Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2024 - XII ZB 117/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25039
BGH, 31.07.2024 - XII ZB 117/24 (https://dejure.org/2024,25039)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2024 - XII ZB 117/24 (https://dejure.org/2024,25039)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 (https://dejure.org/2024,25039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,25039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berufsbetreuervergütung: Heim im Sinne des früheren Heimgesetzes als stationäre Einrichtung; Vorliegen einer stationären Einrichtung in anderen Fällen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 VBVG, § 9 Abs 3 S 2 VBVG, § 42a Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12, § 1 HeimG, §§ 1 ff HeimG
    Berufsbetreuervergütung: Heim im Sinne des früheren Heimgesetzes als stationäre Einrichtung; Vorliegen einer stationären Einrichtung in anderen Fällen

  • IWW

    § 42 a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII, § ... 78 SGB IX, § 81 SGB IX, § 8 Abs. 1 VBVG, § 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG, §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1, 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 9 Abs. 3 Satz 1 VBVG, § 9 Abs. 3 Satz 3 VBVG, § 5 Abs. 3 VBVG, § 9 Abs. 3 VBVG, § 42 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII, § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 3 VBVG, § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wohn- und Teilhabegesetzes [WTG] NRW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richten des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers nach dem gewöhlichen Aufenthalt eines Betroffenen in einer stationären Einrichtung; Auslegung des Begriffs eines Heims

  • datenbank.nwb.de

    Berufsbetreuervergütung: Heim im Sinne des früheren Heimgesetzes als stationäre Einrichtung; Vorliegen einer stationären Einrichtung in anderen Fällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung in einer stationären Einrichtung - und die Betreuervergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütungsansprüche einer Berufsbetreuerin bei Aufenthalt des Betreuers in einer stationären Einrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Betreuten in einer stationären Einrichtung bei Festsetzung der Vergütungshöhe eines Berufsbetreuers

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 9 Abs 1 Nr 2; VBVG § 9 Abs 3
    Der Wohn- und Betreuungsvertrag sieht die Überlassung von Wohnraum und die Erbringung von Fachleistungen einschließlich des Sachaufwandes für Leistungen der Verpflegung und Hauswirtschaft vor. Zur Frage, ob diese Wohnform als stationäre Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 3 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 1338
  • FGPrax 2024, 270
  • FamRZ 2024, 1726
  • Rpfleger 2025, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 582/20

    Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem …

    Auszug aus BGH, 31.07.2024 - XII ZB 117/24
    In anderen Fällen liegt eine solche stationäre Einrichtung dann vor, wenn die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 582/20, MDR 2021, 1294).

    Da dem Gesetz die Vorstellung zugrunde liegt, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zu Hause oder in einer stationären Einrichtung bzw. in einer ambulant betreuten Wohnform lebt, ist für die Auslegung entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 582/20 - MDR 2021, 1294 Rn. 13 mwN).

    Diesen liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zu Hause oder in einer stationären Einrichtung bzw. in einer dieser gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform lebt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 582/20 - MDR 2021, 1294 Rn. 11 mwN zu § 5 Abs. 3 VBVG aF).

    Dabei ist für die Auslegung entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 582/20 - MDR 2021, 1294 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 46/21

    Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem …

    Auszug aus BGH, 31.07.2024 - XII ZB 117/24
    Rn. 20 Soweit der Senatsentscheidung vom 16. Juni 2021 (XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 14) etwas anderes entnommen werden könnte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 23.07.2025 - XII ZB 300/25

    Betreuervergütung - und der "stationäre" Aufenthalt des Betroffenen in einer …

    Das entspricht der Definition des früheren § 5 Abs. 3 VBVG, die mit Wirkung vom 1. Januar 2023 durch § 9 Abs. 3 VBVG wortlautgleich übernommen wurde (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 8 mwN).

    Rn. 8 Ob eine Einrichtung den Begriff einer stationären Einrichtung im vergütungsrechtlichen Sinne erfüllt, richtet sich somit nach den in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG aufgeführten Kriterien, wobei diese in Einrichtungen, die den Begriff eines Heims im Sinne des früheren Heimgesetzes erfüllen, stets als gegeben anzusehen sind (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 11).

