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Rechtsprechung
   BFH, 21.02.1997 - XI S 2/97   

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https://dejure.org/1997,6105
BFH, 21.02.1997 - XI S 2/97 (https://dejure.org/1997,6105)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1997 - XI S 2/97 (https://dejure.org/1997,6105)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - XI S 2/97 (https://dejure.org/1997,6105)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.07.1996 - XI S 34/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 21.02.1997 - XI S 2/97
    Wiedereinsetzung setzt aber voraus, daß der Beteiligte innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt und die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Senatsbeschluß vom 29. Juli 1996 XI S 34/96, BFH/NV 1997, 146).
  • BFH, 12.03.2009 - X S 54/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ordnungsgemäßer Ladung …

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 28.01.2009 - X S 44/08

    Anforderungen an den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die …

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 28.01.2008 - VIII S 28/07

    Prozesskostenhilfe: fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei …

    Der Senat muss auch nicht darauf eingehen, dass die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen postulationsfähigen Vertreter bereits abgelaufen ist und ob dem Kläger insoweit unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre, falls er wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 14.09.2007 - VIII S 6/07

    Prozesskostenhilfe nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg; Befangenheitsantrag …

    Der Senat muss deshalb nicht darauf eingehen, dass die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen postulationsfähigen Vertreter bereits abgelaufen ist und ob dem Antragsteller insoweit u.U. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, falls er wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 14.09.2007 - VIII S 5/07

    Prozesskostenhilfe nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg; Befangenheitsantrag …

    Der Senat muss deshalb nicht darauf eingehen, dass die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen postulationsfähigen Vertreter bereits abgelaufen ist und ob dem Antragsteller insoweit u.U. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, falls er wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 24.03.2005 - XI S 1/05

    Strafgefangener; Terminsverlegung

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 07.10.2003 - X S 11/03

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung bei nicht fristgerechter Einlegung eines …

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 02.10.2002 - XI S 4/02

    PKH; NZB

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 28.01.2004 - X S 21/03

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung bei einem mittellosen …

    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 14.09.2007 - VIII S 4/07

    Prozesskostenhilfe nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg; Befangenheitsantrag …

    Der Senat muss deshalb nicht darauf eingehen, dass die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen postulationsfähigen Vertreter bereits abgelaufen ist und ob dem Antragsteller insoweit u.U. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, falls er wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 18.11.2004 - XI S 26/04

    Antrag auf PKH

  • BFH, 06.10.2003 - XI S 5/03

    Gewährung von PKH nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg

  • BFH, 06.02.2006 - XI S 1/06

    PKH - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 10.06.2005 - XI S 5/05

    PKH

  • BFH, 09.09.2004 - XI S 21/04

    Bewilligung von PKH bei hinreichender Erfolgsaussicht

  • BFH, 06.10.2003 - XI S 8/03

    PKH

  • BFH, 14.05.1998 - XI S 6/98

    Wertung eines "Einspruchs" als Gegenvorstellung, wenn gegen einen Beschluß kein …

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