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Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,56005
BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19 (https://dejure.org/2019,56005)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2019 - XI R 10/19 (https://dejure.org/2019,56005)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - XI R 10/19 (https://dejure.org/2019,56005)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 13a Abs 1 Nr 1, InsO § 35 Abs 2, InsO § 35 Abs 3, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, UStG VZ 2012
    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung (§ 35 Abs. 2 InsO n.F.)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung (§ 35 Abs. 2 InsO n.F.

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 13a Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 35 Abs 2 InsO vom 05.06.2017, § 35 Abs 3 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    (Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung (§ 35 Abs. 2 InsO n.F.))

  • IWW

    § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), § ... 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 55 Abs. 1 InsO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 35 Abs. 2, 3 InsO, Art. 103c des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung, § 35 InsO, § 35 Abs. 2 InsO, § 60 InsO, § 35 Abs. 3 InsO, § 18 Abs. 3 UStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung (§ 35 Abs. 2 InsO n.F.)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuerbare Umsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Duldung einer selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur unverzüglichen Erklärung über Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters - und ihre steuerlichen Folgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    InsO § 35 Abs 2 S 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1
    Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Umsatzsteuer, Freigabeerklärung, Pflichtverletzung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    InsO § 35 Abs 2 S 1 ; InsO § 55 Abs 1 Nr 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1307
  • NZI 2020, 626
  • BStBl II 2020, 480
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • BFH, 06.06.2019 - V R 51/17

    Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Verletzt der Insolvenzverwalter diese Pflicht, führt sein pflichtwidriges Unterlassen dazu, dass Verbindlichkeiten "in anderer Weise" i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden (…Fortführung der BFH-Urteile vom 18.05.2010 - X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114; vom 01.06.2016 - X R 26/14, BFHE 253, 518, BStBl II 2016, 848; vom 06.06.2019 - V R 51/17, BFHE 265, 294) 27 28 .

    Rn. 27 d) Der V. Senat des BFH hat, was das FG bei seiner Urteilsfindung nicht berücksichtigen konnte, mit Urteil vom 06.06.2019 - V R 51/17 (BFHE 265, 294, Rz 16 f. sowie Leitsatz), auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden, dass auch im Bereich der Umsatzsteuer Verbindlichkeiten "auf andere Weise" i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden, wenn eine Amtspflicht zum Tätigwerden bestand (…vgl. auch BFH-Urteile vom 18.05.2010 - X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, Rz 23; vom 01.06.2016 - X R 26/14, BFHE 253, 518, BStBl II 2016, 848, Rz 41).

    Ein pflichtwidriges Unterlassen des Insolvenzverwalters setzt somit Kenntnis oder zumindest Erkennbarkeit der selbständigen Tätigkeit voraus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 265, 294, Rz 16).

    Schließlich hat das FG bisher nicht festgestellt, dass dem Kläger --anders als im Fall des BFH-Urteils in BFHE 265, 294-- die selbständige Tätigkeit des A von Anfang an bekannt war.

    Rn. 34 cc) Sollte der Kläger im zweiten Rechtsgang keine Umstände zur Überzeugung des FG nachweisen können, die die Annahme rechtfertigen, dass A zwischen dem 16.10.2012 und dem 22.10.2012 seine Absicht zur Fortführung der selbständigen Tätigkeit aufgegeben hatte, war dessen selbständige Tätigkeit für ihn erkennbar, was genügt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 265, 294, Rz 16).

  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Rn. 24 (1) Die von der Freigabe erfassten Gegenstände scheiden mit der Freigabe aus der Insolvenzmasse aus und unterliegen ebenso wie das insolvenzfreie Vermögen der uneingeschränkten Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners (vgl. BGH-Urteil vom 06.06.2019 - IX ZR 272/17, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2019, 2156, Rz 44).

    Sie gehen unmittelbar ohne die Möglichkeit eines Zwischenerwerbs Dritter auf den Schuldner über (vgl. BGH-Urteil in NJW 2019, 2156, Rz 45).