    Mit der Erweiterung auf "gleichgestellte" Wohnformen sollten bestimmte ambulant betreute Wohnformen typisierend erfasst werden, bei denen aus strukturellen Gründen der Aufwand für die rechtliche Betreuung dem Aufwand für Betreute in stationären Einrichtungen gleicht (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 12).

    Daher würden nur solche ambulant betreuten Wohnformen stationären Einrichtungen gleichgestellt, in denen unter anderem eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch professionelle Pflegekräfte oder - in der Behindertenhilfe - durch professionelle Betreuungskräfte vorgehalten werde (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 13 mwN).

    Da dem Gesetz die Vorstellung zugrunde liegt, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zu Hause oder in einer stationären Einrichtung bzw. in einer ambulant betreuten Wohnform lebt, ist für die Auslegung entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 14).

    Ebenfalls dient die Einrichtung dem Zweck, tatsächliche Betreuung oder Pflege zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 17 mwN).

    Vielmehr genügt eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung entweder durch eine permanente Präsenz oder durch eine ständige Erreichbarkeit (zum Beispiel in Form einer Nacht- und Rufbereitschaft) professioneller Pflege- oder Betreuungskräfte (vgl. auch Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 12).

  • LG Arnsberg, 21.05.2025 - 5 T 234/24

    Miet- und Pflegevertrag

    Zur Begründung des Beschlusses hat das Amtsgericht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.07.2024 (Az.: XII ZB 117/24) verwiesen.

    Eine solche Gleichstellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 31.07.2024 -XII ZB 117/24, juris Rn. 13) daran auszurichten, ob die angebotenen Pflege- oder Betreuungsleistungen durch einen professionellen Organisationsapparat getragen sind und eine Verantwortungsgarantie- wie in einer stationären Einrichtungdes Trägers begründen.

    Rn. 25 Anders als das Amtsgericht und die Vertreterin der Landeskasse sieht die Beschwerdekammer in der Entscheidung des BGH vom 31.07.2024 (XII ZB 117/24- juris) keine grundlegende Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

    Denn die im Beschluss vom 31.07.2024 genannten Grundsätze zu der Frage, wann bestimmte Formen des ambulant betreuten Wohnens den stationären Einrichtungen gleichzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31.07.2024 -XII ZB 117/24- Rn. 13 juris), finden sich identisch auch bereits in vorangegangenen Beschlüssen (etwa BGH…, Beschluss vom 16.02.2022 -XII ZB 67/21- Rn. 11).

    Damit waren die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet, dem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen, was bei teleologischer Auslegung von § 9 Abs. 3 VBVG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entscheidend ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31.07.2024 -XII ZB 117/24- Rn. 14, 18 juris).

  • BGH, 12.11.2025 - XII ZB 167/25

    Festsetzung der Höhe der Betreuervergütung eines Vereinsbetreuers; Erfüllen der …

    Das entspricht der Definition des früheren § 5 Abs. 3 VBVG, die mit Wirkung vom 1. Januar 2023 durch § 9 Abs. 3 VBVG wortlautgleich übernommen wurde (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 8 mwN).

    Lediglich hinsichtlich der Zweckbestimmung sollten die Weiterentwicklungen im Heimaufsichtsrecht der Länder insofern aufgenommen werden, als darin nicht mehr, wie noch im Heimgesetz, auf ein Angebot von Verpflegung abgestellt werde, sondern allgemein auf das Angebot von Pflege- oder Betreuungsleistungen (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 10 mwN).

    Rn. 10 Ob eine Einrichtung den Begriff einer stationären Einrichtung im vergütungsrechtlichen Sinne erfüllt, richtet sich somit nach den in § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG aufgeführten Kriterien, wobei diese in Einrichtungen, die den Begriff eines Heims im Sinne des früheren Heimgesetzes erfüllen, stets als gegeben anzusehen sind (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 - FamRZ 2024, 1726 Rn. 11).

