Rechtsprechung
| BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Verfristung wegen Beschwerdeeinlegung beim FG statt BFH
- Judicialis
FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen einer verspätet eingereichten Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH)
- datenbank.nwb.de
Verfristung wegen Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG statt BFH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.08.2008 - 16 K 85/07
- BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.10.2004 - XI B 130/02
NZB: Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG
Auszug aus BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08
Als Klägerin trägt sie das Risiko des verspäteten Eingangs der Beschwerde beim BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).Einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).
Zu einer Übermittlung vorab durch Telefax war das FG im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs nicht verpflichtet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08
Einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.). - BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01
Einreichung einer Einspruchsschrift bei einer unzuständigen Behörde
Auszug aus BFH, 15.01.2009 - XI B 99/08
Einer Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 563, m.w.N.).
- BFH, 14.12.2021 - VIII R 31/19
Zur Beendigung der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO im Fall der …
Jedenfalls dann, wenn sie nicht nur die eigene Unzuständigkeit kennt, sondern ihr auch die tatsächlich zuständige Finanzbehörde bekannt ist, muss sie tätig werden und im Zuge eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs, ohne schuldhaftes Zögern die bei ihr eingereichte Erklärung an die zuständige Behörde weiterleiten oder aber zumindest den Steuerpflichtigen über die Nichtweiterleitung informieren (vgl. zur Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Anbringung eines Rechtsbehelfs BVerfG-Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; BFH-Beschluss vom 15.01.2009 - XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778). - BFH, 28.06.2012 - XI B 44/12
Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens und zur Wiedereinsetzung in …
Als Klägerin trägt sie das Risiko des verspäteten Eingangs der Beschwerde beim BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2004 XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563; vom 15. Januar 2009 XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778, jeweils m.w.N.).Einem Beteiligten ist --wie hier-- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn ein solcher Schriftsatz --hier am 5. April 2012-- so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang --hier bis zum 16. April 2012-- ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.2.b; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 563; in BFH/NV 2009, 778, jeweils m.w.N.).
- BFH, 22.08.2023 - VIII B 76/22
Zu den Anforderungen an die Weiterleitung eines Irrläuferschreibens durch das …
Es besteht für das angegangene Finanzamt aber keine Pflicht zur sofortigen Prüfung und Weiterleitung noch am Tage des Eingangs des Schriftsatzes oder zu einer beschleunigten Weiterleitung (grundlegend Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, unter C.II.; vom 02.09.2002 - 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835, unter II.1.a und 1.b; nachgehend BFH-Urteil vom 22.10.2002 - VII R 53/02, juris;… BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563; vom 15.01.2009 - XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778, unter 2.a und b [Rz 5, 6]; vom 28.06.2012 - XI B 44/12, Rz 17; vom 12.07.2017 - X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 46, 47).
- FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen …
Voraussetzung ist dabei, dass der Rechtsbehelf so rechtzeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an die zuständige Behörde im ordentlichen Geschäftsgang erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 15.01.2009 XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778). - FG Düsseldorf, 12.01.2021 - 10 K 3009/16
Fristgerechter Einspruch gegen einer Steuerfeststellungsbescheid nach einer …
Grundvoraussetzung hierfür ist, dass das fristwahrende Schreiben so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an den zuständigen Empfänger im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (BFH, Beschluss vom 15.01.2009 - XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778). - FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2024 - 8 K 8235/19
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Einspruchsfrist) bei mehrfach …
Entsprechend könne die Bevollmächtigte eines Revisionsverfahrens nicht erwarten, dass ein fristgebundener Schriftsatz noch am selben Tag von der Geschäftsstelle des unzuständigen FG an den BFH abgesendet werde (BFH, Beschluss vom 12. Januar 1968, VI R 278/67, BStBl. II 1968, 350; BFH, Beschluss vom 15. Januar 2009, XI B 99/08, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 778). - FG München, 23.05.2022 - 8 K 2391/21
Einlegen des Einspruchs innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des …
Grundvoraussetzung hierfür ist, dass das fristwahrende Schreiben so zeitig eingereicht worden ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an den zuständigen Empfänger im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2009 XI B 99/08, BFH/NV 2009, 778 ). - LSG Baden-Württemberg, 22.05.2009 - L 7 AS 320/09 Zu derartigen außerordentlichen Maßnahmen war das SG indessen nicht verpflichtet (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 27. Oktober 2004 - XI B 130/02 - und vom 15. Januar 2009 - XI B 99/08 - (beide juris);… ferner Keller in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 67 Rdnr. 4d).
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