Rechtsprechung
| BFH, 17.10.1996 - XI B 214/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob Altenpfleger ein den im Einkommenssteuerrecht genannten heilberuflichen Katalogberufen ähnlicher Beruf ist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.07.1994 - V R 134/92
Bewertung der Tätigkeit als Altenpflegerin im Rahmen der Umsatzsteuer
Auszug aus BFH, 17.10.1996 - XI B 214/95
Nach dem Urteil des V. Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 1994 V R 134/92 (BFH/NV 1995, 549) übt eine staatlich anerkannte Altenpflegerin einen Beruf aus, der keinem der in § 4 Nr. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes 1980 genannten Heil- und Heilhilfsberufe ähnlich ist.
- BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01
Krankenpfleger als Freiberufler
Dieser Auffassung hat sich der XI. Senat des BFH in seiner Antwort auf den Anfragebeschluss vom 20. März 2003 IV R 69/00 (BFHE 202, 160, BStBl II 2003, 480) angeschlossen, so dass der entgegenstehende Beschluss des XI. Senats vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95 (BFH/NV 1997, 293) überholt ist. - BFH, 20.03.2003 - IV R 69/00
Freiberufliche Tätigkeit bei Heilhilfsberufen
Der IV. Senat fragt beim XI. Senat an, ob er an der im Beschluss vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95 (BFH/NV 1997, 293) geäußerten Auffassung festhält, dass die Ähnlichkeit eines Heilhilfsberufs mit dem Beruf des in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten Krankengymnasten voraussetzt, dass für die Ausübung dieses Berufs (auch) eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist.Der Senat weicht mit seiner Entscheidung ab vom Beschluss des XI. Senats des BFH vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95 (BFH/NV 1997, 293); die Entscheidung ist trotz ihrer Bezugnahme auf die Rechtsprechung des V. Senats zur Gewerbesteuer ergangen.
- BFH, 28.08.2003 - IV R 69/00
Freiberufliche Tätigkeit bei Heilhilfsberufen
ii) Der Senat weicht mit seiner Entscheidung ab vom Beschluss des XI. Senats des BFH vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95 (BFH/NV 1997, 293).
- BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96
Gewerblichkeit eines Krankenpflegers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, daß die selbständige Tätigkeit eines Altenpflegers nicht als freiberufliche Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG bzw. als "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i. S. von § 4 Nr. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) angesehen werden könne, weil die selbständige Berufsausübung nicht der Erlaubnis bedürfe und nicht vom Gesundheitsamt überwacht wird (…Urteile vom 21. Juli 1994 V R 134/92, BFH/NV 1995, 549; vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95, BFH/NV 1997, 293). - FG Niedersachsen, 10.10.2000 - 7 K 99/99
Krankenpflegerische Tätigkeit als Ausübung einer den Heilhilfsberufen ähnlichen …
Insoweit werde auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verwiesen, wie sie in den Urteilen vom 21. Juli 1994, V R 1333/92, BFH/NV 1995, 497, vom 21. Juli 1994 V R 134/92, BFH/NV 1995, 549, und vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95, BFH/NV, 297, 293, zum Ausdruck komme.Für die Ausübung des Berufs eines Altenpflegers hat die Rechtsprechung bisher angenommen, dass es an den prägenden Merkmalen einer staatlichen Erlaubnis für die Berufsausübung und einer Überwachung der Berufsausübung durch das Gesundheitsamt fehle (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95, BFH/NV 1997, 293).
- FG Hamburg, 04.08.1998 - II 10/98
Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheide, in denen Einkünfte einer anderen als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
Sprachheilpädagogin - Umsatzsteuer - Nichtabgabe der Steuererklärungen - …
Der BFH hat in diesen Entscheidungen wesentlich darauf abgestellt, ob die jeweilige Berufsausübung einer staatlichen Erlaubnis bedarf und mit einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung verbunden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95, BFH/NV 1997, 293, und BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 134/92, BFH/NV 1995, 549 --jeweils zur Tätigkeit von Altenpflegern--). - FG Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 1 V 12/02
Umsatzsteuerbefreiung für staatlich anerkannte Altenpfleger vor Einführung des …
Für die Ausübung des Berufs eines Altenpflegers hat die Rechtsprechung bisher angenommen, dass es an den prägenden Merkmalen einer staatlichen Erlaubnis für die Berufsausübung und einer Überwachung der Berufsausübung durch das Gesundheitsamt fehle (vgl. BFH vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95, BFH/NV 1997, 293). - BFH, 26.09.2001 - IV B 6/01
Altenpflege - Ambulante Krankenpflege - Gewerbesteuermessbescheide - Beschwerde …
Das FA hat dargelegt, dass das FG unter Berufung auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (vgl. Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 2 BvR 1264/90, BVerfGE 101, 132, BStBl II 2000, 155, und vom 10. November 1992 2 BvR 1820/92, BStBl II 2000, 158) von den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH --wie z.B. im Beschluss vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95 (BFH/NV 1997, 293)-- objektiv abgewichen ist. - FG Hamburg, 30.09.2003 - III 347/03
Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nicht examinierte Krankenschwester als …
Entsprechendes gilt für die Altenpflege (§ 1 Altenpflegegesetz - AltPflG -), ohne dass es im Streitfall auf die früheren Länderunterschiede bei der Berufsausbildung und -bezeichnung eines Altenpflegers ankommt (vgl. Entscheidungen des FG München vom 21. Juli 1999 9 K 300/97, Datev, Juris; des FG Hamburg vom 4. August 1998 II 10/98, Datev, Juris; des BFH vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95, BFH/NV 1997, 293;… vom 21. Juli 1994 V R 133/92, BFH/NV 1995, 497;… V R 134/92, BFH/NV 1995, 549). - FG Hamburg, 28.01.2003 - III 386/02
Ambulante Krankenpflege:
- FG München, 21.07.1999 - 9 K 300/97
Betreiben eines gewerblichen Unternehmens als Altenpfleger; Ähnlichkeit eines …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".