  • LG Arnsberg, 26.05.2025 - 5 T 90/25
    Rn. 6 Zu diesen Anträgen hat der Bezirksrevisor beim Landgericht E. als Vertreter der Staatskasse unter dem 15.04.2025 (Bl. 280 ff. VH-I) Stellung genommen und dabei die Auffassung vertreten, bei der Außenwohngruppe des R handele es sich um eine der stationären Einrichtung gleichgestellte ambulant betreute Wohnform, da nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.07.2024 (Az.: XII ZB 117/24) eine Neubewertung der Wohnform erforderlich sei.

    Rn. 26 Eine geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in diesem Punkt ist nach Ansicht der Kammer dem Beschluss vom 31.07.2024 -XII ZB 117/24- (…juris Rn. 12) nicht hinreichend zu entnehmen.

    Rn. 27 Allein der fortdauernden Verwendung der stets gleichen Formulierung - wie sie sich auch in dem Beschluss vom 31.07.2024 -XII ZB 117/24-, juris Rn. 12 findet- in nicht einschlägigen Beschlüssen kann deshalb eine Änderung der im Beschluss vom 05.05.2021 niedergelegten Rechtsauffassung nicht entnommen werden.

    Bei BGH, Beschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 117/24 -, Rn. 20, juris, ist indes lediglich die Entscheidung vom 16. Juni 2021 (XII ZB 46/21) ausdrücklich erwähnt, nicht jedoch der Beschluss vom 05.05.2021 (XII ZB 580/20).

  • LG Neuruppin, 31.03.2025 - 5 T 1/25
    (Beschl. v. 31.07.2024 - XII ZB 117/24).

    Bei Einrichtungen, die den Begriff eines Heimes im Sinne des früheren Heimgesetzes erfüllen, sind die Kriterien einer stationären Einrichtung im vergütungsrechtlichen Sinne stets als gegeben anzusehen (BGH, Beschl. v. 31.07.2024 - XII ZB 117/24).

    In Zweifelsfällen ist eine teleologische Auslegung anhand der angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen sowie deren Einfluss auf den Aufwand der rechtlichen Betreuung erforderlich (BGH, Beschl. v. 31.07.2024 - XII ZB 117/24).

    Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Zeiträumen, d.h. konkret bezogen auf eine vermeintliche Zäsur aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.07.2024, Az. XII ZB 117/24, ist nicht angezeigt.

  • LG Lüneburg, 19.02.2025 - 8 T 4/25

    Festsetzung einer niedrigeren Vergütung für den Betreuer

    Sie verwies auf die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs um 31.07.2024 - XII ZB 117/24 -, wonach in einem Fall, in dem für den Bewohner einer Wohngruppe vertraglich Betreuungsleistungen und einfachste Behandlungspflege geschuldet seien, die Wohnform als stationäre Einrichtung bzw. gleichstehende ambulante Wohnform eingeordnet werde.

    Diese Rechtsprechung hat der BGH in seiner Entscheidung vom 31.07.2024 (XII ZB 117/24) nunmehr dahin eingeschränkt bzw. konkretisiert, dass bei Einrichtungen, die den Begriff eines Heims im Sinne des früheren Heimgesetzes erfüllen, die Kriterien einer stationären Einrichtung im vergütungsrechtlichen Sinne stets als gegeben anzusehen seien.

  • AG Meschede, 06.05.2025 - 4 XVII 175/23
    Rn. 6 Es ist für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Sinne des § 9 Abs. 3 Satz 3 VBVG ausreichend, wenn eine ständige Erreichbarkeit (zum Beispiel in Form einer Nacht- und Rufbereitschaft) professioneller Pflege- oder Betreuungskräfte gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31.07.2024 - XII ZB 117/24, Rn. 12).
  • AG Meschede, 14.11.2024 - XVII 65/24
    Rn. 6 Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2024 -AZ: XII ZB 117/24- ist jedoch die freie Wählbarkeit nicht das Hauptkriterium für die Zuordnung stationäre Einrichtung/andere Wohnform.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht