Rechtsprechung
| BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
UStG 1999 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
- openjur.de
Langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein; Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit; Vorsteuerabzug; Einheitlichkeit der Leistung
- Judicialis
UStG 1999 § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a; ; UStG 1999 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; ; UStG 1999 § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
- IWW
- Simons & Moll-Simons
UStG 1999 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG 1999 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a; UStG 1999 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Keine Umsatzsteuerfreiheit bei langfristiger Vermietung einer Sporthalle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein - Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit - Vorsteuerabzug - Einheitlichkeit der Leistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes: Steuerfrei?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Kein Vorsteuerabzug bei langfristiger Vermietung
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Langfristige Vermietung einer Turnhalle ist umsatzsteuerfrei
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerfreiheit von Umsätzen aus der langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen steuerfreie Leistungen ausführenden Verein
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Langfristige Vermietung einer Turnhalle an einen Verein, der umsatzsteuerfreie Leistungen ausführt, im Regelfall umsatzsteuerfrei
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vermietung einer Turnhalle an einen Verein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Langfristige Vermietung einer Turnhalle steuerfrei? (IMR 2009, 258)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 11.04.2008 - 1 K 2094/05
- BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
Papierfundstellen
- BFHE 224, 162
- DB 2009, 885
- BStBl II 2010, 208
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 18.01.2001 - C-150/99
Stockholm Lindöpark - "Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames …
Auszug aus BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
In Anwendung dieser Grundsätze hat der EuGH im Urteil vom 18. Januar 2001 Rs. C-150/99 --Stockholm Lindöpark-- (Slg. 2001, I-493) zur Besteuerung von Sportanlagen Stellung genommen.Danach ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass die Zurverfügungstellung von Räumen für die Ausübung von Sport oder die Körperertüchtigung unter besonderen Umständen eine Vermietung eines Grundstücks darstellen und damit in den Anwendungsbereich der Befreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern fallen kann (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-493, Randnr. 22).
Sofern nicht ganz besondere Umstände vorliegen, kann die Vermietung des Grundstücks daher nicht die ausschlaggebende Dienstleistung darstellen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-493, Randnr. 26, konkret zur Vermietung eines Golfplatzes; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).
Insoweit ergebe sich aus seiner Rechtsprechung, dass die Dauer der Grundstücksnutzung ein Hauptelement eines Mietvertrags bilde (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-493, Randnr. 27).
- BFH, 31.05.2001 - V R 97/98
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen
Auszug aus BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
Sofern nicht ganz besondere Umstände vorliegen, kann die Vermietung des Grundstücks daher nicht die ausschlaggebende Dienstleistung darstellen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-493, Randnr. 26, konkret zur Vermietung eines Golfplatzes; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658). - BFH, 24.01.2008 - V R 12/05
Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie …
Auszug aus BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
Die steuerfreie Grundstücksvermietung wäre als die Hauptleistung und die Überlassung der Betriebsvorrichtungen als untergeordnete Nebenleistung anzusehen (vgl. zur einheitlichen Vermietungsleistung auch BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310).
- EuGH, 27.10.2005 - C-41/04
Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, …
Auszug aus BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
Eine einheitliche Leistung liegt vor, wenn mehrere Leistungen so aufeinander abgestimmt sind, dass sie aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers ihre Selbständigkeit verlieren und wirtschaftlich etwas selbständiges "Drittes" bilden oder wenn es sich um eine Haupt- und eine Nebenleistung handelt (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, Randnrn. - EuGH, 18.11.2004 - C-284/03
Temco Europe
Auszug aus BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
Die Mietdauer ist --wie dargestellt-- aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers ein geeignetes Kriterium, um eine selbständige Vermietungsleistung von einer einheitlichen sonstigen Leistung abzugrenzen (vgl. auch EuGH-Urteil vom 18. November 2004 Rs. C-284/03 --Temco Europe--, Slg. 2004, I-11237, Randnr. 20, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 11.04.2008 - 1 K 2094/05
Befreiung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer; …
Auszug aus BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
Das Urteil ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1337.
