Rechtsprechung
| BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung; Verfahrensrüge wegen behaupteter Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei der Beweiswürdigung
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verzicht eines Grundstückseigentümers aufgrund eines entgeltlichen Vertrages mit einer Gemeinde ein abgebranntes Gebäude wieder aufzubauen als steuerbarer Umsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsätzliche Bedeutung der Einstufung einer Erweiterung der baurechtlichen Planungsfreiheit einer Kommune als Verbrauch i.S.d. Mehrwertsteuersystems; Voraussetzungen des Vorliegens einer Divergenz
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.07.2008 - 16 K 205/07
- BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (11)
- BFH, 13.11.1997 - V R 11/97
Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Denn das FG hat seinem Urteil ausdrücklich die Rechtsprechung des BFH zugrunde gelegt, nach der Tätigkeiten, die einem strukturpolitischen Ziel dienen, nicht steuerbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169). - BFH, 30.01.1997 - V R 133/93
Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom 6. Juli 1990 ist nicht …
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Ferner stimmt das FG-Urteil auch mit dem von der Klägerin zitierten BFH-Urteil vom 30. Januar 1997 V R 133/93 (BFHE 182, 413, BStBl II 1997, 335) inhaltlich darin überein, dass die Besteuerung das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraussetzt und der Leistungsempfänger einen Vorteil erhalten haben muss, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt. - BFH, 24.08.2006 - V R 19/05
Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Rechte aus …
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Denn diese Frage ist, wovon auch das Finanzgericht (FG) in dem angegriffenen Urteil zu Recht ausgeht, bereits durch das BFH-Urteil vom 24. August 2006 V R 19/05 (BFHE 215, 321, BStBl II 2007, 187, unter II.3.b bb der Gründe) geklärt.
- BFH, 26.10.2000 - V R 10/00
Leistungsaustausch bei Zahlungen der Gemeinde
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Ebenso ist es der BFH-Rechtsprechung zur Gebäuderestwertentschädigung gefolgt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFHE 193, 165). - BFH, 20.07.2007 - XI B 193/06
Einkommensteuerrechtliche Einordnung von Bestechungsgelder von Dritten
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Voraussetzung einer Divergenz ist u.a., dass das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 XI B 193/06, BFH/NV 2007, 1887, m.w.N.). - BFH, 11.11.2008 - XI B 65/08
Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines sog. …
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. November 2008 XI B 65/08, BFH/NV 2009, 235, m.w.N.). - BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 1463/89
Verfassungsrechtliche Prüfung verspäteter Urteilsabsetzung
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Ferner ist das Gericht nicht verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen; deshalb müssen besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG;… BFH-Beschluss vom 29. September 2008 X B 203/07, BFH/NV 2008, 2049). - BFH, 29.09.2008 - X B 203/07
Anspruch auf rechtliches Gehör: Absicht der Prozessverschleppung
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Ferner ist das Gericht nicht verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen; deshalb müssen besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG; BFH-Beschluss vom 29. September 2008 X B 203/07, BFH/NV 2008, 2049). - BFH, 01.04.2008 - IX B 257/07
Keine Anwendung von § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG; Verlustabzug bei …
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Damit macht sie materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Unrichtigkeit des FG-Urteils geltend, was die Zulassung der Revision jedoch nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 IX B 257/07, BFH/NV 2008, 1331). - BFH, 21.05.2007 - XI B 164/06
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08
Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigem Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2007 XI B 164/06, BFH/NV 2007, 1657, unter 2. der Gründe, m.w.N.). - BFH, 19.09.2007 - XI B 133/06
Erhöhte Absetzung bei dreijähriger Zugehörigkeit eines Pkw zum Anlagevermögen …
- BFH, 22.11.2013 - III B 35/12
Mehraktige Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und sog. …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.). - BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15
Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, unter 1., Rz 2;… in BFH/NV 2010, 482, unter a, Rz 3; jeweils m.w.N.). - BFH, 09.10.2013 - X B 239/12
Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen …
Rn. 7 aa) An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie --wie im Streitfall-- anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 107, m.w.N.).
- BFH, 17.06.2010 - XI B 88/09
Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.). - BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.). - BFH, 28.06.2010 - III B 97/09
Aussetzungszinsen bei schuldhaft verzögerter Rechtsbehelfsbearbeitung
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.). - BFH, 30.12.2010 - III B 172/09
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.). - BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es z.B., wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.). - BFH, 02.12.2010 - XI B 23/10
Zulassung der Revision nur auf der Grundlage des vom FG festgestellten …
Dies ist nur der Fall, wenn die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 22.02.2012 - 5 K 3717/09
Umsatzsteuerfreiheit der im ärztlichen Notfalldienst erbrachten Leistungen eines …
Die Auffassung des Klägers, es habe sich bei der Zahlung des vertraglich vereinbarten Pauschbetrages (siehe § 5 des Vertrages vom 24.9.1993) lediglich um einen nichtsteuerbaren Zuschuss der KVNo an den Kläger gehandelt, damit dieser seine satzungsgemäßen Zwecke erfüllen könne, ist angesichts des klaren Vertragswortlauts (§ 5 des Vertrages: "Die KVNo zahlt für die vorstehend vereinbarten Leistungen einen Pauschalbetrag im Jahr,...") und der zu dieser Frage ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (siehe u.a. Entscheidungen des BFH vom 30.01.1997 V R 133/93, BFHE 182, 413; BStBl II 1997, 335 und vom 23.03.2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976) nicht haltbar. - BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09
Bewirtung keine Nebenleistung zur steuerfreien Theaterleistung
- BFH, 26.04.2013 - III S 34/12
Kindergeld für ein Kind, das sein eigenes Kind betreut - Keine grundsätzliche …
- BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche …
- BFH, 24.09.2009 - XI B 30/09
Keine am Ertragsteuerrecht orientierte Beschränkung der umsatzsteuerrechtlichen …
- BFH, 22.12.2009 - VI B 79/09
Beweis des ersten Anscheins bei der 1%-Regelung - Nutzung eines betrieblichen …
- BFH, 19.05.2009 - VI B 109/08
Keine grundsätzliche Bedeutung nicht entscheidungserheblicher Rechtsfragen - …
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