Rechtsprechung
| BFH, 14.10.1993 - XI R 57/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89
Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 14.10.1993 - XI R 57/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kann die Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung - auch wegen Krankheit - nicht mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls als Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 119 Nr. 3 FGO und damit als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit Hilfe der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 3 FGO) geltend gemacht werden (vgl. zuletzt Beschlüsse des BFH vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336;… vom 26. September 1990 IV R121/89, BFH/NV 1991, 826 …und vom 17. März 1992 IV R 51/91, BFH/NV 1992, 617 jeweils m.w.N.). - BFH, 26.09.1990 - IV R 121/89
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegne …
Auszug aus BFH, 14.10.1993 - XI R 57/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kann die Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung - auch wegen Krankheit - nicht mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls als Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 119 Nr. 3 FGO und damit als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit Hilfe der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 3 FGO) geltend gemacht werden (…vgl. zuletzt Beschlüsse des BFH vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336; vom 26. September 1990 IV R121/89, BFH/NV 1991, 826 …und vom 17. März 1992 IV R 51/91, BFH/NV 1992, 617 jeweils m.w.N.). - BFH, 17.03.1992 - IV R 51/91
Zulässigkeit einer Revision wegen der Rüge fehlender Vertretung im Verfahren, der …
Auszug aus BFH, 14.10.1993 - XI R 57/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kann die Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung - auch wegen Krankheit - nicht mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls als Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 119 Nr. 3 FGO und damit als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit Hilfe der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 3 FGO) geltend gemacht werden (…vgl. zuletzt Beschlüsse des BFH vom 22. Mai 1990 VII S 28/89, BFH/NV 1991, 336;… vom 26. September 1990 IV R121/89, BFH/NV 1991, 826 und vom 17. März 1992 IV R 51/91, BFH/NV 1992, 617 jeweils m.w.N.).
- BFH, 12.09.1994 - X R 44/94
Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Das Vorbringen, der Termin hätte wegen der rechtzeitig dem FG angezeigten plötzlichen Erkrankung des allein informierten Rechtsanwalts S nicht durchgeführt werden dürfen, berührt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern könnte allenfalls zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geführt haben; ein solcher Mangel wäre zwar ein absoluter Revisionsgrund (§ 119 Nr. 3 FGO), ist indessen nicht in § 116 Abs. 1 FGO genannt (…zuletzt BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 1992 VII R 121/91, BFH/NV 1992, 756;… vom 11. November 1992 IV R 97/92, BFH/NV 1993, 482;… vom 4. Januar 1993 VII R 111/92, BFH/NV 1993, 737;… vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48; vom 14. Oktober 1993 XI R 57/92, BFH/NV 1994, 563;… vom 27. Januar 1994 X R 62/93, BFH/NV 1994, 496).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.