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19
Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit …
Für die Frage, ob dem Nutzer das Recht eingeräumt wurde, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen, hat die Nutzungsdauer keine Bedeutung (…vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2015 V R 30/14, BStBl II 2017, 132 Rn. 14;… BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1993 V B 171/92, BFH/NV 1994, 274 - Orientierungssatz 1 …und vom 25. Februar 2011 XI B 63/10, BFH/NV 2011, 1033 Rn. 12;… Heidner in Bunjes, UStG, 19. Aufl., 2020, § 4 Nr. 12 Rn. 25; a.A. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 23/08, BStBl II 2010, 208 und BFH-Beschluss vom 7. Mai 2014 V B 94/13, BFH/NV 2014, 1242;… Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG, Stand Juni 2020, Rn. 32 - Zeitdauer der Grundstücksüberlassung ist wesentliches -wenn auch nicht allein entscheidendes- Kriterium der Grundstücksvermietung).Rn. 85 dd) Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, dass die Nutzungsüberlassung ihrer Räumlichkeiten und Einrichtungen mit der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen (z.B. Sportpark oder Golfplatz) vergleichbar ist, die nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG fällt (EuGH-Urteil Lindöpark vom 18. Januar 2001 C-150/99, ABl EG 2001, Nr. C 150, 5; BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BStBl II 2001, 658; vom 17. Dezember 2008 XI R 23/08, BStBl II 2010, 208 und vom 12. Oktober 2016 XI R 5/14, BStBl II 2017, 500), denn sie hat keine derartigen Leistungen ausgeführt.
Rn. 111 4. Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob kurzfristige Überlassungen von Grundstücken oder Grundstücksteilen aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ausgenommen sind (BFH-Urteile vom 17. Dezember 2008 XI R 23/08, BStBl II 2010, 208 …und vom 11. November 2015 V R 37/14, BStBl II 2017, 1259 Rn. 14 sowie BFH-Beschluss vom 7. Mai 2014 V B 94/13, BFH/NV 2014, 1242).
- BFH, 21.06.2018 - V R 63/17
Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
Denn das Betreiben einer Sportanlage umfasst im Allgemeinen nicht nur die passive Zurverfügungstellung des Grundstücks, sondern außerdem eine Vielzahl geschäftlicher Tätigkeiten wie Aufsicht, Verwaltung und ständige Unterhaltung sowie Zurverfügungstellung anderer Anlagen (vgl. EuGH-Urteil Stockholm Lindöpark vom 18. Januar 2001 C-150/99, EU:C:2001:34, Rz 26, zur Überlassung eines Golfplatzes; BFH-Urteile vom 17. Dezember 2008 XI R 23/08, BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208, Rz 21; in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).Zwar hat der BFH in BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208 entschieden, dass bei der Überlassung eines Turnhallengebäudes samt Betriebsvorrichtungen an einen einzigen Vertragspartner für die Dauer von 15 Jahren die Raumüberlassung der Leistung das Gepräge gebe.
- FG Hessen, 09.08.2022 - 1 K 506/20
Überlassung eines Golfplatzes an einen Golfclub als ein steuerfreier …
In diesem Zusammenhang habe der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 17.12.2008 (BFH XI R 23/08) ausgeführt, dass die langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes samt Betriebsvorrichtungen an einen einzigen Vertragspartner keine einheitliche Leistung darstelle, die steuerpflichtig sei.b) Eine einheitliche Leistung liegt vor, wenn mehrere Leistungen so aufeinander abgestimmt sind, dass sie aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers ihre Selbständigkeit verlieren und wirtschaftlich etwas selbständiges "Drittes" bilden oder wenn es sich um eine Haupt- und eine Nebenleistung handelt (BFH-Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08, BStBl II 2010, 208;… vgl. EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, Randnrn.
Insoweit ergebe sich aus seiner Rechtsprechung, dass die Dauer der Grundstücksnutzung ein Hauptelement eines Mietvertrags bilde (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-493, Rn. 27
; BFH-Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08, BStBl II 2010, 208).Es handelte sich damit gerade nicht, wie in dem vom BFH in seinem Urteil vom 17.12.2008 (XI R 23/08 BFHE 224, 162, BStBl 2010, 208) entschiedenen Fall, um ein von vornherein langfristig geschlossenes Mietverhältnis.
- FG Düsseldorf, 08.07.2016 - 1 K 1397/13
Aufteilung der Vermietung einer Sportanlage in eine umsatzsteuerfreie …
Die langjährige Vermietung eines Turnhallengebäudes samt Betriebsvorrichtungen (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08, BStBl II 2010, 208) sei aus der maßgeblichen Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nicht mit dem Betreiben einer Sportanlage vergleichbar. - BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 …
Der BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 23/08 (zur Veröffentlichung bestimmt) zur langfristigen Vermietung einer Turnhalle an eine Schule entschieden, die Umsätze seien in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen. - FG Düsseldorf, 21.04.2010 - 5 K 860/08
Vorsteuerabzug bei einer umsatzsteuerfreien Grundstücksvermietung; Folgen einer …
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208) und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Urteil des EuGH vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, Randnrn.Rn. 39 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gelangt der BFH in seiner Entscheidung vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208), in der sich das Gericht mit der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung einer langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes samt Betriebsvorrichtungen auseinanderzusetzen hatte, zu der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um eine einheitliche sonstige steuerpflichtige Leistung handele, sondern dass in diesem Fall die steuerfreie Grundstücksvermietung der Leistung das Gepräge gebe.
