Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Bekanntgabe des maßgeblichen Gutachtens mit der Folge einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bekanntgabe des für die Entscheidung maßgeblichen Gutachtens dem Betroffenen in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache bzgl. der Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör; Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung - ohne Anhörung des Betroffenen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die erledigte Unterbringung - und das nicht bekannt gegebene Gutachten
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Freiheitsentziehung bei unterbliebener persönlicher Anhörung des Untergebrachten ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unterbringung - Anhörungsfehler und Gehörsverletzung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hann. Münden, 30.01.2020 - 8 XVII 130/19
- LG Göttingen, 13.02.2020 - 5 T 24/20
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1592
- MDR 2021, 185
- FamRZ 2021, 145
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.05.2018 - XII ZB 542/17
Unterbringungsverfahren: Gewährung des rechtlichen Gehörs durch Bekanntgabe des …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20
Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17, FamRZ 2018, 1196).Rn. 4 1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 6 mwN).
Rn. 5 2. Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG festzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 7 mwN).
Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 14 mwN …und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 23 mwN).
Schon allein dieser Verfahrensfehler ist so gewichtig, dass er die Feststellung nach § 62 FamFG zu rechtfertigen vermag, weil er einer Verwertung des gemäß § 321 Abs. 1 FamFG unabdingbaren Sachverständigengutachtens entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 15).
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 16 mwN …und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 27 mwN).
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20
Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13, FamRZ 2014, 649).Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 14 mwN und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 23 mwN).
Die durch § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Verletzung die Feststellung nach § 62 FamFG rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 24 f. mwN).
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 16 mwN und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 27 mwN).
- BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20
Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 9 mwN).Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).
- BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20
Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch …
Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20, juris).Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20, juris).
Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - juris Rn. 17 mwN).
Schon allein dieser Verfahrensfehler ist so gewichtig, dass er die Feststellung nach § 62 FamFG zu rechtfertigen vermag, weil er einer Verwertung des gemäß § 321 Abs. 1 FamFG unabdingbaren Sachverständigengutachtens entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - juris Rn. 18 mwN).
Die durch § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Verletzung die Feststellung nach § 62 FamFG rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - juris Rn. 19 mwN).
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - juris Rn. 20 mwN).
- BGH, 27.11.2024 - XII ZB 164/24
Freiheitsentziehende Maßnahmen gegen Kinder und Jugendliche: …
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - FamRZ 2021, 145 Rn. 20 mwN). - BGH, 12.05.2021 - XII ZB 587/20
A) Wenn in einem Unterbringungsverfahren dem Betroffenen das …
Wenn in einem Unterbringungsverfahren dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20, FamRZ 2021, 145).Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 146/20 - FamRZ 2021, 145 Rn. 10 mwN).
- LG Berlin, 20.09.2021 - 87 T 354/18
Unterbringung auf geschlossener psychiatrischen Station eines Krankenhauses nach …
Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (BGH NJW 2021, 1592 = FamRZ 2021, 145 Rn. 10 mwN;… NJW-RR 2021, 1009 Rn. 7, beck-online).
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