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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4551
BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02 (https://dejure.org/2003,4551)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02 (https://dejure.org/2003,4551)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - XII ZB 24/02 (https://dejure.org/2003,4551)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1657
  • FamRZ 2003, 1274
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 20.09.2001 - 7 UF 495/01

    Streitwert - Unterhalt im Berufungsverfahren - Klageerweiterung - monatliche …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02
    Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 14 Abs. 1 Satz 1 GKG, demzufolge sich der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens nach den Anträgen des Rechtsmittelführers richtet, erscheint es daher sachgerecht, den Streitwert in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 GKG nach den ersten zwölf Monaten zu bemessen, die noch im Streit sind (so auch OLG Nürnberg FamRZ 2002, 684).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18

    Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom …

    Maßgeblich ist bei Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Frage laufender Unterhalt der Eingang des Antrags in der ersten Instanz (BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07, juris; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02, FamRZ 2003, 1274).
  • OLG Koblenz, 09.09.2020 - 9 UF 701/19

    Kindesunterhalt: Arbeitsplatzwechsel aufgrund neuer Partnerschaft oder Familie; …

    Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19

    Keine Verwirkung des Unterhalts für volljähriges Kind bei Kontaktverweigerung

    Maßgeblich ist bei Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Frage laufender Unterhalt auch für den Beschwerdewert der Eingang des Antrags in der ersten Instanz (BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07, juris; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02, FamRZ 2003, 1274).
  • OLG Köln, 16.03.2021 - 14 UF 196/19

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Abzug von Vorsorgeunterhalt bei der …

    Vorliegend war der Verfahrenswert jedoch nicht anhand der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geltend gemachten Beträge der ersten Instanz zu berechnen, sondern aufgrund der in der Beschwerdeinstanz vorgenommenen zweimaligen Antragserweiterung anhand der in der Beschwerdeinstanz von der Antragsgegnerin geltend gemachten Beträge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02 -, FamRZ 2003, 1274;… BeckOK KostR/Neumann, 32. Ed. 1.1.2021, FamGKG § 51 Rn. 88-94).
  • OLG Koblenz, 16.09.2020 - 9 UF 213/20

    Kindesunterhalt: Anforderungen an die Darlegung nachhaltiger Bewerbungsbemühungen …

    Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.).
  • OLG Koblenz, 25.03.2020 - 9 UF 276/19

    Auswirkungen eines Obhutswechsels eines Kindes auf ein laufendes …

    Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.).
  • OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08

    Grundlagen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts in einem Rechtsmittelverfahren …

    Auch dann, wenn nur die Befristung angegriffen wird, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten zwölf noch im Streit befindlichen Monate (BGH FamRZ 2003, 1274.
  • OLG Stuttgart, 17.12.2007 - 16 UF 124/07

    Berufungstreitwert im Streit um die Befristungsdauer für nachehelichen Unterhalt

    Zwar hat der Antragsteller im vorliegenden Verfahren die Verurteilung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt nur insoweit angegriffen, als sie über eine Dauer von drei Jahren hinausgeht, jedoch hat der BGH (FamRZ 2003, 1274), dem OLG Nürnberg (FamRZ 2002, 684) folgend, ausgesprochen, dass sich in einem derartigen Fall der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten 12 noch im Streit befindlichen Monate bemisst.
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12

    Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren

    Denn nach Einreichen der Klage geltend gemachte, den Zeitraum der ersten zwölf Monate danach nicht berührende Antragserweiterungen derselben Partei sind nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. OLG München vom 13.08.1999 - 26 WF 1138/99, FuR 2000, 298; OLG Nürnberg vom 18.04.2007 - 10 WF 390/07, JurBüro 2008, 33; OLG Saarbrücken vom 05.08.2005 - 6 WF 41/05, OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg vom 20.09.2001 - UF 459/01, FamRZ 2002, 684 für eine Klageerweiterung in der Berufung, von der Grundsatzentscheidung des BGH vom 04.06.2003 - XII B 24/02, FamRZ 2003, 1274, juris Rn. 7, ohne Erörterung der hier interessierenden Frage als sachgerechte Entscheidung beurteilt; a.A. OLG Celle vom 08.07.2008 - 15 UF 2/08, FamRZ 2009, 74 für eine Klageerweiterung in der Berufung;… Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/Keske, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 10. Aufl. 2015, Kap. 17 Rn. 42, 65;… a.A. wohl auch Schneider/Herget/Thiel, Streitwertkommentar, 13. Auflage 2011, Rn. 8462;… Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Stand Januar 2014, Kap. 22 Rn. 209;… Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl. 2009, Kap.5 Rn.168).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 239/03
    Wendet sich die Berufung gegen die Verurteilung in einem Zeitraum, der nicht den ersten 12 Monaten nach der Klageerhebung entspricht, dann ist ist der Berufungswert nach dem Jahresbetrag der künftigen noch im Streit befindlichen Monate zu bemessen (BGH FamRZ 2003, 1274 f.), jedoch begrenzt auf den Jahresbetrag des erstinstanzlichen Streitwertes, wenn in dieser Instanz die ersten12 Monatsbeträge geringer waren.

    In einer derartigen Fallgestaltung ist der Berufungswert nach dem Jahresbetrag der künftigen noch im Streit befindlichen Monate zu bemessen (BGH FamRZ 2003, 1274 f.), jedoch begrenzt auf den Jahresbetrag des erstinstanzlichen Streitwertes, wenn in dieser Instanz die ersten12 Monatsbeträge geringer waren.

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 5 UF 222/14

    Verfahrenswert für Beschwerden in Unterhaltssachen

  • OLG Celle, 08.07.2008 - 15 UF 2/08
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2023 - 20 UF 80/23

    Verfahrenswert für Beschwerde und Anschlussbeschwerde im Unterhaltsverfahren nach …

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2023 - 20 UF 80/23

    Verfahrenswert; Anschlussbeschwerde; Beschwerderücknahme

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