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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3018
BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09 (https://dejure.org/2010,3018)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - XI ZR 70/09 (https://dejure.org/2010,3018)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - XI ZR 70/09 (https://dejure.org/2010,3018)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer gerichtlichen Kenntnisnahme von Tatsachen mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch eines Anlegers gegen eine Bank auf Schadenersatz im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Vereinbarkeit einer gerichtlichen Kenntnisnahme von Tatsachen mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch eines Anlegers gegen eine Bank auf Schadenersatz im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlagerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG, NJW 2000, 131).

    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 98, 218, 263).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Es obliegt dann dem Aufklärungspflichtigen, hier also der Beklagten, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; Senatsurteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274, Tz. 22).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 98, 218, 263).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Es kommt deshalb im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.; 98, 218, 263).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Es obliegt dann dem Aufklärungspflichtigen, hier also der Beklagten, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; Senatsurteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274, Tz. 22).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG, NJW 2000, 131).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249; 65, 293, 295 f.; 70, 288, 293; 83, 24, 35; BVerfG, NJW-RR 2001, 1006, 1007).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Die Revision ist nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da das angegriffene Urteil den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 135, 139 f. und vom 18. Januar 2005 - XI ZR 340/03, BGH-Report 2005, 939 f.).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Es obliegt dann dem Aufklärungspflichtigen, hier also der Beklagten, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; Senatsurteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274, Tz. 22).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; BVerfG, NJW 2000, 131).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im …

  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 340/03

    Streit zwischen einer Bank und dem Insolvenzverwalter einer Autohändlerin über …

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