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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,944
BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04 (https://dejure.org/2006,944)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04 (https://dejure.org/2006,944)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - XI ZB 45/04 (https://dejure.org/2006,944)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 233

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 233 B

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhöte Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristausschöpfung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist; Erhöhter Sorgfaltsmaßstab bei Ausschöpfung von Fristen bis zum letzten Tag; Pflicht zur Vermeidung jeden Risikos zum Schutz des Mandanten kurz vor Ablauf der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines Druckerdefekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versäumung d. Rechtsmittelfrist bei Druckerdefekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006
  • NJW 2006, 2637
  • MDR 2007, 248
  • FamRZ 2006, 1191
  • VersR 2007, 857
  • MMR 2006, 674
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    Im von der Rechtsbeschwerde angeführten Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2004 (II ZB 22/03, NJW 2004, 2525) ist insoweit lediglich ausgeführt, dass es für einen auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützten Wiedereinsetzungsantrag näherer Darlegungen zur Art des Defekts und zu seiner Behebung bedarf.

    Überdies ist dem Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten nicht - wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW-RR 2004, 2525, 2526) - zu entnehmen, dass sie den Computer der Sekretärin auch bei nächtlicher Arbeit und unter Zeitdruck sicher bedienen konnte.

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - I ZB 2/98, NJW 1998, 2677 und vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04, FamRZ 2004, 1481 m.w.Nachw.).

    Der Einwand der Rechtsbeschwerde, es liege grundsätzlich im freien Ermessen des Prozessbevollmächtigten, welche Fassung eines bestimmenden Schriftsatzes er für endgültig und unterschriftswürdig erachtet, greift hier nicht, zumal für eine wesentliche inhaltliche Änderung der seit 18.00 Uhr ausgedruckt vorliegenden Fassung der Berufungsbegründung nichts vorgetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04, FamRZ 2004, 1481).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    In der angefochtenen Entscheidung wird kein abstrakter Rechtssatz aufgestellt, der von einem in einer anderen Entscheidung eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (vgl. Senat BGHZ 152, 182, 186 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist infolgedessen ausgeschlossen, wenn von ihm nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung …

    Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - I ZB 2/98, NJW 1998, 2677 und vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04, FamRZ 2004, 1481 m.w.Nachw.).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die …

    Dass sie überhaupt den Versuch unternommen hatte, eine Ersatzkraft zu gewinnen und zu welchem Ergebnis ihre Bemühungen geführt hatten, hat die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, die am letzten Tag der verlängerten Berufungsbegründungsfrist hinsichtlich der Einhaltung dieser Frist eine erhöhte Sorgfaltspflicht traf (vgl. etwa BGH 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - Rn. 8 mwN), nicht im Ansatz dargetan.
  • BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23

    Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von …

    Wird eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, so treffen den Verfahrensbeteiligten allerdings erhöhte Sorgfaltspflichten; er muss alle gebotenen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 6 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 11.07.2024 - IX ZB 31/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die ein Verschulden des …

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist infolgedessen ausgeschlossen, wenn von ihm nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN); hierzu kann auch der Versuch der Einschaltung eines Vertreters zählen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, NJW-RR 2021, 635 Rn. 9).

    Diese Maßstäbe beziehen sich, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht ausschließlich auf krankheitsbedingte Ausfälle eines Prozessbevollmächtigten, sondern allgemein auf Ausfälle am letzten Tag der Frist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006, aaO;… vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 8 aE;… vom 10. Februar 2021, aaO Rn. 13).

    Denn die Beklagtenvertreterin hat nach den vorstehenden Ausführungen nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen zu haben, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten, obwohl sie die Berufungsfrist bis zum letzten Tag ausgeschöpft und wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden hatte, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN).

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