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| BGH, 15.01.1992 - XII ZB 147/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts hinsichtlich Unterhaltsansprüche eines nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 665
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90
Rechtsmittel gegen Entscheidung der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts …
Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ZB 147/91
Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Familiensache 1 = NJW 1991, 231), kommt es in Fällen der vorliegenden Art für die Zuständigkeitsfrage und die Wahrung der Berufungsfrist allein darauf an, welcher Spruchkörper des Amtsgerichts tatsächlich tätig geworden ist, d.h. ob das angefochtene Urteil von der allgemeinen Prozeßabteilung oder der Abteilung für Familiensachen stammt.
- BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94
Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts
Die Partei soll sich danach richten können, woher die Entscheidung ihrer äußeren Erscheinungsform nach stammt, ohne daß es einer weiteren Prüfung der materiellen Qualifikation bedarf (…Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Familiensache 1 = FamRZ 1991, 682; vom 15. Januar 1992 - XII ZB 147/91 - FamRZ 1992, 665; und vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 - FamRZ 1993, 690 m.N.). - BGH, 07.12.1994 - XII ZB 202/94
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts bei zweifelhafter …
Zwar richtet sich seit der Neufassung der §§ 72, 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG durch das Unterhaltungsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I S. 301) die Rechtsmittelzuständigkeit nicht mehr nach dem materiell-rechtlichen Charakter als Familiensache oder Nichtfamiliensache, sondern danach, welcher Spruchkörper tatsächlich tätig geworden ist (…sogenannte formelle Anknüpfung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Familiensache 1 = FamRZ 1991, 682; vom 15. Januar 1992 - XII ZB 147/91 - FamRZ 1992, 665; und vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 - FamRZ 1993, 690). - OLG Saarbrücken, 15.12.1999 - 6 UF 166/99
Überprüfung von zuständigkeitswidrig getroffenen Entscheidungen des …
Die Partei soll sich danach richten können, woher die Entscheidung ihrer äußeren Entscheidungsform nach stammt, ohne dass es einer weiteren Prüfung der materiellen Qualifikation bedarf (BGH, FamRZ 1991, 682; FamRZ 1992, 665; FamRZ 1993, 690; FamRZ 1995, 219, 220, jeweils m. w. N.).
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