Rechtsprechung
| BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
UStG 1993 § 3 Abs. 1 und 9, § 12 Abs. 1 und 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 Buchst. a der Anlage
- openjur.de
Kontaktlisten unterliegen als Druckerzeugnisse dem ermäßigten Steuersatz; Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung; Umsatzsteuertarif bei Adressbüchern und Fernsprechbüchern
- Judicialis
UStG 1993 § 3 Abs. 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 9; ; UStG 1993 § 12 Abs. 1; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 3 Abs. 1 und 9, § 12 Abs. 1 und 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 49 Buchst. a der Anlage
- Betriebs-Berater
Kontaktlisten ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermäßigter Steuersatz für Kontaktlisten; Beurteilung des Umsatzes als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung; Kriterien für Überwiegen des Dienstleistungselements und Lieferungselements bei Druckerzeugnissen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Verkauf von Kontaktlisten durch Partnervermittlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kontaktlisten als Druckerzeugnis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ermäßigter Steuersatz für Kontaktlisten; Beurteilung des Umsatzes als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung; Kriterien für Überwiegen des Dienstleistungselements und Lieferungselements bei Druckerzeugnissen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kontaktlisten als ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten hergestellte Kontaktlisten sind ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kontaktlisten sind als ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse einzustufen - Daten gehen nicht auf individuelle Wünsche ein und gelten daher als Druckerzeugnis
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kontaktlisten unterliegen als Druckerzeugnisse dem ermäßigten Steuersatz
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Lieferung
- Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung
- Druckerzeugnisse
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 50/06
- BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Papierfundstellen
- BFHE 226, 161
- BB 2009, 1835
- DB 2009, 1968
- BStBl II 2009, 865
- BStBl II 2010, 865
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Ob bei einer einheitlichen Leistung, die --wie hier-- sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen aufweist, der Umsatz als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung (sonstige Leistung) zu beurteilen ist, ergibt sich im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Umstände aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94 --Faaborg-Gelting Linien--, Slg. 1996, I-2395, Randnr. 12; vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --CPP--, Slg. 1999, I-973, Randnrn. - EuGH, 27.10.2005 - C-41/04
Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
So hat der EuGH (Urteil vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433) die Übertragung einer auf einem Datenträger gespeicherten Standard-Software mit anschließender Anpassung an die besonderen Bedürfnisse des Erwerbers nicht als Lieferung, sondern als Dienstleistung eingestuft, weil die Anpassungen von ausschlaggebender Bedeutung waren, um die Software nutzen zu können (vgl. Randnr. 29). - BFH, 26.05.1993 - X R 78/91
Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Im Urteil vom 23. August 1990 V R 28/85 (BFH/NV 1993, 63, nur red.
- BFH, 09.06.2005 - V R 50/02
Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Die orthopädische Zurichtung eines Konfektionsschuhs durch Einbringen von Einlagen oder durch eine Schuherhöhung stellt nach dem BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 V R 50/02 (BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98) keine Lieferung von --nach Nr. 52 Buchst. b der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG-- begünstigten Gegenständen, sondern eine sonstige Leistung dar. - EuGH, 02.05.1996 - C-231/94
Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Ob bei einer einheitlichen Leistung, die --wie hier-- sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen aufweist, der Umsatz als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung (sonstige Leistung) zu beurteilen ist, ergibt sich im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Umstände aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94 --Faaborg-Gelting Linien--, Slg. 1996, I-2395, Randnr. 12; vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --CPP--, Slg. 1999, I-973, Randnrn. - BFH, 18.12.2008 - V R 55/06
Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung - Kein …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Es ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln (vgl. EuGH-Urteil vom 10. März 2005 Rs. C-491/03 --Hermann--, Slg. 2005, I-2025), wobei es nicht auf ein quantitatives, sondern auf ein qualitatives Überwiegen ankommt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2008 V R 55/06, BFH/NV 2009, 673, m.w.N.). - BFH, 17.04.2008 - V R 39/05
Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Davon ist bei einer Seminarbroschüre auszugehen, die gegenüber einer Dienstleistung (Durchführung von Gruppenseminaren) lediglich ergänzende und vertiefende Funktion hat (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712). - EuGH, 10.03.2005 - C-491/03
Hermann - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Es ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln (vgl. EuGH-Urteil vom 10. März 2005 Rs. C-491/03 --Hermann--, Slg. 2005, I-2025), wobei es nicht auf ein quantitatives, sondern auf ein qualitatives Überwiegen ankommt (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2008 V R 55/06, BFH/NV 2009, 673, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 50/06
Steuersatzermäßigung für das Zurverfügungstellung von Kontaktlisten durch …
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 652 veröffentlicht. - BFH, 23.08.1990 - V R 28/85
Umsatzsteuer; computergestützte Horoskoperstellung als sonstige Leistung
Auszug aus BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07
Im Urteil vom 23. August 1990 V R 28/85 (BFH/NV 1993, 63, nur red.
- BFH, 18.03.2010 - V R 12/09
Kein Eigenverbrauch bei Zahlung eines Dritten - Abgrenzung zwischen Entgelt und …
Die Ausführungen des Klägers im Revisionsverfahren ("Druckschrift") legen nahe, dass es sich nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 13. Mai 2009 XI R 75/07 (BFHE 226, 161, BStBl II 2009, 865) um Lieferungen handelt. - FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 1120/12
Frage der Steuerbarkeit von Horoskoplieferungen an ausländische Unternehmer; …
Rn. 16 Aus den Grundsätzen des so genannten "Kontaktlistenurteils" des BFH (XI R 75/07) ergebe sich des Weiteren, dass auch der Adressentausch mit Hongkong als steuerfreie Lieferung angesehen werden müsse.Rn. 51 Das von der Klägerin herangezogene so genannte "Kontaktlistenurteil" (BFH-Urteil vom 13.5.2009 XI R 75/07, BStBl II 2009, 865) kann an der vorgenannten Qualifizierung der Horoskoplieferungen als sonstige Leistung nichts ändern.
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