Rechtsprechung
| BFH, 26.04.2002 - XI R 30/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- IWW
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Richtigkeitsgewähr - Spendenbescheinigung - Grundsätzliche Bedeutung - Abzugsvoraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtigkeitsgewähr einer Spendenbescheinigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Finanzamt muss Spendenbescheinigung akzeptieren
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gemeinnützigkeit
- Folgen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 883/97
- BFH, 26.04.2002 - XI R 30/01
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.08.1999 - XI R 65/98
Spenden an Schulverein
Auszug aus BFH, 26.04.2002 - XI R 30/01
Die Richtigkeitsgewähr einer Spendenbestätigung bezieht sich, wie das Finanzgericht (FG) zutreffend im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 12. August 1999 XI R 65/98 (BFHE 190, 144, BStBl II 2000, 65) erkannt hat, auch auf die rechtliche Qualifikation des ausgewiesenen Betrags als Spende.
- BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03
Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein - …
Eine Spendenbescheinigung kann allerdings einen Vertrauensschutz dann nicht begründen, wenn es für den Leistenden und den Empfänger der Zahlung angesichts der Begleitumstände klar erkennbar ist, dass die Zahlung in einem Gegenleistungsverhältnis steht (…BFH-Beschluss vom 29. Januar 2003 XI B 132/01, BFH/NV 2003, 908), denn nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG darf nur der gutgläubige Steuerpflichtige auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden vertrauen (BFH-Beschluss vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029).Maßgeblicher Zeitpunkt ist in diesem Zusammenhang die Einreichung der Steuererklärung (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1029, und BFH-Urteil in BFHE 190, 144, BStBl II 2000, 65;… Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 10b Rz 50).
- FG Niedersachsen, 16.06.2009 - 15 K 30331/06
Abzugsfähigkeit einer Durchlaufspende an natürliche Personen als Sonderausgabe …
Daher nehmen Leistungen, die "als Spenden" ausgewiesen werden, an der Richtigkeitsgewähr und der Vertrauensschutzregelung des § 10 b Abs. 4 Satz 1 EStG teil (BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, BStBl II 2000, 65; BFH-Beschluss vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029; vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 28. März 2001 II 883/97, EFG 2001, 815).Dementsprechend hat das Finanzamt bei Vorliegen einer Spendenbestätigung die Abzugsvoraussetzungen nicht zu prüfen, wenn der durch die Spendenbestätigung vermittelte Vertrauensschutz eingreift (…BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 26. April 2002 XI R 30/01, a.a.O.;… Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 28. März 2001 II 883/97, a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 11.11.2003 - 13 K 121/98
Steuerliche Abzugsfähigkeit einer Zahlung an einen Golf-Club; Gemeinnützigkeit …
Daher nehmen Leistungen, die "als Spenden" ausgewiesen werden, an der Richtigkeitsgewähr und der Vertrauensschutzregelung des § 10 b Abs. 4 EStG teil (Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, BStBl II 2000, 65; BFH-Urteil vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029; vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 28. März 2001 II 883/97, EFG 2001, 815).Dementsprechend hat das Wohnsitz-Finanzamt bei Vorliegen einer Spendenbestätigung die Abzugsvoraussetzungen der "Unentgeltlichkeit" und "Freiwilligkeit" nicht zu prüfen, wenn der durch die Spendenbestätigung vermittelte Vertrauensschutz eingreift (BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, BStBl II 2000, 65; BFH-Urteil vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029; vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 28. März 2001 II 883/97, EFG 2001, 815).
Denn die Rechtsprechung des BFH, dass die Richtigkeitsgewähr der Spendenbestätigung auch die rechtlichen Qualifikation der Leistung "als Spende" umfasst (BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, BStBl II 2000, 65; BFH-Urteil vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029), macht nur Sinn, wenn nicht bereits die Anzeige des Steuerpflichtigen gegenüber der juristischen Person des öffentlichen Rechts eine Spende geleistet zu haben, den Vertrauensschutz entfallen lässt.
- BFH, 09.09.2015 - XI R 9/14
Keine Aufhebung von Kindergeldfestsetzungen nach Eintritt der …
Das FG hat insoweit zu Recht angenommen, dass die von den Söhnen der Klägerin in den streitbefangenen Zeiträumen bezogenen Halbwaisenrenten und das Waisengeld als Bezüge der Kinder zu berücksichtigen waren (vgl. BFH-Beschluss vom 26. April 2002 VIII B 169/01, BFH/NV 2002, 1029). - FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 975/07
Kein Gutglaubensschutz für einen Steuerberater als Spender an einen von ihm …
Auch ein Abzug der geleisteten Zahlung gemäß § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG war nicht möglich, da der Kläger, der den Körperschaftsteuerbescheid unstreitig als Empfangsbevollmächtigter für den Verein erhalten hat, nicht gutgläubig war (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV, 1029). - BFH, 29.01.2003 - XI B 132/01
Abzugsfähigkeit einer Golfspende
Nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG darf nur der gutgläubige Steuerpflichtige auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden grundsätzlich vertrauen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029). - FG Hessen, 14.03.2005 - 8 K 4826/01
Zuwendungen an Gymnasium als Schuldgeld oder Spende
Die Richtigkeitsgewähr bezieht sich auch auf die rechtliche Qualifikation des ausgewiesenen Betrags als Spende (BFH-Beschluss vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029). - FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 2435/02
Waisenrente als Bezug i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
Lediglich die Unkostenpauschalen, die im Streitfall von der Bekl. schon berücksichtigt sind, mindern die anrechenbare Einkünfte und Bezüge (im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile vom 16. April 2002, VIII R 76/01, BStBl. II 2002, 525 und vom 14. November 2000, VI R 52/98, BStBl. II 2001, 489 sowie BFH-Beschluss vom 26. April 2002, VIII B 169/01, BFH/NV 2002, 1029). - FG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 10 K 3811/12
Zuwendungen an Stiftung nicht als Sonderausgaben abzugsfähig - …
Eine Spendenbescheinigung kann allerdings einen Vertrauensschutz dann nicht begründen, wenn es für den Leistenden und den Empfänger der Zahlung angesichts der Begleitumstände klar erkennbar ist, dass die Bescheinigung materiell unrichtig ist, denn nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG darf nur der gutgläubige Steuerpflichtige auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden vertrauen (BFH-Beschluss vom 26. April 2002 XI R 30/01, BFH/NV 2002, 1029). - FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 4 K 20133/00
Berücksichtigung der Halbwaisenrente bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge …
Allerdings ist gegen eine entsprechende Entscheidung des BFH (Beschluss v. 26.4.2002, BFH/NV 2002, 1029 ) Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (Az.: 2 BvR 1088/02). - FG Niedersachsen, 18.09.2002 - 9 K 633/97
Zahlungen an einen Golf-Club als verdeckte Aufnahmegebühr
- FG Niedersachsen, 18.09.2002 - 9 K 637/97
Zahlungen an einen Golf-Club als verdeckte Aufnahmegebühr
- FG Sachsen, 02.04.2003 - 1 K 1491/99
Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Entsprechende Anwendung der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2008 - L 2 KG 1/05
- FG Sachsen-Anhalt, 02.04.2003 - 1 K 1491/99
Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen des Bezugs einer …
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