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Rechtsprechung
   BFH, 06.03.2002 - XI R 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5431
BFH, 06.03.2002 - XI R 36/01 (https://dejure.org/2002,5431)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2002 - XI R 36/01 (https://dejure.org/2002,5431)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2002 - XI R 36/01 (https://dejure.org/2002,5431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. b

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung - Eheleute - GmbH - Altersversorgung - Invalidenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Direktzusage - Rückdeckungsversicherung - Pensionsanwartschaft - Regulärer Steuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pensionszusage; entgeltliche Herabsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 9, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Pensionszusage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 7/00

    Abfindung an angestellten Versicherungsvertreter

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 36/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…Urteile in BFH/NV 2000, 1195; vom 23. Januar 2001 XI R 7/00, BFHE 194, 411, BStBl II 2001, 541; vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BStBl II 2002, 181) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird.

    Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG können Zahlungen, die für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gewährt werden, steuerbegünstigte Entschädigungen sein (vgl. Urteil in BFHE 194, 411, BStBl II 2001, 541).

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 36/01
    Eine Auflösung des Dienstverhältnisses liegt nicht vor, wenn es nach einer sog. Änderungskündigung mit geänderten Konditionen fortgeführt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFH/NV 2000, 1195; vom 23. Januar 2001 XI R 7/00, BFHE 194, 411, BStBl II 2001, 541; vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BStBl II 2002, 181) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird.

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 54/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2; BGB § 613a

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 36/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…Urteile in BFH/NV 2000, 1195; vom 23. Januar 2001 XI R 7/00, BFHE 194, 411, BStBl II 2001, 541; vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BStBl II 2002, 181) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird.
  • FG Köln, 22.03.2001 - 10 K 7067/97

    Tarifermäßigung bei Zahlung eines Ausgleichsbetrags für die Reduzierung einer …

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 36/01
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1448 veröffentlicht.
  • FG Niedersachsen, 08.02.2018 - 1 K 279/17

    Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz auf …

    Eine Zwangslage wird - anders als bei § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - nicht vorausgesetzt (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516; vom 23. Januar 2001 XI R 7/00, BFHE 194, 411, BStBl II 2001, 541 und vom 6. März 2002 XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 K 2431/06
    Die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG ist, wie der BFH überzeugend ausführt, nur bei solchen Zahlungen an Arbeitnehmer berechtigt und geboten, die aus Anlass der Beendigung eines Einkunftserzielungstatbestandes zufließen; das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis muss beendet sein, während Ereignisse, die den Einkunftserzielungstatbestand nicht in seinem Bestand berühren, nicht zu einer Entschädigung führen (…BFH-Urteile vom 12.04.2000 XI R 1/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 1195; vom 10.10.2001 XI R 54/00, BStBl II 2002, 181; vom 06.03.2002 XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144).

    Ob die Abfindung ein Recht betrifft, das mit dem eigentlichen Anstellungsvertrag gewährt worden war, oder auf einer gesonderten Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag beruhte, ist insoweit unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.2002 XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144).

    Richtig ist zwar der Hinweis, dass den angeführten Urteilen teilweise anders gelagerte Einzelfälle zugrunde liegen (…etwa BFH-Urteil vom 12.04.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195: Betriebsübergang nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs; BFH-Urteil vom 06.03.2002 XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144: Pensionszusage aus einer einzelnen Vereinbarung herabgesetzt statt entfallen;… BFH-Beschluss vom 18.05.2005 XI B 45/04, BFH/NV 2005, 1812: Abbau einer übertariflichen Zulage).

    Zu den zitierten Entscheidungen gehören indes auch solche, die dem vorliegenden Fall ähnliche Sachverhalte betrafen (etwa BFH-Urteil vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl II 1994, 185: Ablösung eines dem Geschäftsführer neben dem Gehalt gezahlten Rechts (dort: Wohnrecht); BFH-Urteil vom 06.03.2002 XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144, insoweit, als zwar dort die Pensionszusage aus einer einzelnen Vereinbarung nur herabgesetzt worden war, während sie hier aus dem Supplemental Plan gänzlich entfallen ist, hier indes bei Gesamtbetrachtung aller Zusatzversorgungsansprüche der Kläger ebenfalls nur eine Herabsetzung der Zusatzversorgung erfahren hat, weil ihm die Versorgung aus dem Basic Plan unverändert zusteht;… BFH-Beschluss vom 28.02.2005 XI B 182/03, BFH/NV 2005, 1283: Verzicht auf Ruhegeldansprüche).

  • BFH, 10.04.2003 - XI R 4/02

    Abfindung eines Pensionsanspruchs begünstigte Entschädigung?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (…BFH-Urteile vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195; vom 23. Januar 2001 XI R 7/00, BFHE 194, 411, BStBl II 2001, 541; vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BFHE 197, 54, BStBl II 2002, 181; vom 6. März 2002 XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird.
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