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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2469
BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93 (https://dejure.org/1993,2469)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1993 - XII ARZ 27/93 (https://dejure.org/1993,2469)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1993 - XII ARZ 27/93 (https://dejure.org/1993,2469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Elternteil - Anwendbarkeit - Verweisung - Stellungnahme - Rechtliches Gehör - Bindungswirkung - Sorgerecht - Alleiniger Wohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung in einem Verfahren betreffend die elterliche Sorge für die Zeit des Getrenntlebens; Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Sorgerechtsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 322
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93
    Die Bindungswirkung nach § 281 ZPO tritt aber ausnahmsweise nicht ein, wenn die Verweisung - wie im vorliegenden Fall - erfolgt ist, ohne daß den Beteiligten vorher rechtliches Gehör gewährt worden ist (BGHZ 71, 69, 72;… Zöller/Greger, ZPO 18. Aufl., § 281 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93
    In diesem Falle begründen die beiden gemeinsam Sorgeberechtigten einvernehmlich einen alleinigen Wohnsitz des Kindes (vgl.Senatsbeschluß vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - BGHR FGG § 36 Abs. 1 Elterliche Sorge 1 m.N.).
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93
    Zwar ist § 281 ZPO an sich in Verfahren der vorliegenden Art. entsprechend anwendbar (BGH, Beschluß vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78 - NJW 1978, 888).
  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in …

    Eine Zuständigkeit eines der beiden Gerichte ist insbesondere nicht durch eine bindende Verweisung entsprechend § 281 ZPO (vgl. Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR FGG § 36 Nr. 1 Elterliche Sorge 2) begründet worden.

    Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen unter Begründung eines neuen Wohnsitzes, so vermittelt er dem Kind dadurch einen weiteren Wohnsitz, wenn ihm weiterhin das Personensorgerecht zusammen mit dem anderen Elternteil zusteht (vgl. Senatsbeschlüssevom 5. Februar 1992 - XII ARZ 4/92 = BGHR FGG § 36 Abs. 1 Zuständigkeit, örtliche 1 undvom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR aaO. Elterliche Sorge 2).

  • OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07

    Elterliche Sorge: Streit getrennt lebender Eltern über die Anmeldung des …

    Sind sie sich darüber einig, dass das Kind auf Dauer bei einem Elternteil bleiben soll, hat das Kind nur bei diesem seinen Wohnsitz (BGH NJW-RR 1994, 322).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09

    Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes

    Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen und begründet einen neuen Wohnsitz, so vermittelt er dem Kind zusätzlich einen weiteren Wohnsitz, wenn das Personensorgerecht - wie hier - ihm zusammen mit dem anderen Ehegatten zusteht (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 48, 228; BGH NJW-RR 1994, 322, jeweils mwN).

    Werden beide örtlich zuständigen Gerichte angerufen, ist nach §§ 621 a Abs. 1 S. 2, 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO das Gericht berufen, das zuerst nach § 43 Abs. 1 FGG mit der Angelegenheit befasst wird (vgl. BGH NJW-RR 1994, 322; BGH NJWE-FER 1997, 136).

  • OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Oberlandesgericht gem. § 36 …

    Sind sich getrenntlebende oder geschiedene Eltern, die gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben, einig, dass das Kind bei einem von beiden Elternteilen leben soll, so begründen sie an dessen Wohnsitz den alleinigen Wohnsitz des Kindes (vgl. BGH NJW-RR 1994, 322).
  • BayObLG, 21.10.2003 - 1Z AR 118/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt - …

    Derartige Entscheidungen stellen keine "rechtskräftigen" Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO dar (vgl. BGH NJW-RR 1994, 322; 1995, 641; 1997, 1161 und st. Rspr.; BayObLGZ 1991, 280/281;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 24).
  • BGH, 24.02.1997 - XII ARZ 1/97

    Unzuständigkeitserklärung eines Amtsgerichts - Bindung eines Amtsgerichts an …

    Wenn die Kinder der Parteien nicht aufgrund der Vereinbarung vom 4. Oktober 1996 kraft Einigung beider sorgeberechtigter Eltern seit dem Umzug der Mutter nach F. allein deren Wohnsitz teilen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR BGB § 11 Satz 1 Doppelwohnsitz 4), sondern weiterhin zwei unterschiedliche, von beiden Eltern abgeleitete Wohnsitze haben, wäre die gegenteilige Ansicht des Amtsgerichts Siegen, auf die der Verweisungsbeschluß vom 18. Dezember 1996 gestützt wurde, rechtsfehlerhaft, aber nicht willkürlich.
  • BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 11/95

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH für ein Sorgerechtsverfahren - Wohnsitz …

    Insoweit hat das Amtsgericht Plau am See erkennbar übersehen, daß der Sohn Matthias zu dem für die Zuständigkeitsbestimmung maßgebenden Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht (…vgl. Keidel/Kuntze, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 13. Aufl., § 43 Rdn. 14) am 17. Mai 1995 bei dem Vater in Berlin nur seinen tatsächlichen Aufenthalt, aber keinen Wohnsitz hatte, weil ihm der nicht sorgeberechtigte Vater einen solchen nicht vermitteln konnte und die sorgeberechtigte Mutter mit Erklärung vom 15. Mai 1994 ihre frühere Zustimmung zum Aufenthalt des Sohnes bei dem Vater widerrufen hatte (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR a.a.O. Doppelwohnsitz 4).
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