Rechtsprechung
| BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Feststellung der Unwirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages nach dem HWiG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.08.2006 - 10 O 626/05
- OLG Düsseldorf, 14.12.2007 - 17 U 238/06
- BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Mit diesem Inhalt ist der Hauptantrag der Klägerin aber ungeachtet der vom Berufungsgericht erörterten Fragen unzulässig, weil mit ihm nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer einzelnen Vorfrage begehrt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - VIII ZR 10/81, WM 1982, 543, 544), die nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, WM 2000, 539, 541).Eine abweichende Auslegung des Klageantrags durch den erkennenden Senat (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, aaO, m.w.N.), wie sie etwa dem Senatsurteil vom 27. Mai 2008 (…XI ZR 132/07, aaO, Tz. 48) zugrunde lag, ist hier mit Rücksicht auf das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht veranlasst, die ihrerseits mit der Beschwerdebegründung ausdrücklich geltend gemacht hat, mit der Klage werde die Feststellung begehrt, dass der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz unwirksam ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, Umdruck S. 2 f. und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07, Umdruck S. 2).
- BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Soweit sich die Beschwerde gegen die aus Rechtsgründen nicht haltbaren Ausführungen des Berufungsgerichts zur anderweitigen Rechtshängigkeit und zum Fehlen eines Feststellungsinteresses (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260, Tz. 48 f.) wendet, ist dies nicht entscheidungserheblich.Eine abweichende Auslegung des Klageantrags durch den erkennenden Senat (vgl. BGH…, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, aaO, m.w.N.), wie sie etwa dem Senatsurteil vom 27. Mai 2008 (XI ZR 132/07, aaO, Tz. 48) zugrunde lag, ist hier mit Rücksicht auf das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht veranlasst, die ihrerseits mit der Beschwerdebegründung ausdrücklich geltend gemacht hat, mit der Klage werde die Feststellung begehrt, dass der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz unwirksam ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, Umdruck S. 2 f. und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07, Umdruck S. 2).
- BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81
Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts …
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Mit diesem Inhalt ist der Hauptantrag der Klägerin aber ungeachtet der vom Berufungsgericht erörterten Fragen unzulässig, weil mit ihm nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer einzelnen Vorfrage begehrt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - VIII ZR 10/81, WM 1982, 543, 544), die nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, WM 2000, 539, 541). - BGH, 14.10.2008 - XI ZR 173/07
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Eine abweichende Auslegung des Klageantrags durch den erkennenden Senat (vgl. BGH…, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, aaO, m.w.N.), wie sie etwa dem Senatsurteil vom 27. Mai 2008 (…XI ZR 132/07, aaO, Tz. 48) zugrunde lag, ist hier mit Rücksicht auf das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht veranlasst, die ihrerseits mit der Beschwerdebegründung ausdrücklich geltend gemacht hat, mit der Klage werde die Feststellung begehrt, dass der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz unwirksam ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, Umdruck S. 2 f. und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07, Umdruck S. 2). - BGH, 14.07.2009 - XI ZR 569/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines …
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Eine abweichende Auslegung des Klageantrags durch den erkennenden Senat (vgl. BGH…, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98, aaO, m.w.N.), wie sie etwa dem Senatsurteil vom 27. Mai 2008 (…XI ZR 132/07, aaO, Tz. 48) zugrunde lag, ist hier mit Rücksicht auf das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht veranlasst, die ihrerseits mit der Beschwerdebegründung ausdrücklich geltend gemacht hat, mit der Klage werde die Feststellung begehrt, dass der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz unwirksam ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2008 - XI ZR 173/07, Umdruck S. 2 f. und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07, Umdruck S. 2).
- OLG Stuttgart, 18.04.2017 - 6 U 36/16
Immobilienkredit: Verwirkung des Widerrufsrechts nach einvernehmlicher …
Rn. 77 Zwar ist die Wirksamkeit des Widerrufs selbst kein statthafter Gegenstand einer Feststellungsklage, weil es sich dabei nur um eine Vorfrage für die Rechtsfolgen handelt, die sich aus dem Widerruf ergeben (BGH v. 29.9.2009 - XI ZR 37/08). - OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem …
Rn. 14 Ein Feststellungsinteresse des Klägers bestehe im Hinblick auf die Wirksamkeit des Widerrufs unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zum Haustürwiderruf (Beschluss vom 29.09.2009, XI ZR 37/08, www.juris.de, Anlage B 16) nicht, da die Wirksamkeit von Rechtshandlungen nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein könne, sondern sich als bloße Vorfrage darstelle.Rn. 49 Soweit die Beklagte geltend macht, ein Feststellungsinteresse des Klägers bestehe im Hinblick auf die Wirksamkeit des Widerrufs - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zum Haustürwiderruf (Beschluss vom 29.09.2009, XI ZR 37/08, Anlage B 16) - nicht, da die Wirksamkeit von Rechtshandlungen nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein könne, sondern sich als bloße Vorfrage darstelle, hat sie damit keinen Erfolg.
