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Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2004 - XI B 62/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14969
BFH, 24.06.2004 - XI B 62/02 (https://dejure.org/2004,14969)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2004 - XI B 62/02 (https://dejure.org/2004,14969)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - XI B 62/02 (https://dejure.org/2004,14969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    AO 1977 § 165 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 165 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen das Gebot wirksamen Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - XI B 62/02
    Wie der X. Senat des BFH mit Urteil vom 27. November 1996 X R 20/95 (BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791) entschieden hat, erstreckt sich in den Fällen, in denen das FA die Steuerfestsetzung "im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen" gemäß § 165 Abs. 1 AO 1977 für vorläufig erklärt hat, die Vorläufigkeit nicht auf die Frage, ob der Steuerpflichtige zum Abzug von Sonderausgaben mit oder ohne Kürzung des Vorwegabzugs berechtigt ist.
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - XI B 62/02
    Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur den allgemeinen Zugang zum Gericht, sondern gewährleistet eine tatsächlich wirksame Kontrolle der Ausübung öffentlicher Gewalt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 50/03

    Vorläufigkeitsvermerk - Reichweite

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - XI B 62/02
    Dieser Entscheidung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 50/03).
  • BFH, 26.06.1992 - III B 72/91

    Steuerpflichtigkeit von Ausgleichszahlungen eines Handelsvertreters - …

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - XI B 62/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind im Rahmen der Prüfung, ob die Revision wegen des Vorliegens eines Verfahrensverstoßes (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zugelassen werden soll, in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO die Erfolgsaussichten einer zukünftigen Revision zu berücksichtigen, um im Interesse der Prozessökonomie zu verhindern, dass eine Revision zugelassen wird, von der ohnehin feststeht, dass sie im Ergebnis keinen Erfolg haben kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, …und vom 18. März 1994 III B 458/90, BFH/NV 1994, 882).
  • BFH, 18.03.1994 - III B 458/90

    Zulässigkeit der Beurteilung einer fehlerhaften Anwendung prozessualer …

    Auszug aus BFH, 24.06.2004 - XI B 62/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind im Rahmen der Prüfung, ob die Revision wegen des Vorliegens eines Verfahrensverstoßes (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zugelassen werden soll, in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO die Erfolgsaussichten einer zukünftigen Revision zu berücksichtigen, um im Interesse der Prozessökonomie zu verhindern, dass eine Revision zugelassen wird, von der ohnehin feststeht, dass sie im Ergebnis keinen Erfolg haben kann (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722, und vom 18. März 1994 III B 458/90, BFH/NV 1994, 882).
  • BFH, 31.05.2006 - X R 9/05

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich …

    Wie der XI. Senat des BFH weiter ausgeführt hat, berührt die gerichtliche Überprüfung der hier zu beurteilenden Verfahrensweise der Finanzverwaltung lediglich Fragen der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts und wird deshalb von dem genannten Vorläufigkeitsvermerk nicht erfasst (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1064, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 24. Juni 2004 XI B 62/02, juris Nr: STRE200450848;… anderer Auffassung: Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 10 Rz 201; Paus, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2005, 487, 488).
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