Rechtsprechung
| BFH, 23.10.2007 - XI B 26/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Überprüfung der Angemessenheit von Investitionsentscheidungen
- datenbank.nwb.de
Keine Überprüfung der Angemessenheit und Richtigkeit von Investitionsentscheidungen eines Steuerpflichtigen durch das Finanzamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2006 - 2 K 1005/05
- BFH, 23.10.2007 - XI B 26/07
Wird zitiert von ... (6)
- FG Nürnberg, 28.02.2008 - IV 94/06
Unangemessene Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG - Voraussetzungen für …
e) Zudem kann bei einem Sportwagen der Luxusklasse, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, von der Art des Wirtschaftsgutes auf dessen private Nutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geschlossen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23.10.2007 XI B 26/07, BFH/NV 2008, 213). - BFH, 27.10.2008 - XI B 202/07
Haftung des Betriebsübernehmers - Darlegung eines Verfahrensfehlers - …
Soweit sich eine Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) stützt, muss der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und darlegen, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im Allgemeininteresse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 23. Oktober 2007 XI B 26/07, BFH/NV 2008, 213;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.). - BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07
Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - …
Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im Allgemeininteresse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2007 XI B 26/07, BFH/NV 2008, 213;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 32, m.w.N.).
- BFH, 05.03.2009 - XI B 49/08
Darlegung von Verfahrensmängeln: Entscheidungserheblichkeit, überlange …
Erforderlich ist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im Allgemeininteresse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2007 XI B 26/07, BFH/NV 2008, 213). - BFH, 24.04.2009 - XI B 122/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei einer …
Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im Allgemeininteresse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2007 XI B 26/07, BFH/NV 2008, 213;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 32, m.w.N.). - BFH, 10.11.2009 - V B 68/09
Rechnungserteilung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG
Erforderlich ist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im Allgemeininteresse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2007 XI B 26/07, BFH/NV 2008, 213).
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