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Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5617
BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02 (https://dejure.org/2005,5617)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2005 - XI R 35/02 (https://dejure.org/2005,5617)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - XI R 35/02 (https://dejure.org/2005,5617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 15; ; EStG § 15 Abs. 2; ; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2; ; BGB § 564c a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in mehrere Eigentumswohnungen und Veräußerung innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Problematik der Drei-Objekt-Grenze bei Veräußerung mehrerer Eigentumswohnungen auf einem Grundstück an einen Käufer; Beachtlichkeit der Mietdauer von veräußerten Wohnungen bei der Feststellung gewerblichen Grundstückshandels; Gesundheitliche Probleme als eindeutige ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Die Bedeutung der 3-Objekt-Grenze/Voraussetzung eines gewerblichen Grundstückshandels

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Keine Wiederholungsabsicht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 21
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstückshandel; Indizien; Nachhaltigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) und des Gesamtbilds der Verhältnisse sowie der Verkehrsanschauung habe der Kläger keinen gewerblichen Grundstückshandel betrieben.

    Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Umstände im Einzelfall derart gewichtig erscheinen, dass einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht keine Bedeutung zukommt (Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    An dieser Rechtsprechung hat der BFH auch im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 festgehalten (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, m.w.N.).

    Die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand zwischen Anschaffung, Bebauung und Verkauf haben --wie der Große Senat des BFH wiederholt hervorgehoben hat (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617)-- nur indizielle Bedeutung.

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum ein (Zähl-)Objekt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, m.w.N.).

    Gleiches gilt für die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen durch nur einen Vertrag, es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (BFH-Urteil in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).

  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    a) Beweisanzeichen für eine Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten ist nach ständiger Rechtsprechung die vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung von Wohnraum, da Wohnungen im Allgemeinen unter Berücksichtigung des zivilrechtlichen Mieterschutzes nur noch eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65;… Kempermann, Steuerberater-Jahrbuch 2002/2003, S. 419, 427) sowie die auf längere Dauer angelegte Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, m.w.N.).

    An dieser Rechtsprechung hat der BFH auch im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 festgehalten (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind die konkreten Anlässe und Beweggründe, die zum Verkauf geführt haben, grundsätzlich nicht geeignet, die sich aus dem Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze ergebende indizielle Bedeutung zu widerlegen, weil sie im Allgemeinen nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, m.w.N.; BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
  • BFH, 16.10.2002 - X R 74/99

    Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH auch im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 festgehalten (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245).
  • BFH, 16.05.2002 - III R 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum ein (Zähl-)Objekt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    Der Erwerb bereits langfristig vermieteten Wohnraums allein ist nach der Rechtsprechung des BFH kein ausreichendes Indiz, das gegen die Absicht des Erwerbers spricht, gewerblichen Gewinn zu erzielen (z.B. BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind die konkreten Anlässe und Beweggründe, die zum Verkauf geführt haben, grundsätzlich nicht geeignet, die sich aus dem Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze ergebende indizielle Bedeutung zu widerlegen, weil sie im Allgemeinen nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, m.w.N.;… BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter …

    Auszug aus BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
    a) Beweisanzeichen für eine Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten ist nach ständiger Rechtsprechung die vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung von Wohnraum, da Wohnungen im Allgemeinen unter Berücksichtigung des zivilrechtlichen Mieterschutzes nur noch eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65;… Kempermann, Steuerberater-Jahrbuch 2002/2003, S. 419, 427) sowie die auf längere Dauer angelegte Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, m.w.N.).
  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07

    Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen

    Dieser Umstand genügt nicht, um von einer langfristigen Absicht zur Vermögensverwaltung auszugehen (BFH-Urteil vom 23.02.2005 XI R 35/02, BFH/NV 2005, 1267 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …

    Die Grenze zum Gewerbebetrieb wird vielmehr erst überschritten, wenn mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren verkauft werden oder sich aufgrund anderer Anzeichen als der Veräußerung eindeutig erkennen lässt, dass insoweit eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl. II 2006, 259 und vom 23. Februar 2005 XI R 35/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2005, 1267, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 857/15

    Bescheid, Bebauung, Leistungen, Neubau, Revision, Bauantrag, Kaufvertrag, …

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluss vom 10.12.2001 (GrS 1/98, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2002 X R 183/96, BStBl II 2003, 238 und vom 23.02.2005 XI R 35/02, BFH/NV 2005, 1267).
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