Rechtsprechung
| BFH, 29.07.2002 - XI B 219/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Schätzungsbescheid - Nichtigkeit - Vorbehalt - Nachprüfung - Fehler - Ermittlung - Besteuerungsgrundlagen - Rechtswidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
NZB; grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus BFH, 29.07.2002 - XI B 219/01
Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass auch grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht gemäß § 125 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides führen; anders verhält es sich, wenn der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) bewusst und willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381). - BFH, 15.02.2002 - XI B 55/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 29.07.2002 - XI B 219/01
Klärungsfähig ist die Rechtsfrage dann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der betreffenden Rechtsfrage abhängt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2002 XI B 55/01, BFH/NV 2002, 800) .
- BFH, 20.07.2007 - XI B 95/06
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Voraussetzung für den Erlass von …
Klärbar ist die Rechtsfrage dann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der betreffenden Rechtsfrage abhängt (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1998 XI B 54/98, BFH/NV 1999, 664, und vom 29. Juli 2002 XI B 219/01, BFH/NV 2002, 1490, beide m.w.N.). - BFH, 01.07.2003 - IX B 208/02
Auslegung von Rechtsbehelfen
Klärungsfähig ist die Rechtsfrage, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von ihr abhängt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2002 XI B 219/01, BFH/NV 2002, 1490, m.w.N.). - BFH, 24.11.2004 - IX B 151/03
Schuldzinsen: WK-Abzug - Umwidmung
Klärungsfähig ist die Rechtsfrage, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von ihr abhängt (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2002 XI B 219/01, BFH/NV 2002, 1490, m.w.N.).
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