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Rechtsprechung
   BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11775
BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02 (https://dejure.org/2003,11775)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2003 - XI B 235/02 (https://dejure.org/2003,11775)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2003 - XI B 235/02 (https://dejure.org/2003,11775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Berechtigte Auskunftsverweigerung; Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de

    Negative Schlüsse aus Aussageverweigerung eines Angehörigen als unzulässige Beweiswürdigung; Absehen von der Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen - …

    Auszug aus BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, …und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).

    Er weist zu Recht darauf hin, dass er diesen Umstand noch nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG rügen konnte, da in der mündlichen Verhandlung dieser Punkt erörtert worden sei und das FA die tatsächliche Fahrtroute nicht bestritten habe (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1440, und in BFH/NV 2002, 201).

  • BFH, 29.08.2001 - XI B 101/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Unbegründete Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung …

    Auszug aus BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440, und vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201).

    Er weist zu Recht darauf hin, dass er diesen Umstand noch nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG rügen konnte, da in der mündlichen Verhandlung dieser Punkt erörtert worden sei und das FA die tatsächliche Fahrtroute nicht bestritten habe (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1440, und in BFH/NV 2002, 201).

  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75

    Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind …

    Auszug aus BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02
    Soweit es die nötige Sachkunde nicht selbst besitzt, muss es ein Sachverständigengutachten einholen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1976 VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 471).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02
    Das Gericht darf nicht entscheiden, ohne sich die nötige Sachkunde verschafft zu haben; es kann nur dann von der Einholung eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen absehen, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301).
  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02
    Der Kläger hat in seiner Beschwerdeschrift schlüssig dargelegt, dass das Urteil des FG anders ausgefallen wäre, wenn es bei seiner Beweiswürdigung den Gebrauch des Aussageverweigerungsrechts anders bewertet hätte (dazu vgl. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192).
  • FG Köln, 10.11.1998 - 15 K 4994/93

    Erlassen von Bescheiden, wenn die Festsetzungsverjährung schon eingetreten ist; …

    Auszug aus BFH, 14.08.2003 - XI B 235/02
    Aus der Tatsache einer berechtigten Zeugnisverweigerung dürfen keine negativen Schlüsse für den Kläger gezogen werden, wenn der Zeuge als Grund für sein Verhalten lediglich die bestehende Angehörigeneigenschaft genannt hat (FG Köln vom 10. November 1998 15 K 4994/93, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 451).
  • BFH, 05.07.2006 - X B 114/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines …

    Infolgedessen stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies bei den Klägern während des Klageverfahrens der Fall war (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, …sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416;… vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, …und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.; vom 14. August 2003 XI B 235/02, BFH/NV 2004, 64).
  • BFH, 14.03.2025 - V B 17/24

    Keine negativen Schlüsse aus Aussageverweigerung

    Aus der Tatsache einer berechtigten Zeugnisverweigerung dürfen keine negativen Schlüsse für den Kläger gezogen werden, wenn der Zeuge als Grund für sein Verhalten lediglich die bestehende Angehörigeneigenschaft genannt hat (BFH-Beschluss vom 14.08.2003 - XI B 235/02, BFH/NV 2004, 64, unter II.a).
  • BFH, 05.07.2006 - X B 115/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines …

    Infolgedessen stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies beim Kläger während des Klageverfahrens der Fall war (…vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, …sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416;… vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, …und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.; vom 14. August 2003 XI B 235/02, BFH/NV 2004, 64).
  • BFH, 16.08.2005 - X B 35/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Nichteinholung Sachverständigengutachten

    a) Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO und damit ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO kann dann vorliegen, wenn das Finanzgericht (FG) auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet, sofern ihm die erforderliche eigene Sachkunde fehlt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2003 XI B 235/02, BFH/NV 2004, 64).
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