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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2115
BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02 (https://dejure.org/2003,2115)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2003 - XI ZB 10/02 (https://dejure.org/2003,2115)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - XI ZB 10/02 (https://dejure.org/2003,2115)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reisekostenerstattung bei Zuziehung eines ortsansässigen Rechtsanwalts im Rechtsstreit an einem auswärtigem Gericht - Zuziehung eines Rechtsanwalts in der Nähe des Wohnsitzes als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung bei einem auswärtigem Rechtsstreit - ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO
    Reisekostenerstattung - Mandantengespräch notwendig

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 2. Hs.
    Erstattung von Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Notwendigkeit der Zuziehung eines Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 311
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine notwendige Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO darstellt (Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, EBE/BGH 2002, 398, 399 f. und vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, Umdr. S. 5, 6).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann dann eingreifen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 aaO S. 400).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine notwendige Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO darstellt (Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, EBE/BGH 2002, 398, 399 f. und vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, Umdr. S. 5, 6).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …

    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen (st. Rspr., vgl. BGH Beschlüsse vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05 - WM 2008, 422; vom 3. März 2005 - I ZB 24/04 - NJW-RR 2005, 922; vom 9. September 2004 - I ZB 5/04 - NJW-RR 2004, 1724; vom 17. Februar 2004 - XI ZB 37/03 - BGH-Report 2004, 780; vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03 - NJW-RR 2004, 856; vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 f.; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 - BGH-Report 2004, 70, 71; vom 10. April 2003 - I ZB 36/02 - NJW 2003, 2027; vom 18. Februar 2003 - XI ZB 10/02 - JurBüro 2003, 427; vom 11. Februar 2003 - VIII ZB 92/02 - NJW 2003, 1534; vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901, 902 und vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 900).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Dies ist kein Routinegeschäft, bei dem die Antragsgegnerin davon ausgehen musste, dass für eine sachgerechte und ihre Interessen vollständig wahrende Prozessführung eine mündliche Besprechung tatsächlicher oder rechtlicher Fragen mit dem Prozessbevollmächtigten nicht erforderlich sein würde, und ihr zuzumuten gewesen wäre, einen Prozessbevollmächtigten am Gerichtsort zu beauftragen und diesen schriftlich zu unterrichten (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Februar 2003, XI ZB 10/02, JurBüro 2003, 427; OLG Brandenburg, JurBüro 2009, 434;… siehe auch BGH, Beschl.v. 17. Februar 2004, XI ZB 37/03, BGHReport 2004, 780;… BGH, Urt. v. 8. Mai 2008, I ZR 83/06, JurBüro 2008, 540).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03

    "Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen …

    Selbst bei Vorhandensein einer Rechtsabteilung kann eine sachgerechte und die Interessen der Partei vollständig wahrende Prozeßführung die mündliche Besprechung tatsächlicher und rechtlicher Fragen mit dem Prozeßbevollmächtigten allerdings erforderlich machen, wenn der zu beurteilende Fall Besonderheiten aufweist und es sich daher nicht um ein Routinegeschäft handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - XI ZB 10/02, JurBüro 2003, 427 = AnwBl 2003, 311).
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