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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1434
BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08 (https://dejure.org/2009,1434)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - XI ZR 264/08 (https://dejure.org/2009,1434)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - XI ZR 264/08 (https://dejure.org/2009,1434)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    BGB § 282

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Beratungsvertrages durch Verwendung eines fehlerhaften Prospektes über eine bestimmte Fondsanlage; Verpflichtung des Anlageberaters zur eigenhändigen Überprüfung des Prospektes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen Verwendung eines fehlerhaften Verkaufsprospekts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Pflicht des Anlageberaters zur Richtigstellung eines fehlerhaften Prospekts

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Zur Prospektprüfungspflicht eines Anlageberaters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Das Gegenteil ergab sich aus dem Bond-Urteil des erkennenden Senats (BGHZ 123, 126, 129) .
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Ein Anlageberater ist nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 178, 149, Tz. 12 m.w.N.) selbst zur Überprüfung des Prospektes verpflichtet.
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung kann sich die Beklagte zu 3) auch nicht auf einen Rechtsirrtum berufen, da sie bereits für eine fahrlässige Falschberatung haftet und bei Fahrlässigkeit das Verschulden nur dann entfällt, wenn der Rechtsirrtum unvermeidbar war (vgl. BGHZ 118, 201, 208) .
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer …

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Der Aufklärungspflichtige muss, wenn er sich entlasten will, darlegen und beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542, Tz. 18).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Die Pflichtverletzung des Anlageberaters steht aufgrund der Übergabe des falschen Prospektes (vgl. zur Fehlerhaftigkeit des Prospektes BGH, Urteil vom 6. März 2008 - III ZR 298/05, WM 2008, 725, Tz. 22, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2009 - XI ZR 342, 345, 346/08) fest.
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Reichweite prospektbezogener Plausibilitätsprüfung bei "spezialisierter" …

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Dafür, dass er dies getan hat, ist aber der Anlageberater und nicht etwa der Anleger beweispflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 14 m.w.N. zur Plausibilitätsprüfung).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Im Ansatz zutreffend ist, dass derjenige, der Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Beratung geltend macht, dafür die Darlegungs- und Beweislast trägt, wobei aber die Grundsätze der sekundären Darlegungslast zu beachten sind (st. Rspr., vgl. u.a. Senatsurteil vom 27. Juni 2000 - XI ZR 174/99, WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 28/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die …

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08
    Die auch in der Revisionsinstanz zulässige Erledigungserklärung führt dazu, dass gemäß § 91 a ZPO über die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden ist, ohne dass dabei schwierige rechtliche oder tatsächliche Fragen abschließend geklärt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2006 - IV ZR 28/05, VersR 2007, 84, Tz. 2 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers …

    Rn. 25 d) Der irreführende Prospektinhalt ist gegenüber den Klägern durch den als Anlageberater eingeschalteten Zeugen L. nicht richtig gestellt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2009 - XI ZR 264/08, BeckRS 2009, 26985 Rn. 5).

    Der Umstand, dass diesbezüglich die einzelnen Gesprächsinhalte nicht mehr näher aufgeklärt werden konnten, wirkt sich zu Lasten der Beklagten aus, die für die rechtzeitige Berichtigung etwaiger Prospektfehler beweispflichtig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2009 aaO).

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung; …

    Rn. 15 Da die Falschberatung durch die Übergabe der Kurzübersicht und die Feststellung des Berufungsgerichts, dass anhand dieser Übersicht beraten wurde, feststeht, trifft die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie den Fehler richtig gestellt hat (Senatsbeschluss vom 17. September 2009 - XI ZR 264/08, BKR 2009, 471 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 28/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem …

    Rn. 56 Die Frage, ob ein Prospektfehler im Rahmen einer vorzunehmenden Plausibilitätsüberprüfung oder einer Prüfung mit banküblichem kritischen Sachverstand erkennbar ist, betrifft das Verschulden des zur Prüfung Verpflichteten und damit die von diesem darzulegende und zu beweisende Entlastung nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 17. September 2009 - XI ZR 264/08, BKR 2009, 471 Rn. 6 f. zu § 282 BGB aF).
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