Rechtsprechung
BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung des Abwehrinteresses - Erteilung einer Auskunft - Erstellung eines Jahresabschlusses - Berücksichtigung der Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1379
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1474
- FamRZ 1990, 1225
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92
Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache
Der Streitwert bemißt sich in der Regel nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten, da das Interesse der Parteien an der Fortsetzung des Rechtsstreits, wirtschaftlich gesehen, regelmäßig nur noch so hoch ist wie diese Kosten (BGHZ 57, 301, 303; 106, 359, 366 [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87]; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588, 589 und vom 11. Juli 1990 - XII ZR 10/90 - NJW-RR 1990, 1474; Beschlüsse vom 21. April 1961 - V ZR 155/60 - NJW 1961, 1210, 1211; vom 7. März 1969 - I ZR 22/68 - NJW 1969, 1173; vom 19. Februar 1982 - V ZR 234/81 - ZIP 1982, 745 und vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87 - NJW-RR 1988, 1465; offen gelassen in BGHZ 37, 137, 142 und im Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 161/80 - NJW 1982, 768). - LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
Höhe des Streitwerts bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung seitens …
Eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Klägers senkt den Streitwert im Regelfall auf die im Zeitpunkt der Erledigungserklärung bereits angefallenen Kosten (Anschluss BGH, NJW-RR 1990, 1474).Wird gegen die gerichtliche Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits Rechtsmittel eingelegt, so beläuft sich der Streitwert in der Rechtsmittelinstanz im Regelfall auf diejenigen Kosten, die dem Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung auferlegt worden sind (Anschluss BGH, NJW-RR 1990, 1474).
Ein höherer Wert sei nur anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, die Gegenseite verfolge ein über die Vermeidung der Kostenlast hinaus gehendes Interesse (vgl. BGH, GuT 2008, 144; WuM 2008, 35; Grundeigentum 2007, 362; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1969, 1173).
Der Streitwert in der Rechtsmittelinstanz bemisst sich daher nach denjenigen Kosten, die dem Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung auferlegt worden sind (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1474).
Da der Termin am 13.06.2007 nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits seitens der Klägerin stattgefunden hat, bemessen sich die Terminsgebühren nach dem Wert der bis zur Erledigungserklärung angefallenen Kosten (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1474).
- BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07
Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung
Diese bestimmen auch die Beschwer des Beklagten, der der Erledigung widerspricht und eine Klageabweisung erreichen will (BGH, Urt. v. 11. Juli 1990, XII ZR 10/90, NJW-RR 1990, 1474;… Urt. v. 9. März 1993, VI ZR 249/92, NJW-RR 1993, 765, 766).
- OLG Hamm, 12.05.2005 - 24 U 7/05 Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1961, 1210, 1211; 1969, 1173, 1174; 1972, 257; 1982, 1807; 1986, 588, 589; NJW-RR 1988, 1465; BGHZ 106, 359, 366 = NJW 1989, 2885; NJW-RR 1990, 1474; WM 1991, 2009; NJW-RR 1993, 765; NJW-RR 1994, 2464; NJW-RR 1996, 1210; NJW 1999, 2516), der zutreffenden herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Recht-.
Diese Auffassung beruht auf einer seit 15 Jahren überholten Rechtsprechung des BGH (NJW 1961, 1210; NJW 1963, 48; NJW 1969, 1173; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1990, 2682).
- OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93
Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache
Der Bundesgerichtshof vertritt seit langem die Auffassung (z.B. JurBüro 1982, 1242; NJW 1986, 588 = LM ZPO § 91 a Nr. 49; NJW 1989, 2885, 2886; NJW-RR 1990, 1474), daß für den Streitwert im Falle einseitiger Erledigungserklärung in der Regel auf den Betrag der bis dahin entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten abzustellen sei, da sich das Interesse an der Fortsetzung des Rechtsstreits von da ab regelmäßig auf die Kosten beschränke.Auch der 12. Zivilsenat des OLG Köln (…a.a.O.), der bislang die "überwiegende Meinung der Instanzgerichte geteilt" hatte, daß sich der Streitwert als Folge einer nur einseitigen Erledigungserklärung nicht ermäßige, hat seine Rechtsprechung erklärtermaßen nur deshalb aufgegeben, weil der Bundesgerichtshof in neueren Entscheidungen (NJW-RR 1988, 1465 und NJW-RR 1990, 1474) an seiner Ansicht festgehalten habe und andere Gerichte (OLG Hamburg, JurBüro 1990, 911 und OLG Schleswig, SchlHA 1990, 9) dem gefolgt seien.
- BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91
Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift die Vorschrift nicht ein, wenn entgegen dem Antrag eines Beklagten, die Klage abzuweisen, der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist und dem Beklagten die Kosten auferlegt worden sind (BGHZ 37, 137, 142; 57, 224, 226 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 26/70]; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 10/90 - BGHR ZPO § 3 Hauptsacheerledigung 1). - OLG Dresden, 08.09.2020 - 1 U 907/20 Streitwertmäßig ist es von da ab so anzusehen, als wären die Kosten die Hauptsache (BGH, Urteil vom 11.07.1990, Az.: XII ZR 10/90, NJW-RR 1990, 1474).
Dieses Interesse bleibt daher die Obergrenze für den in Frage kommenden Streitwert und begrenzt damit auch das maßgebende Kosteninteresse, wenn die angefallenen Kosten im Einzelfall den Wert der Hauptsache übersteigen (BGH, NJW-RR 1990, 1474;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 511 Rd. 72).
Dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Herausgabe der Unterlagen und die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, NJW-RR 1990, 1474; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.03.2020, Az.: 1 W 11/22, juris, Rd. 4, jeweils m.w.N.).
- BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 352/12
Kostenentscheidung: Differenzierung hinsichtlich des Streitwerts für die Zeit vor …
Eine Differenzierung des Streitwerts für die Zeit vor und nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist nicht veranlasst, weil die Kosten hier den Streitwert der Hauptsache übersteigen und dieser die Obergrenze für den Streitwert nach Erledigung der Hauptsache bildet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 10/90, NJW-RR 1990, 1474 unter 1). - BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung; …
Der Streitwert und Wert der Beschwer nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten, weil die Parteien in einem solchen Fall normalerweise an der Fortsetzung des Rechtsstreits nur insoweit ein rechtlich beachtliches Interesse haben, als es um die Prozeßkosten geht (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 10/90 = BGHR ZPO § 3 Hauptsacheerledigung 1). - OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05
Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens
Der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten, weil die Parteien in einem solchen Fall normalerweise an der Fortsetzung des Rechtsstreits nur insoweit ein rechtlich beachtliches Interesse haben, als es um die Prozesskosten geht (vgl. BGH NZM 1999, 21; NJW-RR 1990, 1474). - BGH, 05.05.1993 - XII ZR 88/92
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- BGH, 30.01.1991 - XII ZB 156/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen …
- OLG München, 17.01.2017 - 18 U 389/16
Geltendmachung des Auskunftsrechts nach BDSG
- OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 W 26/09
Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung
- BGH, 27.11.2014 - III ZR 92/14
Vorläufige Besitzeinweisung einer Teilfläche zur Errichtung und zum Betrieb von …
- OLG Naumburg, 30.07.2001 - 14 WF 128/01
Streitwert - einseitige Erledigungserklärung
- OLG Saarbrücken, 13.04.2004 - 4 U 459/03
Einziehungsprozess für eine gepfändete Forderung: Unbeachtlichkeit der …
- KG, 03.07.2003 - 12 W 128/03
Räumungsklage: Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung des …
- BGH, 24.06.1992 - XII ZB 56/92
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 24 W 62/05
- BGH, 27.04.1994 - XII ZR 148/93
Streitwert in einem Rechtsstreit wegen Erteilung einer Auskunft
- BGH, 22.09.1993 - XII ZR 57/93
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft einschließlich …
- BGH, 27.03.1991 - XII ZB 25/91
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen …
- OLG Köln, 12.01.1994 - 22 W 44/93
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
- BGH, 10.07.1991 - IV ZB 7/90
Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich - Auskunft über Einkommensverhältnisse und …
- OLG Rostock, 16.03.1993 - 3 U 19/92
Bestimmung des Streitwertes; Kosteninteresse des Klägers; Einseitige …
- BGH, 03.03.1993 - XII ZB 159/92
Offenlegung von Einkommensverhältnissen - Bewertung des Rechtsmittelinteresses - …
- KG, 09.01.2006 - 22 W 60/05
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
- LG Duisburg, 02.10.2003 - 11 T 199/03
- OLG Saarbrücken, 12.02.1992 - 9 UF 252/91
Streitwert bei Anfechtung der Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen …
- KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Streitwertbemessung: Einseitige Erledigungserklärung
- KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
Erledigung der Hauptsache; Einseitige Erledigungserklärung; …
- BGH, 12.10.1995 - I ZR 89/95
Höhe des Beschwerdewertes bei Ausspruch der Erledigung der Hauptsache gegen den …
- BGH, 23.09.1992 - VIII ZR 174/92
Maßgeblichkeit der Höhe des Beschwerdewertes für die Zulässigkeit einer Revision
- BGH, 10.07.1991 - XII ZB 50/91
Geltendmachung nachehelichen Unterhalts - Auskunnftserteilung über Einkommen und …
- OLG Köln, 24.02.2000 - 17 W 59/00
- BGH, 04.12.1991 - XII ZB 115/91
Bemessung des Streitwerts hinsichtlich der Zulassung zur Berufung
- OLG Brandenburg, 29.04.2004 - 8 U 113/03