Rn. 50 Selbst wenn sich ein Feststellungsantrag nach seinem Wortlaut auf die Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs beschränkt und es sich dabei um eine Vorfrage (im Sinne von BGH, Beschluss vom 29.09.2009, XI ZR 37/08, www.juris.de; vgl. zuvor bereits BGH, Urteil vom 15.10.1956, III ZR 226/55, BGHZ 22, 43;… vgl. auch Zöller-Greger, a.a.O., Rn 3/5 mwN) handeln sollte, ist er dahingehend auszulegen bzw. umzudeuten, dass die Feststellung begehrt wird, dass sich das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 02.05.1991, I ZR 184/89, NJW-RR 1991, 1266, dort Rn 20;… Zöller-Greger, a.a.O., § 256, Rn 3 mwN).
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14
Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach …
Zwar ist es gemäß § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig, einzelne Vorfragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand des Feststellungsbegehrens zu machen (BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 37/08).
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei …
c) Dies muss nicht entschieden werden, weil die Annahme des Berufungsgerichts, die Klage sei wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig, aus anderen Gründen unhaltbar ist (so schon zu derselben Argumentation des Berufungsgerichts Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07, Tz. 1 und vom 29. September 2009 - XI ZR 37/08, jeweils zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 22 U 126/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Rn. 53 Auch wenn die Wirksamkeit einer einzelnen Rechtshandlung regelmäßig nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein kann, sondern sich als bloße Vorfrage darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009, XI ZR 37/08, www.juris.de; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2007, I-17 U 195/06, NZB zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 14.07.2009, XI ZR 569/07, www.juris.de; vgl. zuvor bereits BGH, Urteil vom 15.10.1956, III ZR 226/55, BGHZ 22, 43; BAG, Urteil vom 14.12.2005, 4 AZR 522/04, AP Nr. 94 zu § 256 ZPO 1977;… vgl. auch Zöller-Greger, a.a.O., Rn 3/5 mwN) und sich der erste Teil des hier von den Klägern formulierten Feststellungsantrages nach seinem Wortlaut allein auf die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs bezieht, begehren die Kläger durch den zweiten Teil des Feststellungsantrages zugleich die Feststellung, dass das Vertragsverhältnis "rückabzuwickeln ist", d.h. die Feststellung, dass sich das Vertragsverhältnis durch den als wirksam festgestellten Widerruf in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 02.05.1991, I ZR 184/89, NJW-RR 1991, 1266, dort Rn 20;… Zöller-Greger, a.a.O., § 256, Rn 3 mwN) und begehren jedenfalls damit die Klärung eines "Rechtsverhältnisses" im o.a. Sinne von § 256 ZPO. - LG Krefeld, 28.07.2017 - 1 S 20/17
Widerruf eines kombinierten Kaufvertrags und Rückvermietungsvertrags …
Rn. 43 Soweit der Kläger die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs beantragt, ist die Klage bei einem wortlautgetreuen Verständnis bereits deshalb unzulässig, weil die Wirksamkeit des Widerrufs kein Rechtsverhältnis, sondern lediglich eine Vorfrage desselben ist (vgl. BGH, BeckRS 2009, 27674). - OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - 6 U 80/16
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages …
Der Antrag zielt auf die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses ab (BGH, Beschluss v. 29.09.2009 - XI ZR 37/08), welches an einer gegenwärtigen Gefahr der Unsicherheit leidet, weil die Beklagte die Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis aufgrund der Widerrufserklärung der Kläger bestreitet. - LG Wuppertal, 14.06.2016 - 5 O 400/15
Widerruf der Vereinbarung einer sog. unechten Abschnittsfinanzierung i.R.d. …
Rn. 32 Die Wirksamkeit einer einzelnen Rechtshandlung kann als bloße Vorfrage regelmäßig nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009, XI ZR 37/08). - OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14 Zwar ist es gemäß § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig, einzelne Vorfragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand des Feststellungsbegehrens zu machen (BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 37/08).
- OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 6 U 226/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Zwar ist die Wirksamkeit des Widerrufs selbst kein statthafter Gegenstand einer Feststellungsklage, weil es sich dabei nur um eine Vorfrage für die Rechtsfolgen handelt, die sich aus dem Widerruf ergeben (BGH v. 29.9.2009 - XI ZR 37/08).
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