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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,773
BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93 (https://dejure.org/1993,773)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1993 - XI R 7/93 (https://dejure.org/1993,773)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1993 - XI R 7/93 (https://dejure.org/1993,773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 24, 34 EStG
    Einkommensteuer; Ablösung eines Wohnrechts als tarifbegünstigte Entschädigung

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 427
  • NJW 1994, 1752 (Ls.)
  • BB 1994, 132
  • BB 1994, 703
  • DB 1994, 194
  • BStBl II 1994, 185
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Auch das zwischenzeitlich ergangene BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 10/91 (BFH/NV 1992, 455) führe zu keiner anderen Rechtsauffassung, da dieses Urteil zu einem Fall ergangen sei, in dem freiwillig auf Ansprüche aus einem Mietvertrag verzichtet worden sei.

    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muß die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703, vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75, und in BFH/NV 1992, 455;… BFH-Beschluß vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).

    Nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 455 liegt im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht vor, wenn und soweit die Ersatzleistung der Erfüllung oder dem Ausgleich des Interesses an der Erfüllung solcher Verträge dient, die im laufenden Geschäftsverkehr geschlossen worden sind und sich unmittelbar auf den Geschäftsgegenstand des Unternehmens beziehen.

  • BFH, 15.03.1974 - VI R 371/70

    Abfindung des Arbeitnehmers - Fortbestehendes Arbeitsverhältnis - Vorzeitige …

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. März 1974 VI R 371/70 (BFHE 112, 72, BStBl II 1974, 512) ziehe die falschen Schlußfolgerungen.

    Der Streitfall sei mit dem BFH-Urteil in BFHE 112, 72, BStBl II 1974, 512 vergleichbar.

    Das BFH-Urteil in BFHE 112, 72, BStBl II 1974, 512 ist nahezu identisch mit dem Streitfall.

  • BFH, 22.01.1988 - VI R 135/84

    Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an …

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Ähnlichkeiten mit dem Streitfall weise das BFH-Urteil vom 22. Januar 1988 VI R 135/84 (BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525) auf.

    Wird ein Wohnrecht in Zusammenhang mit der Kündigung eines Dienstverhältnisses abgelöst, so kann die Abfindung als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beurteilen sein (BFH-Urteil in BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525).

  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Ablösung einer Veräußerungsrente durch eine Einmalzahlung

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muß die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703, vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75, und in BFH/NV 1992, 455;… BFH-Beschluß vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den …

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muß die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703, vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75, und in BFH/NV 1992, 455;… BFH-Beschluß vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 28.04.1982 - I R 151/78

    Abfindung - Rechte aus langfristigen Pachtverträgen - Einkünfte aus Nutzung …

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Der I. Senat qualifizierte in dem Urteil vom 28. April 1982 I R 151/78 (BFHE 135, 526, BStBl II 1982, 566) die Abfindung für die Aufgabe eines Pachtrechts als Schadensersatzleistung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i. V. m. § 21 EStG.
  • BFH, 14.04.1992 - VIII B 114/91

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Aussetzung der Vollziehung eines …

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen eines Rechtsverhältnisses sind, gehören nicht zu den Entschädigungen; dementsprechend muß die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (…vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703, vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75, und in BFH/NV 1992, 455; BFH-Beschluß vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92

    Gewährte Entschädigungsleistungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im …

    Auszug aus BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93
    Von weiteren Voraussetzungen abgesehen führt die Ablösung von Rechten nur zu einer Entschädigung i. S. der § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG, wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird (vgl. dazu auch bereits BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 62/92, nicht veröffentlicht).
  • FG Köln, 12.08.1999 - 7 K 5358/95

    Steuerlich relevante Entschädigung bei Verzicht auf Tantiemeanspruch bei …

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  • FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97

    Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne

    Hinzuweisen sei ausdrücklich auf die Entscheidung des BFH vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl II 1994, Seite 185, wonach die Anwendung der genannten Begünstigungsvorschriften ausgeschlossen sei, wenn das Dienstverhältnis fortgeführt werde (…so auch Schmidt u. a. 17. Aufl. 1998, Rdz. 26 zu § 24 EStG ).

    Ein teilweiser Wegfall der Einkunftsquelle reicht aus, wenn ein schwerwiegender und ungewöhnlicher Eingriff vorliegt (BFH-Urteil vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl. II. 1994, 185: BFH-Urteil vom 20.07.1978, a.a.O., sowie Seeger in Schmidt u. a., Rz. 10 zu § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ).

    Besteht die Einkunftsquelle, z. B. - wie hier - der Anstellungsvertrag, fort, soll in der Einmalzahlung zur Abgeltung laufender vertraglicher Verpflichtungen eine bloße Änderung der Zahlungsmodalitäten zu sehen sein, während die Einmalzahlung bei Beendigung der Einkunftsquelle oder des Anstellungsverhältnisses eine steuerfreundliche Gestalt annimmt und auch nach Aussicht des BFH eine Entschädigung darstellen kann (BFH-Urteil vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl. II 1994, 185 f., m.w.N.; Weber-Grellet, DStR 1993, 261 f.; dem BFH hierin folgend kürzlich der 7. Senat des FG Köln.

    Darüber hinaus sind solche Unterscheidungen vom BFH in mindestens zwei Fällen getroffen worden, denen gar kein Verlust von Einnahmen, sondern von mietfreien Werks- bzw. Dienstwohnungen zugrundeliegt (Urteile vom 15.03.1974 und 25.08.1993, a.a.O.).

