Rechtsprechung
| BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollziehung - Außerordentliche Beschwerde - Besorgnis der Befangenheit - Unparteilichkeit
Verfahrensgang
- BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
- BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger Betrachtung Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, ständige Rechtsprechung). - BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88
Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen …
Auszug aus BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Da das Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ein summarisches Verfahren ist, konnte das FG anhand der präsenten Beweismittel seine Entscheidung treffen und musste --obwohl der Antragsteller zahlreiche Beweisangebote gemacht hatte-- keine weitergehenden Sachverhaltsermittlungen vornehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BFHE 156, 167, BStBl II 1989, 516, 517). - BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …
Auszug aus BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Allerdings gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung abgelehnt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
- BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95
Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats
Auszug aus BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Auch insoweit ist ein Ablehnungsgrund nur gegeben, wenn schlüssig dargetan wird, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m.w.N.). - BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts durch Ablehnung des gesamten Spruchkörpers liegt beim Anknüpfen an eine von diesem getroffene Entscheidung daher nur vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BFH-Beschluss vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637). - BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Dabei ist es unschädlich, dass die abgelehnten Richter keine dienstliche Äußerung über das Ablehnungsgesuch abgegeben haben, weil der Sachverhalt, aus dem der Antragsteller die Befangenheit herleitet, unstreitig feststeht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42
Richterablehnung; Ablehnung des Spruchkörpers
Verfahrensgang
- BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
- BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger Betrachtung Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, ständige Rechtsprechung). - BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88
Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen …
Auszug aus BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
Da das Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung ein summarisches Verfahren ist, konnte das FG anhand der präsenten Beweismittel seine Entscheidung treffen und musste - obwohl der Antragsteller zahlreiche Beweisangebote gemacht hatte - keine weitergehenden Sachverhaltsermittlungen vornehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BFHE 156, 167, BStBl II 1989, 516, 517). - BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …
Auszug aus BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
Allerdings gilt dies nicht, wenn alle Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung abgelehnt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
- BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95
Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats
Auszug aus BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
Auch insoweit ist ein Ablehnungsgrund nur gegeben, wenn schlüssig dargetan wird, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, m. w. N.). - BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts durch Ablehnung des gesamten Spruchkörpers liegt beim Anknüpfen an eine von diesem getroffene Entscheidung daher nur vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BFH-Beschluss vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637). - BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
Dabei ist es unschädlich, dass die abgelehnten Richter keine dienstliche Äußerung über das Ablehnungsgesuch abgegeben haben, weil der Sachverhalt, aus dem der Antragsteller die Befangenheit herleitet, unstreitig feststeht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308).
- VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13
Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb
Dementsprechend kann ein Ablehnungsgesuch allenfalls dann auf die Fehlerhaftigkeit einer Zwischenentscheidung gestützt werden, wenn schlüssig dargetan wird, dass diese auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.08.2012 - VII B 183/11, Rdnrn. 13 f.; Beschluss vom 29.11.1999 - XI B 41/99, Rdnr. 9; Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 13.06.1991 - 5 ER 614/90, Rdnr. 4 ). - BFH, 31.01.2002 - IV B 208/01
Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Besorgnis der Befangenheit - …
Darauf kann nach der Rechtsprechung des BFH verzichtet werden, wenn --wie im Streitfall-- der Sachverhalt, aus dem der Antragsteller die Befangenheit herleitet, unstreitig feststeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. November 1999 XI B 41/99, BFH/NV 2000, 593, …und vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".