Rechtsprechung
| BFH, 21.06.2002 - XI B 210/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 295; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- Wolters Kluwer
Darlegung - Verfahrensrüge - Sachverhaltsaufklärung - Zeugenvernehmung - Nichteinvernahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung - …
Auszug aus BFH, 21.06.2002 - XI B 210/01
Denn auch nach der Neufassung des § 115 Abs. 2 FGO ist die "schlichte" Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung des FG kein Grund für die Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51). - BFH, 09.08.1999 - VII B 332/98
Zeugnisverweigerungsrecht - Aussageverweigerungsrecht - Handel mit unversteuerten …
Auszug aus BFH, 21.06.2002 - XI B 210/01
Dies gilt auch, wenn das FG bereits einen Beweisbeschluss erlassen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1999 VII B 332/98, BFH/NV 2000, 75).
- BFH, 28.09.2007 - XI B 38/07
Verfahrensrüge wegen unterlassener Sachaufklärung
Dies gilt auch dann, wenn das FG bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2002 XI B 210/01, juris). - BFH, 30.01.2006 - III B 147/05
NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen
Das Erfordernis entsprechender Darlegungen gilt auch dann, wenn das FG bereits einen Beweisbeschluss erlassen hat (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1999 VII B 332/98, BFH/NV 2000, 75, und vom 21. Juni 2002 XI B 210/01, juris).
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