    Durch die Freigabe wird eine von der Insolvenzmasse getrennte, den Neugläubigern aus der freigegebenen selbständigen Tätigkeit des Schuldners vorbehaltene Haftungsmasse geschaffen (vgl. BGH-Urteil in NJW 2019, 2156, Rz 46).

    Der Neuerwerb aus der selbständigen Tätigkeit haftet während des eröffneten Verfahrens damit nur den Neugläubigern, nicht den Altinsolvenzgläubigern (vgl. BGH-Urteile in NJW 2019, 2156, Rz 47 f.; vom 18.04.2013 - IX ZR 165/12, Monatsschrift für Deutsches Recht 2013, 1314, Rz 23).

  • BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Die Überleitung der Vertragsverhältnisse, die der selbständigen Tätigkeit des Schuldners dienen, wirkt nicht auf Forderungen und Verbindlichkeiten zurück, soweit diese vor Wirksamwerden der Erklärung entstanden sind (Anschluss an das BGH-Urteil vom 21.02.2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212) 22 23 25 .

    Rn. 25 (2) Forderungen, die vor Wirksamwerden der Freigabeerklärung entstanden sind, werden von der Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO hingegen auch dann nicht erfasst, wenn sie auf die bisherige selbständige Tätigkeit des Schuldners zurückgehen (vgl. BGH-Urteil vom 21.02.2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212, Rz 18 ff.).

    Die Überleitung der Vertragsverhältnisse, die der selbständigen Tätigkeit des Schuldners dienen, wirkt nicht auf Forderungen und Verbindlichkeiten zurück, soweit diese vor Wirksamwerden der Erklärung entstanden sind (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 221, 212, Rz 21).

    Rn. 26 (3) Die Anknüpfung an den Zugang der Freigabeerklärung bei dem Schuldner gestattet insoweit eine eindeutige zeitliche Differenzierung (vgl. BGH-Urteile in BGHZ 192, 322, Rz 30; in BGHZ 221, 212, Rz 22).

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Der Insolvenzverwalter ist zur Abgabe dieser Erklärung gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO verpflichtet (BGH-Urteil vom 09.02.2012 - IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322, Rz 20); dadurch soll zweifelsfrei klargestellt werden, ob im Rahmen der selbständigen Tätigkeit des Schuldners begründete Verbindlichkeiten Masseverbindlichkeiten darstellen oder nicht (…BTDrucks 16/4194, S. 14).

    Die Anzeige hat daher ohne schuldhaftes Zögern ("unverzüglich") zu erfolgen (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 192, 322, Rz 24; s.a. Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 35 Rz 109 f.;… Kexel in Graf-Schlicker, InsO, 4. Aufl., § 35 Rz 28; Andres in Nerlich/Römermann, InsO, § 35 Rz 94;… Hirte/Praß in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 15. Aufl., § 35 Rz 94;… Braun/Bäuerle, InsO, 7. Aufl., § 35 Rz 136).

    Sie verwirklicht sich ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Erklärungen mit dem Zugang beim Insolvenzschuldner (BGH-Urteil in BGHZ 192, 322, Rz 30) und zerschneidet mit ihrem Zugang das rechtliche Band zwischen der Insolvenzmasse und der durch den Schuldner ausgeübten selbständigen Tätigkeit (BGH-Urteile in BGHZ 192, 322, Rz 30).

    Rn. 26 (3) Die Anknüpfung an den Zugang der Freigabeerklärung bei dem Schuldner gestattet insoweit eine eindeutige zeitliche Differenzierung (vgl. BGH-Urteile in BGHZ 192, 322, Rz 30; in BGHZ 221, 212, Rz 22).

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R

    Vertrags(zahn)arzt - Honoraransprüche gegen die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Rn. 20 bb) Die Freigabeerklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, aus der sich unmissverständlich der Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 15.12.2009 - VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758, Rz 6; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht --ZInsO-- 2007, 94, Rz 20; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R, BSGE 118, 30, Rz 18; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 16.05.2013 - 6 AZR 556/11, BAGE 145, 163, Rz 50).

    Die anschließende Veröffentlichung der Freigabe (§ 35 Abs. 3 InsO) ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung und nur deklaratorischer Natur (vgl. BSG-Urteil in BSGE 118, 30, Rz 19, m.w.N.).

