Rechtsprechung
| BFH, 24.03.2005 - XI B 222/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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EStG § 53; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Umfang der Einlegung eines Einspruchs nur durch einen Ehegatten im Fall der Zusammenveranlagung - Beginn des Fristlaufs zur Einlegung eines Rechtsmittels - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rechtsbehelfseinlegung bei zusammengefassten Steuerbescheiden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.02.2003 - 1 K 4592/00
- BFH, 24.03.2005 - XI B 222/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.10.2001 - III B 65/01
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …
Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 222/03
Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, …und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045). - BFH, 16.04.2002 - X B 102/01
Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz
Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 222/03
Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (…BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045). - BFH, 14.01.1997 - VII R 66/96
Einkommensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zusammenveranlagung von …
Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 222/03
Dazu bestand insbesondere deshalb Anlass, weil nach dem Urteil des BFH vom 14. Januar 1997 VII R 66/96 (BFHE 182, 262, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 570) die gegenüber Eheleuten zusammengefassten Steuerbescheide mehrere selbständige Steuerfestsetzungen enthalten; jeder Gesamtschuldner sei befugt, selbständig und unabhängig von dem anderen Gesamtschuldner einen Rechtsbehelf einzulegen. - BFH, 23.03.2004 - X B 129/03
Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 222/03
Die schlüssige Rüge, das FG habe den entscheidungserheblichen Sachverhalt unzureichend aufgeklärt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit verfahrensfehlerhaft i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gehandelt, setzt u.a. substantiierte Angaben des Beschwerdeführers darüber voraus, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979).
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2019 - 2 K 1418/17
Einspruchsbefugnis bei gemeinsam abgegebener Steuererklärung - Wiedereinsetzung …
Denn es kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass ein von dem einen Ehegatten eingelegter Rechtsbehelf auch für den anderen eingelegt wird, und zwar selbst dann nicht, wenn die Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B.: BFH-Urteil Urteil vom 27. November 1984 VIII R 73/82, BStBl II 1985, 296; BFH-Urteil vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BStBl II 1994, 561;… BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 III R 27/93,BFH/NV 1998, 942;… BFH-Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/12 (Anm. Dok-Stelle: zutreffendes Az. IV R 68/02), BFH/NV 2005, 553; BFH-Beschluss vom 24. März 2005 XI B 222/03, juris;… BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 X R 17/12, BFH/NV 2012, 1939;… BFH-Urteil vom 20. Dezember 2012 III R 59/12, BFH/NV 2013, 709).
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