Die steuerfreie Grundstücksvermietung wäre als die Hauptleistung und die Überlassung der Betriebsvorrichtungen als untergeordnete Nebenleistung anzusehen (siehe das zur langfristigen Turnhallenvermietung ergangene Urteil des BFH vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208).
Rn. 52 Die Revision war nicht zuzulassen, weil Revisionsgründe im Sinne des § 115 Abs. 2 FGO nicht vorliegen, die Klageabweisung insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208) steht.
- FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 5 K 5122/15
Umsatzsteuer 2006 bis 2008
Ein insoweit geeignetes Abgrenzungskriterium ist die Vertragslaufzeit (vgl. EuGH…, Urteil vom 18. November 2004 - C-284/03, Temco Europe, Slg. 2004, I-11237, Rn. 20 m.w.N.; BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - XI R 23/08, BStBl. II 2010, 208).Von einer langfristigen Vermietung der Sportanlage kann zur Überzeugung des Senats nur bei einer mehrjährigen Vermietung ohne Kündigungsmöglichkeit ausgegangen werden (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - XI R 23/08, BStBl. II 2010, 208: 15jährige Vertragslaufzeit).
- FG Münster, 21.04.2010 - 5 K 860/08
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei …
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208) und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - (Urteil des EuGH vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, Randnrn.Rn. 39 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gelangt der BFH in seiner Entscheidung vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208), in der sich das Gericht mit der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung einer langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes samt Betriebsvorrichtungen auseinanderzusetzen hatte, zu der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um eine einheitliche sonstige steuerpflichtige Leistung handele, sondern dass in diesem Fall die steuerfreie Grundstücksvermietung der Leistung das Gepräge gebe.
Die steuerfreie Grundstücksvermietung wäre als die Hauptleistung und die Überlassung der Betriebsvorrichtungen als untergeordnete Nebenleistung anzusehen (siehe das zur langfristigen Turnhallenvermietung ergangene Urteil des BFH vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208).
Rn. 52 Die Revision war nicht zuzulassen, weil Revisionsgründe im Sinne des § 115 Abs. 2 FGO nicht vorliegen, die Klageabweisung insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08 (BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208) steht.
- BFH, 31.08.2023 - XI B 89/22
Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a …
Rn. 19 bb) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung beider Umsatzsteuersenate des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 - XI R 23/08, BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208;… vom 21.06.2018 - V R 63/17, BFH/NV 2019, 52) ist die Vermietung von Sportanlagen nur dann gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn (abgesehen von der Überlassung der Sportanlage und von Betriebsvorrichtungen) keine weiteren Leistungen ausgeführt werden; wenn hingegen die Leistung nicht nur die passive Zurverfügungstellung der Sportanlage (und gegebenenfalls von Betriebsvorrichtungen) umfasst, ist die entgeltliche Überlassung regelmäßig nicht gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei. - BFH, 07.05.2014 - V B 94/13
Vermietung einer Sporthalle an Kommune
Rn. 2 1. Denn in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat der BFH bereits entschieden, dass eine steuerfreie Vermietung i.S. des § 4 Nr. 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt, wenn dem Mieter auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, einen Gegenstand so in Besitz zu nehmen, als ob er dessen Eigentümer wäre, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (BFH-Urteile vom 17. Dezember 2008 XI R 23/08, BFHE 224, 162, BStBl II 2010, 208 zur langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes; vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, m.w.N. zur Vermietung eines Marktplatzes). - FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 270/10
Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen
- BFH, 06.10.2010 - V B 10/10
Rügeerfordernis bei Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- BFH, 16.06.2009 - II R 23/07
Veräußerung von Schachtelbeteiligungen auf das Ende eines Wirtschaftsjahres - …
- BFH, 04.03.2011 - V B 51/10
Abgrenzung zwischen Hauptleistung und Nebenleistung bei der Mitvermietung von …
- FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Genossenschaft durch eine Wohnungsversorgung der …
- FG München, 08.12.2009 - 13 K 2305/07
Weder Unterhaltszahlungen an Kinder noch Aufwendungen für die Kontaktpflege zu …
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