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Rechtsprechung
   BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6025
BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85 (https://dejure.org/1991,6025)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1991 - XI R 11/85 (https://dejure.org/1991,6025)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1991 - XI R 11/85 (https://dejure.org/1991,6025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Entgeltlichkeit der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) bilden bei der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die Abstandszahlung an den Übergeber und die Zahlung von Gleichstellungsgeldern an Angehörige sowie die Übernahme von Verbindlichkeiten Anschaffungskosten.

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C II 2, 3 und 1.

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und …

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Diese ergeben sich - abweichend von der Ermittlung durch das FG - durch Aufteilung der Anschaffungskosten des Grundstücks entsprechend dem Verhältnis der Verkehrswerte des Grund und Bodens und Gebäudes (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Bei der erneuten Entscheidung wird das FG - auf der Grundlage des Beschlusses des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 - auch zu prüfen haben, in welcher Höhe die Rentenzahlungen des Klägers als Sonderausgaben abziehbar sind.
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 5/83

    Zur Aufteilung des Rechtsgeschäftes in einen entgeltlichen und einen …

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Soweit der Kläger das Grundstück unentgeltlich erworben hat, kommt § 11 d der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zur Anwendung (vgl. zur Aufteilung Senatsurteil vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352 [BFH 24.04.1991 - XI R 5/83], BStBl II 1991, 793).
  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Die Berücksichtigung der Pflegeverpflichtung als Sonderausgaben kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Kläger in Erfüllung dieser Verpflichtung Aufwendungen hatte, d. h. wirtschaftlich belastet war (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779, unter 2 a).
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84

    Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge …

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Auch die der Versorgung des Übergebenden dienende Pflegeverpflichtung rechnet nicht zu den Gegenleistungen für die Übertragung des Vermögens; denn sie ist als typischer Bestandteil eines Leibgedings- oder Altenteilsvertrags einkommensteuerrechtlich aus dem Bereich der Entgeltlichkeit ausgegrenzt (Senatsurteil vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Darüber hinaus fehlen Feststellungen des FG dazu, in welchem Umfang der Kläger den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht; denn nur insoweit kann er Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, …und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und …

    Auszug aus BFH, 18.09.1991 - XI R 11/85
    Darüber hinaus fehlen Feststellungen des FG dazu, in welchem Umfang der Kläger den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht; denn nur insoweit kann er Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, mit weiteren Hinweisen).
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