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Rechtsprechung
   BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10517
BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95 (https://dejure.org/1996,10517)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1996 - XI B 134/95 (https://dejure.org/1996,10517)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - XI B 134/95 (https://dejure.org/1996,10517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die Berichtigung eines Urteils ablehnende Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf …

    Auszug aus BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95
    Denn eine nachträgliche Berichtigung der ursprünglichen Urteilsfassung hätte auf den Lauf der Rechtsmittelfrist und Eintritt der Rechtskraft des Urteils keinen Einfluß (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291;… vom 23. August 1989 IV R 44/88, BFH/NV 1990, 306, m. w. N.).
  • BGH, 10.05.1989 - IVa ZB 27/88

    Anfechtbarkeit der Urteilsberichtigung durch ein Oberlandesgericht

    Auszug aus BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95
    Daran fehlt es regelmäßig, wenn gegen das Urteil selbst -- wie im Streitfall -- kein Rechtsmittel eingelegt worden und es daher (auch in der begehrten berichtigten Form) unanfechtbar geworden ist (vgl. den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1989 IV a ZB 27/88, Versicherungsrecht 1989, 818;… vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Juni 1986 V S 5/86, BFH/NV 1986, 621 a. E.;… Gräber/von Groll, a.a.O.).
  • BFH, 23.08.1989 - IV R 44/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen bei Revision gegen Verböserung von …

    Auszug aus BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95
    Denn eine nachträgliche Berichtigung der ursprünglichen Urteilsfassung hätte auf den Lauf der Rechtsmittelfrist und Eintritt der Rechtskraft des Urteils keinen Einfluß (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291; vom 23. August 1989 IV R 44/88, BFH/NV 1990, 306, m. w. N.).
  • BFH, 18.06.1986 - V S 5/86

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95
    Daran fehlt es regelmäßig, wenn gegen das Urteil selbst -- wie im Streitfall -- kein Rechtsmittel eingelegt worden und es daher (auch in der begehrten berichtigten Form) unanfechtbar geworden ist (vgl. den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1989 IV a ZB 27/88, Versicherungsrecht 1989, 818; vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Juni 1986 V S 5/86, BFH/NV 1986, 621 a. E.;… Gräber/von Groll, a.a.O.).
  • BFH, 11.04.1984 - VIII B 134/83
    Auszug aus BFH, 10.07.1996 - XI B 134/95
    Für das nachträgliche Begehren um Begründung der Kostenentscheidung fehlt daher ebenfalls das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. auch BFH-Beschluß vom 11. April 1984 VIII B 134/83, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 17.02.2011 - IX B 160/10

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Urteilsberichtigung

    Der Senat lässt offen, ob er der Auffassung folgen könnte, einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn gegen das Urteil --wie hier-- kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48; a.A. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 107 FGO Rz 9).

    Denn auch nach dieser Rechtsauffassung ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, wenn das zu berichtigende Urteil keine klare Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten abgibt (so ausdrücklich BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 48).

  • BFH, 10.11.2025 - V B 47/24

    Beschwer bei Berichtigungsantrag nach § 107 FGO

    Rn. 7 1. Das für die Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Rechtsschutzbedürfnis des FA für eine --auch nach Eintritt der Rechtskraft mögliche (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.07.1996 - XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48, unter II.1.)-- Berichtigung im Sinne des § 107 Abs. 1 FGO besteht, obwohl dieses keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hat.

    Dem steht der BFH-Beschluss vom 10.07.1996 - XI B 134/95 (BFH/NV 1997, 48, unter II.1.), der die Zulässigkeit der Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses verneint hat, da kein Rechtsmittel gegen das Urteil selbst eingelegt worden sei, nicht entgegen, da der dortige Streitfall ein Urteil betraf, das auch in der begehrten berichtigten Form unanfechtbar geworden war.

  • BFH, 11.05.2010 - IX B 209/09

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Urteilsberichtigung - …

    Der Senat lässt offen, ob einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlen könnte, wenn gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (so Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48;… offen gelassen in BFH-Beschluss vom 3. Mai 2001 VI B 258/99, BFH/NV 2001, 1420; a.A. Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 107 FGO Rz 9; Brandt, Der AO-Steuerberater, 2003, 352, 354).
  • BFH, 24.10.2012 - X B 161/11

    Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des …

    Anders ist es hingegen dann, wenn sich erst auf Grund der berichtigten Entscheidung die zutreffende Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten ergibt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 23. April 1955 VI ZB 4/55, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1955, 989, und BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48).
  • BFH, 30.07.2008 - III B 173/07

    Keine Ingangsetzung neuer Rechtsmittelfristen nach Zustellung eines …

    Nach ständiger Rechtsprechung wird aber durch die Zustellung des Berichtigungsbeschlusses i.S. des § 107 FGO keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 1989 IV R 44/88, BFH/NV 1990, 306, und vom 10. Juli 1996 XI B 134/95, BFH/NV 1997, 48), d.h. der Lauf der Frist wird durch das Berichtigungsverfahren nicht berührt (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 107 FGO Rz 7, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 03.05.2001 - VI B 258/99

    Beschwerde - Offenbare Unrichtigkeiten - Berichtigung - Rechtsschutzbedürfnis - …

    Der Senat kann offen lassen, ob er der in dem BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 XI B 134/95 (BFH/NV 1997, 48) vertretenen Auffassung folgen würde, dass einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung regelmäßig das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle, wenn gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt worden sei (…ablehnend Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 107 FGO Rz. 7).
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