  • BFH, 01.06.2016 - X R 26/14

    Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Verletzt der Insolvenzverwalter diese Pflicht, führt sein pflichtwidriges Unterlassen dazu, dass Verbindlichkeiten "in anderer Weise" i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden (…Fortführung der BFH-Urteile vom 18.05.2010 - X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114; vom 01.06.2016 - X R 26/14, BFHE 253, 518, BStBl II 2016, 848; vom 06.06.2019 - V R 51/17, BFHE 265, 294) 27 28 .

    Rn. 27 d) Der V. Senat des BFH hat, was das FG bei seiner Urteilsfindung nicht berücksichtigen konnte, mit Urteil vom 06.06.2019 - V R 51/17 (BFHE 265, 294, Rz 16 f. sowie Leitsatz), auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden, dass auch im Bereich der Umsatzsteuer Verbindlichkeiten "auf andere Weise" i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden, wenn eine Amtspflicht zum Tätigwerden bestand (…vgl. auch BFH-Urteile vom 18.05.2010 - X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, Rz 23; vom 01.06.2016 - X R 26/14, BFHE 253, 518, BStBl II 2016, 848, Rz 41).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Verletzt der Insolvenzverwalter diese Pflicht, führt sein pflichtwidriges Unterlassen dazu, dass Verbindlichkeiten "in anderer Weise" i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden (Fortführung der BFH-Urteile vom 18.05.2010 - X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114; vom 01.06.2016 - X R 26/14, BFHE 253, 518, BStBl II 2016, 848; vom 06.06.2019 - V R 51/17, BFHE 265, 294) 27 28 .

    Rn. 27 d) Der V. Senat des BFH hat, was das FG bei seiner Urteilsfindung nicht berücksichtigen konnte, mit Urteil vom 06.06.2019 - V R 51/17 (BFHE 265, 294, Rz 16 f. sowie Leitsatz), auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden, dass auch im Bereich der Umsatzsteuer Verbindlichkeiten "auf andere Weise" i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden, wenn eine Amtspflicht zum Tätigwerden bestand (vgl. auch BFH-Urteile vom 18.05.2010 - X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, Rz 23; vom 01.06.2016 - X R 26/14, BFHE 253, 518, BStBl II 2016, 848, Rz 41).

  • BFH, 16.07.2015 - III R 32/13

    Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Rn. 14 2. Zur Festsetzung der Umsatzsteuer ist jedoch zu unterscheiden: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche gegen den Insolvenzschuldner, die als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren sind, sind gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Steuerbescheid festzusetzen und von diesem vorweg aus der Insolvenzmasse zu befriedigen (vgl. BFH-Urteile vom 18.05.2010 - X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 35; vom 16.07.2015 - III R 32/13, BFHE 251, 102, BStBl II 2016, 251, Rz 19, m.w.N.).

    Sonstige nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche gegen den Insolvenzschuldner sind dagegen insolvenzfrei und gegen ihn selbst festzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 16.04.2015 - III R 21/11, BFHE 250, 7, BStBl II 2016, 29, Rz 11; in BFHE 251, 102, BStBl II 2016, 251, Rz 19, m.w.N.).

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Rn. 17 b) Nach der Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO erfüllte die bloße Duldung einer Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2009 - VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, Rz 17; vom 17.03.2010 - XI R 2/08, BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196, Rz 28; vom 08.09.2011 - V R 38/10, BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270, Rz 20).

    Umsatzsteuer aus einer unternehmerischen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens war nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit, weil der Schuldner dabei Massegegenstände verwendete (vgl. BFH-Urteile in BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196; in BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270).

  • BFH, 08.09.2011 - V R 38/10

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners …

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19
    Rn. 17 b) Nach der Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO erfüllte die bloße Duldung einer Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2009 - VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, Rz 17; vom 17.03.2010 - XI R 2/08, BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196, Rz 28; vom 08.09.2011 - V R 38/10, BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270, Rz 20).

