Rechtsprechung
| BFH - XI R 3/23 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 25.01.2023 - 5 K 1749/21
- BFH, 18.12.2025 - V R 34/23
- BFH - XI R 3/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 05.10.2023 - XI B 13/23
Zur "zweiten" Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle der Quotenzahlung durch …
Rn. 8 c) Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 22) zum Urteil des FG Düsseldorf vom 25.01.2023 - 5 K 1749/21 U (EFG 2023, 726 m. Anm. V. Wendt; Revision eingelegt unter Az. des BFH: XI R 3/23) vor; denn das FG Düsseldorf ist zur Berichtigung der Umsatzsteuer davon ausgegangen, dass aus der dogmatischen Verankerung der Rechtsprechung zur Doppelberichtigung in § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG folge, dass die Durchführung der zweiten Berichtigung nicht von der Vornahme der ersten Berichtigung abhänge. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2025 - 1 K 326/21
Geltendmachung eines zweiten Vorsteuerberichtigungsanspruches im …
Rn. 60 (3) Das FG Düsseldorf hat demgegenüber mit Urteil vom 25.01.2023 (5 K 1749/21 U; dagegen beim BFH Revision anhängig unter Az. XI R 3/23) im Fall einer Umsatzsteuerberichtigung entschieden, dass zwischen § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG einerseits und § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG andererseits keine materiell-rechtliche Wechselwirkung bestehe. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2025 - 1 K 326/21 (3) Das FG Düsseldorf hat demgegenüber mit Urteil vom 25.01.2023 ( 5 K 1749/21 U; dagegen beim BFH Revision anhängig unter Az. XI R 3/23) im Fall einer Umsatzsteuerberichtigung entschieden, dass zwischen § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG einerseits und § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG andererseits keine materiell-rechtliche Wechselwirkung bestehe.
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