Rechtsprechung
| BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
UStG § 10 Abs 4, UStG § 3 Abs 1b, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012, UStG VZ 2013
Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19: Zur umsatzsteuerlichen Lieferung von Wärme eines Blockheizkraftwerks
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.11.2022 XI R 31/19 - Zur umsatzsteuerlichen Lieferung von Wärme eines Blockheizkraftwerks
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 4 UStG 2005, § 3 Abs 1b UStG 2005, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.11.2022 XI R 31/19 - Zur umsatzsteuerlichen Lieferung von Wärme eines Blockheizkraftwerks - IWW
§ ... 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 10 Abs. 4 UStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 3 Abs. 1b UStG, § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG, Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Bemessungsgrundlage für die Bewertung unentgeltlicher Wertabgaben; Ermittlung der Selbstkosten für bei der Stromerzeugung durch ein Blockheizkraftwerk entstandene Wärme
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 10 Abs. 4, § 3 Abs. 1b
Zur umsatzsteuerlichen Lieferung von Wärme eines Blockheizkraftwerks - rechtsportal.de
Bemessungsgrundlage für die Bewertung unentgeltlicher Wertabgaben; Ermittlung der Selbstkosten für bei der Stromerzeugung durch ein Blockheizkraftwerk entstandene Wärme
- datenbank.nwb.de
Zur umsatzsteuerlichen Lieferung von Wärme eines Blockheizkraftwerks
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unentgeltliche Wertabgabe
- Lieferungen i.S.d. § 3 Abs. 1b UStG
- Bemessungsgrundlage
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1, UStG § 10 Abs 1 S 3
Entnahme, Bemessungsgrundlage, Blockheizkraftwerk - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 3/16
- BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 3/16
Umsatzsteuer - unentgeltliche Wertabgabe - Bemessungsgrundlage bei selbst …
Auszug aus BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 24.11.2020 - 4 K 3/16 aufgehoben.Rn. 11 Der dagegen erhobenen Klage gab das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 24.11.2020 - 4 K 3/16 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 872) teilweise statt.
das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24.11.2020 - 4 K 3/16 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.
das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24.11.2020 - 4 K 3/16 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.
- BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Auszug aus BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
NV: Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regelfall nicht nach der erzeugten Menge an elektrischer und thermischer Energie (in kWh), sondern nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) zu erfolgen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392;… vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFH/NV 2022, 1013; entgegen Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE).Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat hierzu auf die BFH-Urteile in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 39, vom 25.11.2021 - V R 45/20 (BFHE 275, 392, Rz 31) und vom 15.03.2022 - V R 34/20 (…zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2022, 1013, Rz 16 f.).
Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem BHKW die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regelfall nicht nach der erzeugten Menge an elektrischer und thermischer Energie (in kWh), sondern nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) zu erfolgen (Anschluss an die BFH-Urteile in BFHE 275, 392;… in BFH/NV 2022, 1013; entgegen Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
- BFH, 15.03.2022 - V R 34/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk
Auszug aus BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
NV: Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regelfall nicht nach der erzeugten Menge an elektrischer und thermischer Energie (in kWh), sondern nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) zu erfolgen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFH/NV 2022, 1013; entgegen Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE).Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat hierzu auf die BFH-Urteile in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 39, vom 25.11.2021 - V R 45/20 (BFHE 275, 392, Rz 31) und vom 15.03.2022 - V R 34/20 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2022, 1013, Rz 16 f.).
Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem BHKW die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regelfall nicht nach der erzeugten Menge an elektrischer und thermischer Energie (in kWh), sondern nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) zu erfolgen (Anschluss an die BFH-Urteile in BFHE 275, 392; in BFH/NV 2022, 1013; entgegen Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
- BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten …
Auszug aus BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
Die Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe sei aufgrund des Fehlens eines Marktpreises unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.12.2012 - XI R 3/10 (BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) und des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.09.2014 (BStBl I 2014, 1287) durch Ansatz des fiktiven Einkaufspreises zu ermitteln, da die Gesellschafter der Klägerin die Wärme ohne erheblichen Aufwand auch alternativ mit eigenen Heizungsanlagen hätten erzeugen können.Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat hierzu auf die BFH-Urteile in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 39, vom 25.11.2021 - V R 45/20 (BFHE 275, 392, Rz 31) und vom 15.03.2022 - V R 34/20 (…zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2022, 1013, Rz 16 f.).
- BFH, 07.12.2023 - V R 15/21
Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage
Auszug aus BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
Außerdem wird das FG in einem zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, inwieweit die für die Vermietungsobjekte genutzte Wärme (vgl. dazu BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19 und das anhängige Revisionsverfahren V R 15/21) und für die landwirtschaftlich genutzte Wärme weitere Ausgangsumsätze der Klägerin zu erfassen oder anteilig der Vorsteuerabzug zu versagen sein könnte. - BFH, 09.11.2022 - XI R 31/19
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Auszug aus BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
Außerdem wird das FG in einem zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, inwieweit die für die Vermietungsobjekte genutzte Wärme (vgl. dazu BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19 und das anhängige Revisionsverfahren V R 15/21) und für die landwirtschaftlich genutzte Wärme weitere Ausgangsumsätze der Klägerin zu erfassen oder anteilig der Vorsteuerabzug zu versagen sein könnte.
- FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 22/24
Biogasanlage; energetisch; Marktwertmethode; Nahwärmenetz; Selbstkosten; …
Dies hat die Rechtsprechung dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013, Rz. 22; vom 9. November 2022 XI R 31/19, BFHE 279, 227, BFH/NV 2023, 470, Rz. 15 und 25, sowie XI R 38/20, BFH/NV 2023, 389 [BFH 09.11.2022 - XI R 38/20];… vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23], Rz. 27). - FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 19/24
Biogasanlage; energetisch; Marktwertmethode; Nahwärmenetz; Selbstkosten; …
Dies hat die Rechtsprechung dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013, Rz. 22; vom 9. November 2022 XI R 31/19, BFHE 279, 227, BFH/NV 2023, 470, Rz. 15 und 25, sowie XI R 38/20, BFH/NV 2023, 389 [BFH 09.11.2022 - XI R 38/20];… vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23], Rz. 27). - FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 20/24
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben von einer …
Dies hat die Rechtsprechung dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013, Rz. 22; vom 9. November 2022 XI R 31/19, BFHE 279, 227, BFH/NV 2023, 470, Rz. 15 und 25, sowie XI R 38/20, BFH/NV 2023, 389 [BFH 09.11.2022 - XI R 38/20];… vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23], Rz. 27).
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