    Umsatzsteuer aus einer unternehmerischen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens war nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit, weil der Schuldner dabei Massegegenstände verwendete (vgl. BFH-Urteile in BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196; in BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270).

  • FG Sachsen, 20.10.2017 - 6 K 75/16

    Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit - Duldung der gewerblichen Tätigkeit des …

  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach …

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11

    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15

    Entstehen des Anspruchs auf Ersatz von Abbruchkosten dem Grunde nach mit dem …

  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen …

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04

    Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem …

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der …

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des …

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im …

  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen …

  • BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen …

  • FG Köln, 08.06.2022 - 4 K 2134/20

    Festsetzung von Mehrsteuern aufgrund hinzugeschätzter Erlöse als …

    Unterlasse er dies pflichtwidrig, seien alle aus der unternehmerischen Tätigkeit resultierenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis als Masseverbindlichkeiten einzustufen (BFH-Urteile vom 18.12.2019 XI R 10/19, BStBl. II 2020, 480, und vom 06.06.2019 V R 51/17, BStBl II 2020, 52).

    Rechtsfolge der unterlassenen Freigabeerklärung i.S.d. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO sei nach dem BFH-Urteil vom 18.12.2019 XI R 10/19, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehenden Einkommensteuer- und Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegen die Insolvenzmasse zu richten seien.

    Hat der Insolvenzverwalter Kenntnis von einer selbständigen Tätigkeit des Schuldners oder ist diese zumindest erkennbar, ist er zur Abgabe einer Erklärung gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO verpflichtet (BFH-Urteil vom 18.12.2019 XI R 10/19, BStBl II 2020, 480).

    Verletzt der Insolvenzverwalter seine Pflicht zur unverzüglichen Abgabe einer Erklärung nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO und duldet letztlich die unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners, führt sein pflichtwidriges Unterlassen unter Geltung des § 35 Abs. 2 InsO dazu, dass (Masse-)Verbindlichkeiten "in anderer Weise" i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden (BFH-Urteil in BStBl II 2020, 480).

  • BFH, 30.07.2025 - X R 29/21

    Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren

    Im Übrigen liegt eine insolvenzfreie Forderung vor (vgl. für die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderung Senatsurteil vom 10.07.2019 - X R 31/16, BFHE 265, 300, BStBl II 2022, 488, Rz 26 ff.; für die Abgrenzung zwischen Masseforderung und insolvenzfreier Forderung BFH-Urteile vom 16.04.2015 - III R 21/11, BFHE 250, 7, BStBl II 2016, 29, Rz 13 ff., und vom 18.12.2019 - XI R 10/19, BFHE 267, 217, BStBl II 2020, 480, Rz 14 ff.).

    Ob Forderungen und Verbindlichkeiten aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners bei Wirksamwerden der Freigabeerklärung nach § 35 Abs. 2 InsO schon entstanden waren, richtet sich nach den gleichen Maßstäben, welche der in § 35 Abs. 1 InsO getroffenen Unterscheidung zwischen dem Vermögen zugrunde liegen, das dem Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits gehört, und dem Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (vgl. zu alledem Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21.02.2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212, Rz 19 ff., m.w.N.; BFH-Urteil vom 18.12.2019 - XI R 10/19, BFHE 267, 217, BStBl II 2020, 480, Rz 20 ff.).

  • FG Köln, 06.05.2025 - 8 K 2462/19

    Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Stellung eines Antrags gegen das …

    Ergänzend werde auf das BFH-Urteil vom 18. Dezember 2019 - XI R 10/19, BFHE 267, 217, BStBl II 2020, 480 verwiesen.
  • FG Münster, 28.02.2023 - 15 K 552/20

    Festsetzung der Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem …

    Rn. 56 Zwar wird der Insolvenzverwalter nach Kenntnis zu unverzüglichem Handeln angehalten, eine Freigabeerklärung (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO) abzugeben, ein Zeitraum von vier Wochen wird aber in der Regel als ausreichend angesehen, insbesondere dann, wenn der Insolvenzverwalter bereits Gutachter im Eröffnungsverfahren war (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.2019 XI R 10/19, BFHE 267, 217, BStBl II 2020, 480).
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