Rechtsprechung
| BFH, 25.02.2008 - XI B 228/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 127/02
- BFH, 25.09.2007 - I B 154/06
- BFH, 25.02.2008 - XI B 228/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03
Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf
Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 228/07
a) Für eine zulässige Rüge der Verletzung der dem FG obliegenden Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO als Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.). - BFH, 17.03.2006 - III B 135/05
Volljähriges Kind - Auszahlung des Kindergeldes
Auszug aus BFH, 25.02.2008 - XI B 228/07
Dies vermag jedoch die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285).
- BFH, 13.07.2011 - X B 117/10
Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer …
Wird --wie hier-- sinngemäß gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, und vom 25. Februar 2008 XI B 228/07, nicht veröffentlicht;… Gräber/ Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70).
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