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Rechtsprechung
   BFH, 03.09.1998 - XI B 123/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5381
BFH, 03.09.1998 - XI B 123/97 (https://dejure.org/1998,5381)
BFH, Entscheidung vom 03.09.1998 - XI B 123/97 (https://dejure.org/1998,5381)
BFH, Entscheidung vom 03. September 1998 - XI B 123/97 (https://dejure.org/1998,5381)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 123/97
    Die Würdigung des Sachverhalts durch das Finanzgericht ist dem Bereich der Anwendung materiellen Rechts zuzuordnen und damit der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 28).
  • BFH, 12.03.1998 - XI B 46/97
    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 123/97
    Zudem hat der Kläger nicht wie erforderlich vorgetragen, daß die mangelnde Sachaufklärung bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist, oder aus welchen Gründen ihm eine entsprechende Rüge nicht möglich war (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59; vom 12. März 1998 XI B 46-48/97, BFH/NV 1998, 992;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 30.08.1995 - II B 66/95
    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 123/97
    Zudem hat der Kläger nicht wie erforderlich vorgetragen, daß die mangelnde Sachaufklärung bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist, oder aus welchen Gründen ihm eine entsprechende Rüge nicht möglich war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59;… vom 12. März 1998 XI B 46-48/97, BFH/NV 1998, 992;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 26.06.2002 - I B 96/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht, des rechtlichen Gehörs und der …

    Ergibt sich dies nicht bereits aus dem Urteil oder dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem FG, muss zur Schlüssigkeit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines (verzichtbaren) Verfahrensverstoßes neben der Bezeichnung des Verfahrensmangels vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Anm. 67); unterbleibt dies, ist die Beschwerde insoweit unzulässig.
  • BFH, 28.01.2004 - I B 50/03

    Wiedereröffnung des Verfahrens

    Für die schlüssige Darlegung des von der Klägerin zudem gerügten Verfahrensmangels der unzureichenden Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das FG muss, da es sich insoweit um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt, u.a. vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beschwerdeführer eine entsprechende Rüge nicht möglich war (…BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2002 I B 96/01, BFH/NV 2002, 1469; vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 67 ff.).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 32/02

    Voraussetzung für eine Zulassung zur Rechtsfortbildung

    Im Übrigen muss bei der Rüge eines (verzichtbaren) Verfahrensverstoßes neben der Bezeichnung des Verfahrensmangels vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Anm. 67).
  • BFH, 22.01.2002 - I B 4/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

    Weiterhin muss, wenn sich dies wie vorliegend nicht bereits aus dem Urteil oder dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem FG ergibt, zur Schlüssigkeit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines Verfahrensverstoßes neben der Bezeichnung des Verfahrensmangels zusätzlich vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist, oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 09.11.2000 - I B 108/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …

    Zudem muss bei verzichtbaren Verfahrensmängeln wie vorliegend --wenn sich dies nicht bereits aus dem Urteil oder dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem FG ergibt-- zur Sicherheit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines Verfahrensverstoßes vorgetragen werden, dass der Verfahrensmangel bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 13.09.2000 - I B 89/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Divergenz - Verpflichtung zur …

    Zudem muss zur Schlüssigkeit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines Verfahrensverstoßes neben der Bezeichnung des Verfahrensmangels vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist, oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 29.10.2002 - V B 82/02

    Steuerfreier Verkauf einer Wohnung - Steuerpflichtige Vermietung - Vorsteuerabzug …

    Ergibt sich dies nicht bereits aus dem Urteil oder dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem FG, muss zur Schlüssigkeit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines (verzichtbaren) Verfahrensverstoßes neben der Bezeichnung des Verfahrensmangels vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Anm. 67); unterbleibt dies, ist die Beschwerde insoweit unzulässig.
  • BFH, 05.07.2000 - I B 18/00

    Prozesshandlungsfähigkeit - Betriebliche Veranlassung von Zahlungen - Wechsel der …

    Zudem hat die Klägerin nicht wie erforderlich vorgetragen, dass die Verfahrensmängel bereits in der Vorinstanz gerügt worden sind oder aus welchen Gründen ihr eine entsprechende Rüge nicht möglich war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214;… vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 38).
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