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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1053
BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02 (https://dejure.org/2003,1053)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2003 - XI ZR 235/02 (https://dejure.org/2003,1053)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - XI ZR 235/02 (https://dejure.org/2003,1053)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB a. F. § 607 Abs. 1; HGB § 355 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB a.F. § 607 Abs. 1; ; HGB § 355 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herleitung eines Zinsanspruchs aus dem Kontokorrentverhältnis ; Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses durch den Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist ; Rechtmäßigkeit des Verlangens von Überziehungszinsen bei Verzug; Fälligkeit eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kontokorrentkredit - Ablauf und stillschweigende Fortführung

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 607 Abs. 1; HGB § 355 Abs. 1
    Beendigung des Kontokorrentverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankenrecht - Fälligstellung eines Kontokorrentkredits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. § 607 Abs. 1; HGB § 355 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Verzugs- und Überziehungszinsen nach Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist, aber fortdauernder geduldeter Überziehung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1351
  • ZIP 2003, 1435
  • MDR 2003, 1125
  • WM 2003, 1418
  • BB 2003, 1642
  • DB 2003, 1948
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 202/02

    Anspruch einer Bank auf Zahlung von Überziehungszinsen nach Ablauf des …

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    Das Berufungsgericht berücksichtigt nicht, daß die Gesellschaft mit Ablauf des Kontokorrentkreditvertrages am 30. August 1995 mit der Rückzahlung des damals offenen Debets von 49.106,82 DM gemäß § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. ohne Mahnung in Verzug geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2003 - XI ZR 202/02, WM 2003, 922, 924; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Für die Zeit des Verzuges der Gesellschaft kann die Beklagte nur Schadensersatz verlangen, ist aber nicht mehr berechtigt, der Gesellschaft die vertraglich vereinbarten Zinsen zuzüglich Überziehungszinsen für den Betrag, der die eingeräumte Kreditlinie überschreitet, in Rechnung zu stellen (vgl. BGHZ 104, 337, 338; 115, 268, 269; BGH, Urteile vom 7. November 1986 - III ZR 128/84, WM 1986, 8, 10 und vom 18. März 2003 - XI ZR 202/02, aaO S. 924), wie das etwa in dem von der Beklagten vorgelegten Auszug vom 29. Dezember 1995 geschehen ist.

    Dann ist der Darlehensrückzahlungsanspruch nicht mehr fällig, die Gesellschaft vielmehr zur Nutzung der Darlehensvaluta bis zur jederzeit möglichen Kündigung berechtigt (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2003 - XI ZR 202/02, aaO S. 924).

  • BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92

    Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    Entgegen der Auffassung der Revision und des Berufungsgerichts ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 9. Februar 1993 (XI ZR 88/92, WM 1993, 586) nichts anderes.

    Da nach § 289 Satz 1 BGB von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten sind, dürfen für die Zeit des Verzuges der Gesellschaft geschuldete Verzugszinsen, jedenfalls wenn die Zahlung der Verzugszinsen nicht angemahnt worden ist, auch nicht ins Kontokorrent eingestellt werden (Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - XI ZR 88/92, WM 1993, 586, 587).

  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen …

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    Für die Zeit des Verzuges der Gesellschaft kann die Beklagte nur Schadensersatz verlangen, ist aber nicht mehr berechtigt, der Gesellschaft die vertraglich vereinbarten Zinsen zuzüglich Überziehungszinsen für den Betrag, der die eingeräumte Kreditlinie überschreitet, in Rechnung zu stellen (vgl. BGHZ 104, 337, 338; 115, 268, 269; BGH, Urteile vom 7. November 1986 - III ZR 128/84, WM 1986, 8, 10 …und vom 18. März 2003 - XI ZR 202/02, aaO S. 924), wie das etwa in dem von der Beklagten vorgelegten Auszug vom 29. Dezember 1995 geschehen ist.
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    Das nachträgliche Verhalten von Vertragspartnern kann zwar den bei Vertragsschluß zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber gleichwohl für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses enthalten kann (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, WM 1997, 2305, 2306 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90

    Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    Für die Zeit des Verzuges der Gesellschaft kann die Beklagte nur Schadensersatz verlangen, ist aber nicht mehr berechtigt, der Gesellschaft die vertraglich vereinbarten Zinsen zuzüglich Überziehungszinsen für den Betrag, der die eingeräumte Kreditlinie überschreitet, in Rechnung zu stellen (vgl. BGHZ 104, 337, 338; 115, 268, 269; BGH, Urteile vom 7. November 1986 - III ZR 128/84, WM 1986, 8, 10 …und vom 18. März 2003 - XI ZR 202/02, aaO S. 924), wie das etwa in dem von der Beklagten vorgelegten Auszug vom 29. Dezember 1995 geschehen ist.
  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 128/84

