Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringungssache: Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 68 ; FamFG § 319
Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen ... - rechtsportal.de
FamFG § 68 ; FamFG § 319
Durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschlossene Unterbringung - und ihre gerichtliche Genehmigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das neue Gutachten in der Unterbringungssache - und die persönliche Anhörung des Betroffenen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erneute Anhörung des Unterzubringenden bei neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 05.06.2020 - 662 XVII G 6446
- LG Hannover, 27.10.2020 - 3 T 56/20
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1153
- FGPrax 2021, 172
- FamRZ 2021, 1575
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16, FamRZ 2017, 477).Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung über den mit einer Unterbringung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es insbesondere in die Lage versetzt wird, ein eingeholtes Sachverständigengutachten würdigen zu können (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 5).
Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse zu erwarten, und es ist eine Wiederholung der Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 6 mwN).
Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 9 ff. mwN).
- BGH, 05.03.2014 - XII ZB 58/12
Unterbringungssache: Notwendige Begründung einer Unterbringung des Betreuten in …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 f. und vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 f.).Die Begründung darf sich auch bei wiederholt untergebrachten Betroffenen nicht auf formelhafte Wendungen beschränken, sondern muss die Tatbestandsvoraussetzungen im jeweiligen Einzelfall durch die Angabe von Tatsachen konkret nachvollziehbar machen (Senatsbeschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 14).
- BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20
Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
Sie führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts, weil diese den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 6 mwN) festzustellen ist.Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 291/20 - FamRZ 2021, 462 Rn. 21 mwN).
- BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
Betreuung: Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines auf einen Rollstuhl …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 f. …und vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 f.). - LG Hannover, 27.10.2020 - 3 T 56/20
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 5. Juni 2020 und der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 27. Oktober 2020 (3 T 56/20) den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben.
- BGH, 20.07.2022 - XII ZB 81/22
Unterbringung des Betreuten: Voraussetzungen der Genehmigung einer geschlossenen …
Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16, FamRZ 2017, 1342 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 109/21, MDR 2021, 1153).Die Begründung darf sich auch bei wiederholt untergebrachten Betroffenen nicht auf formelhafte Wendungen beschränken, sondern muss die Tatbestandsvoraussetzungen im jeweiligen Einzelfall durch die Angabe von Tatsachen konkret nachvollziehbar machen (Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 2021 - XII ZB 109/21 - MDR 2021, 1153 Rn. 10 mwN …und vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 mwN).
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