Rechtsprechung
| BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 2. Halbsatz; ; EStG § 21; ; FGO § 116 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Typischen Merkmale eines häuslichen Arbeitszimmers - Büroarbeiten eines Friseursalons - Betriebsausgaben für einen Büroraum - Anerkennung von Raumkosten - Betriebsausgabenabzug - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
Häusliches Arbeitszimmer; Abzugsbeschränkung; Leistung des ArbN-Ehegatten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02
Die Revision sei im Hinblick auf die bereits beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionen XI R 89/00 und VI R 185/00 zuzulassen.Für die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sprechen auch nicht die beim BFH unter Az. XI R 89/00 und VI R 185/00 anhängigen Revisionen.
- BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02
Es ist unstreitig, dass der fragliche Raum wegen seiner räumlichen Verbindung zur Wohnung, seiner Einrichtung und der in ihm ausgeübten Tätigkeit (Büroarbeiten eines Friseursalons) die typischen Merkmale eines häuslichen Arbeitszimmers aufweist (vgl. zur Gesamtwürdigung z.B. BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7). - BFH, 27.09.2001 - XI B 25/01
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Rechtsanwalt - Einkommensteuer - …
Auszug aus BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02
Daran ist auch seit In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) festzuhalten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213, m.w.N.). - BFH, 21.06.2002 - XI B 190/01
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02
Für einen mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt hat der Senat bereits im Beschluss vom 21. Juni 2002 XI B 190/01 (nicht veröffentlicht) aus o.g. Gründen die Zulassung der Revision abgelehnt.
- FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - 4 K 362/15
Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG bei selbständig Tätigen
Für Selbstständige gilt nichts anderes (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151). - FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines …
Handelt es sich dagegen bei den Teilzeitkräften ausschließlich um familienangehörige oder haushaltszugehörige Personen, so ist dies für die Aufhebung der Einbindung der genutzten Räumlichkeiten in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG schädlich (vgl. ua. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151;… vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570, …und vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146;… BFH-Urteil vom 9. November 2006 IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677 mwN). - BFH, 09.11.2006 - IV R 2/06
Häusliches Arbeitszimmer - mehrere Räume
Handelt es sich dagegen bei den Teilzeitkräften ausschließlich um familienangehörige oder haushaltszugehörige Personen, so ist dies für die Aufhebung der Einbindung der genutzten Räumlichkeiten in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG schädlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151;… vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570, …und vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146).
- FG Nürnberg, 26.10.2006 - IV 83/06
Geschäftszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt der gesamten …
Unmaßgeblich ist insoweit, dass ein im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angestellter Ehegatte die geschuldete Arbeitsleistung zu 100% im häuslichen Arbeitszimmer erbringt (vgl. BFH-Beschluss vom 27.08.2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151). - BFH, 07.04.2005 - IV R 43/03
Selbstständiger Arzt; häusliches Arbeitszimmer; Arbeitsplatz in der Praxis
Für Selbständige gilt nichts anderes (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151). - BFH, 18.11.2025 - VIII S 27/24
Behandlung eines von einem Ehegatten für die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb …
Denn die Regelung enthält ein personenbezogenes Abzugsverbot der Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer (eingehend BFH-Urteile vom 15.12.2016 - VI R 53/12, BFHE 256, 143, BStBl II 2017, 938, Rz 11 ff., 26; vom 15.12.2016 - VI R 86/13, BFHE 256, 150, BStBl II 2017, 941, Rz 18 ff.; s.a. BFH-Beschlüsse vom 12.07.2002 - IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570, unter 2. [Rz 11]; vom 27.08.2002 - XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151, unter II. und II.2. - BFH, 29.04.2010 - VI B 153/09
Häusliches Arbeitszimmer bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten - …
Rn. 5 aa) Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Abzugsbegrenzung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Fällen anwendbar ist, in denen der Arbeitnehmer-Ehegatte beim Arbeitnehmer beschäftigt ist und das Büro zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nutzt (…BFH-Entscheidungen vom 9. November 2006 IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677; vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151;… vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570;… vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146). - BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
Häusliches Arbeitszimmer: Fehlersaldierung, Mittelpunkt der gesamten …
Da die Abzugsbeschränkung dem Zweck dient, den betrieblichen und den privaten Bereich eines Steuerpflichtigen abzugrenzen und den Verwaltungsvollzug zu erleichtern (…vgl. BTDrucks 13/1686, S. 16), kann für die Frage, ob es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, nicht danach differenziert werden, ob der Betriebsinhaber selbst oder sein von ihm angestellter Ehegatte in Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen den Raum nutzt (…BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146, und vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151). - FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 131/04
Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Arztes; tarifbegünstigte …
Konsequenz dieser Überlegung ist, dass der Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bei Selbstständigen, denen ein zumutbarer außerhäuslicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht, grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2002, XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151 ; Urteil vom 20. November 2003, IV R 3/02, BFHE 205, 46 , BStBl II 2005, 203 , selbstständiger Arzt). - FG Niedersachsen, 23.05.2007 - 12 K 506/03
Berücksichtigung von Aufwendungen für zwei häusliche Arbeitszimmer als …
Für Selbständige gilt nichts anderes (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2002 - XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151). - FG Sachsen, 24.03.2004 - 1 K 700/04
Häusliche Arbeits- und Probenräume eines freiberuflich und nichtselbständig …
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