Rechtsprechung
| BFH - XI R 37/13 |
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10
- BFH - XI R 37/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15
Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG
Nachdem das FA die Revision zurückgenommen hatte, stellte der Senat das Revisionsverfahren (Aktenzeichen XI R 37/13) mit Beschluss vom 22. September 2014 ein und entschied, das FA habe die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.Rn. 5 Mit dem vorliegenden Antrag begehren die Klägerin und die Antragsteller zu 2. für das Revisionsverfahren XI R 37/13 die Festsetzung eines nach § 52 Abs. 3 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) erhöhten Streitwerts in Höhe von 144.601,14 EUR.
Diese Gesetzesänderung --und nicht das Revisionsverfahren XI R 37/13-- sei ursächlich für die Umsatzsteuerminderung der Jahre ab 2008 gewesen.
Dies hatte das FG in seinem vom FA mit der Revision XI R 37/13 angefochtenen Urteil zutreffend dargelegt (vgl. EFG 2013, 2046, Rz 40 ff.).
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