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 54/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2; BGB § 613a

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721; vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185;… vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 EStG rechtfertigende Entschädigung nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung der Einkünfteerzielung im Rahmen des bisherigen Arbeitsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Arbeitgeber abgegolten wird, wobei die Ablösung ebenso auf einer Vertragsänderung wie auf einem vertragsrechtlichen Schadensersatzanspruch beruhen kann.
  • BFH, 23.01.2001 - XI R 7/00

    Abfindung an angestellten Versicherungsvertreter

    In diesem Sinne hatte der Senat auch schon die Ablösung eines im Arbeitsvertrag zugesagten Wohnrechts bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht als Entschädigung beurteilt (BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 K 2431/06
    Rn. 20 Ungeachtet des einer Erfüllungsleistung ähnlichen Charakters der Abfindung kann die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG hier deshalb nicht gewährt werden, weil die Zahlung nicht auf einer die Anwendung des § 24 Nr. 1a EStG rechtfertigenden neuen Rechtsgrundlage beruht, sondern eine andere Modalität im Rahmen des bestehenden und fortgesetzten Rechtsverhältnisses ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl II 1994, 185).

    Es fehlt an der erforderlichen neuen Grundlage, wenn die Abgeltung ein im Dienstvertrag vereinbartes bzw. ein mit dem bisherigen Rechtsverhältnis in engem sachlichen Zusammenhang stehendes Recht betrifft und das Dienstverhältnis fortgesetzt wird, so dass die Ablösevereinbarung nur eine andere Modalität im Rahmen des bestehenden und fortgesetzten Rechtsverhältnisses darstellt (BFH-Urteil vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl II 1994, 185).

    Zu den zitierten Entscheidungen gehören indes auch solche, die dem vorliegenden Fall ähnliche Sachverhalte betrafen (etwa BFH-Urteil vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl II 1994, 185: Ablösung eines dem Geschäftsführer neben dem Gehalt gezahlten Rechts (dort: Wohnrecht);… BFH-Urteil vom 06.03.2002 XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144, insoweit, als zwar dort die Pensionszusage aus einer einzelnen Vereinbarung nur herabgesetzt worden war, während sie hier aus dem Supplemental Plan gänzlich entfallen ist, hier indes bei Gesamtbetrachtung aller Zusatzversorgungsansprüche der Kläger ebenfalls nur eine Herabsetzung der Zusatzversorgung erfahren hat, weil ihm die Versorgung aus dem Basic Plan unverändert zusteht;… BFH-Beschluss vom 28.02.2005 XI B 182/03, BFH/NV 2005, 1283: Verzicht auf Ruhegeldansprüche).

  • FG München, 16.09.1999 - 16 K 4486/97

    Bereits im Anstellungsvertrag geregelte Kündigungs-Abfindung nicht …

    Ebensowenig liegt eine Entschädigung vor, wenn laufend zu erbringende Leistungen in einer Summe nachgezahlt (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 52/88, BStBl II 1993, 507 ) oder im voraus geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 7/93, BStBl II 1994, 185 ).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…Urteile in BFH/NV 1993, 721; vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird, wobei die Ablösung ebenso auf einer Vertragsänderung wie auf einem vertragsrechtlichen Schadensersatzanspruch beruhen kann.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG bzw. Tarifermäßigung gemäß §§ 24 Nr. 1, 34 …

    Deshalb fallen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 25. August 1993, XI R 7/93, BStBl II 1994, 185 , m. w. N.) nur solche an die Stelle bisheriger Einnahmen tretende Ersatzleistungen unter § 24 Nr. 1a) und b) EStG , die auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen, d. h.: ausschließlich solche Zahlungen, die an die Stelle weggefallener Einnahmen treten und nicht lediglich der Erfüllung eines (weiter) bestehenden Rechtsverhältnisses dienen.

    Eine solche neue Rechtsgrundlage ist dann nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkünfteerzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird (BFH, Urteil vom 25. August 1993, XI R 7/93, a. a. O.).

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 50/99

    Gewinnabhängiger Tantiemeanspruch eines Arbeitnehmers ist keine Gewinnbeteiligung …

    Eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185;… vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, und vom 23. Januar 2001 XI R 7/00, BFHE 194, 411, BStBl II 2001, 541).
  • FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 6 K 7467/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage; …

    Rn. 65 Die Annahme einer Entschädigung setzt voraus, dass die betreffende Leistung als Ersatz an die Stelle eines ursprünglich vorhandenen und später entfallenden Anspruchs getreten ist; dieses kann auch durch die Schaffung einer neuer Rechtsgrundlage in Gestalt einer Vertragsänderung geschehen (vgl. BFH vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl II 1994, 185).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 54/94

    Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • FG Düsseldorf, 03.06.2003 - 3 K 3989/98

    Tarifbegünstigung; Entschädigung; Gesellschafter-Geschäftsführer; …

  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 52/23

    Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer …

  • FG Düsseldorf, 18.03.2002 - 17 K 4226/99

    GmbH: Verzicht auf Pensionsansprüche bei Liquidation

  • FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01

    Abfindung: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei neuem Arbeitgeber; …

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2001 - 12 K 72/01

    Entgelt für den Verzicht auf eine Pensionszusage

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2000 - 6 K 2970/98

    Einmalzahlung zum Ausgleich von Nachteilen

  • FG Köln, 24.10.2001 - 4 K 6195/98

    Keine steuerbegünstigte Abfindung von unverfallbaren Pensionsansprüchen

  • FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten; …

  • FG Köln, 24.10.2001 - 4 K 7154/98

    Entschädigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • FG München, 14.12.1995 - 6 K 2478/93

    Anspruch auf Änderung des Gewinnfeststellungsbescheides; Voraussetzungen für eine …

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2014 - 6 K 1479/09

    Einkommensergänzung für Notare weder steuerfrei noch tarifbegünstigt

  • FG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - 13 K 156/03

    Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Verzicht auf …

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 275/98

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Voraussetzungen für die …

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