    Rechte des Darlehensgebers nach Kündigung eines Darlehens; Verzinsung der aus …

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    Für die Zeit des Verzuges der Gesellschaft kann die Beklagte nur Schadensersatz verlangen, ist aber nicht mehr berechtigt, der Gesellschaft die vertraglich vereinbarten Zinsen zuzüglich Überziehungszinsen für den Betrag, der die eingeräumte Kreditlinie überschreitet, in Rechnung zu stellen (vgl. BGHZ 104, 337, 338; 115, 268, 269; BGH, Urteile vom 7. November 1986 - III ZR 128/84, WM 1986, 8, 10 …und vom 18. März 2003 - XI ZR 202/02, aaO S. 924), wie das etwa in dem von der Beklagten vorgelegten Auszug vom 29. Dezember 1995 geschehen ist.
  • BGH, 21.05.1987 - III ZR 56/86

    Kündigung eines Kontokorrentverhältnisses

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    Entscheidend für die Frage des Fortbestehens der Kontokorrentabrede nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkreditvertrages ist vielmehr, was die Parteien insoweit ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1986 - III ZR 56/86, WM 1987, 342, 343 und Urteil vom 21. Mai 1987 - III ZR 56/86, WM 1987, 897).
  • BGH, 19.01.1984 - I ZR 209/81

    Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Nachlaßgläubigers bei beschränkter …

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
    a) Das Berufungsgericht durfte dem Schweigen der Gesellschaft auf die von der Beklagten regelmäßig übersandten Saldenmitteilungen durchaus Bedeutung für die Frage beimessen, ob die Vertragsparteien das Kontokorrentverhältnis auch nach dem Ablauf des bis zum 30. August 1995 befristeten Kreditvertrages fortführen wollten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - I ZR 209/81 , WM 1984, 426, 428).
  • BGH, 26.02.2013 - II ZR 54/12

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme für Zahlungen nach …

    In Widerspruch dazu steht es allerdings, dass die D. Bank das Kontokorrentverhältnis ungeachtet dessen nicht fortgesetzt hat, sondern - wie aus der Anlage BB 10 zu ersehen - weiter vom Verzug der Schuldnerin ausgegangen ist (vgl. zur Fortsetzung eines Kontokorrentverhältnisses: BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - XI ZR 235/02, ZIP 2003, 1435, 1436).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11

    Fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung zu einem langjährigen Kunden …

    Nach der Rechtsprechung des BGH (…Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 202/02 - Rn. 23 = ZIP 2003, 840; Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 235/02 - Rn. 15) kommt es vielmehr entscheidend darauf an, was die Parteien nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkredits ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren.
  • OLG Stuttgart, 01.03.2017 - 9 U 147/16

    Darlehensverträge: Pflichten der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung eines …

    Auch der mit dem letzten Vertrag im Mai 2009 gewährte und in Anspruch genommene Kontokorrentkredit war infolge der Befristung bis zum 30.12.2009 - wie die Klägerin zu Recht geltend gemacht hat - nach § 488 Abs. 3 Satz 1, 1. Halbs. BGB zunächst seit dem 01.01.2010 zur Rückzahlung - und zum Ausgleich der Saldoforderung der Beklagten - fällig (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 235/02, zit. nach juris, Rn. 22 ff.).
  • OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05

    Zur Unwirksamkeit gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO einer aufgrund antizipierter …

    Die Kündigung eines Kredits führt nicht ohne weiteres auch zur Beendigung des ihm zugrunde liegenden Kontokorrentverhältnisses, da es sich insoweit um zwei rechtlich selbständige Verträge handelt (vgl. BGH, WM 2003, 1418 = ZIP 2003, 1435).
  • LG Essen, 08.02.2007 - 6 O 391/05

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter wegen inkonguenter Deckung einer …

    Allein die Duldung einer fortdauernden Überziehung hebt die Fälligkeit einer Darlehensrückzahlungsverpflichtung nicht auf (BGH v. 20.05.2003, XI ZR 235/02, NJW-RR 2003, 1351).

    Der 11. Zivilsenat stellt in seiner Entscheidung vom 20.05.2003 entscheidend darauf ab, was die Parteien insoweit ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten (BGH v. 18.12.1986, Az. III ZR 56/86, WM 1987, 342; BGH v. 21.05.1987, Az. III ZR 56, WM 1987, 897; BGH v. 20.05.2003, NJW-RR 2003, 1351).

  • OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06

    Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung

    Hingegen erschließt sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht, aus welchen Gründen die Leistungen entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Vertragsurkunde und der nachfolgenden jahrelangen bilanziellen Behandlung in den Jahresabschlüssen der Schuldnerin und der 3r GmbH (vgl. zur indiziellen Wirkung nachvertraglichen Verhaltens: BGH WM 2003, 1418 [1420]; BGH WM 1997, 2305 [2306]; BGH WM 1994, 267 [268]) als Kaufpreiszahlungen gewertet werden sollen.
  • FG Münster, 04.04.2008 - 11 K 3186/03

    Leistungsempfänger für eine durch das Finanzamt weisungswidrig auf ein anderes …

    Nach der Rechtsprechung des BGH habe die Kündigung des eingeräumten Kontokorrentkredits zunächst nur die Fälligstellung des Kredits zur Folge und führe nicht zur Beendigung des Girokontos mit Kontokorrentabrede (Hinweis auf BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 235/02).
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