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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43169
BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20 (https://dejure.org/2021,43169)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2021 - XII ZB 474/20 (https://dejure.org/2021,43169)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2021 - XII ZB 474/20 (https://dejure.org/2021,43169)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Trennungsunterhalt: Ermittlung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs; konkreter Wohnbedarf; Quotenunterhalt als Obergrenze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1361 Abs 1 S 1 BGB, § 1578 Abs 1 BGB
    Trennungsunterhalt: Ermittlung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs; konkreter Wohnbedarf; Quotenunterhalt als Obergrenze

  • IWW

    § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1578 Abs. 1 BGB, §§ 1361 Abs. 1 Satz 1, 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1610 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Eheangemessener Unterhaltsbedarf beim Trennungsunterhalt ist im Falle einer konkreten Bedarfsbemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 1 S. 1; BGB § 1578 Abs. 1
    A) Der eheangemessene Unterhaltsbedarf beim Trennungsunterhalt ist im Falle einer konkreten Bedarfsbemessung nach den Kosten zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des in der Ehe erreichten Lebensstandards erforderlich sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 1. April ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 Abs. 1 S. 1; BGB § 1578 Abs. 1
    Eheangemessener Unterhaltsbedarf beim Trennungsunterhalt ist im Falle einer konkreten Bedarfsbemessung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt und die Wohnbedarfsermittlung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Wohnbedarfs für den Trennungsunterhalt - Ermittlung des Wohnbedarfs für den Trennungsunterhalt

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Obergrenze und konkreter Wohnbedarf im Rahmen des Trennungsunterhalts

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht - Obergrenze und konkreter Wohnbedarf im Rahmen des Trennungsunterhalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Quotenunterhalt als Obergrenze bei Halbteilung bei konkreter Bedarfsbemessung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Der Wohnbedarf beim Trennungsunterhalt - Wie groß und schön soll die Wohnung sein?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Standard der Ehewohnung ist Maßstab für Wohnbedarf beim Trennungsunterhalt

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt bei günstigen Einkommensverhältnissen - konkreter Wohnbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 621
  • MDR 2022, 171
  • NZM 2021, 897
  • FamRZ 2021, 1965
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 499/19

    Kindesunterhalt: Auskunftsverpflichtung des "unbegrenzt leistungsfähigen" …

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats kommt es auch beim Unterhalt minderjähriger Kinder auf die Lebensstellung beider Eltern an (Senatsbeschluss BGHZ 227, 41 = FamRZ 2021, 28 Rn. 14), wobei nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats bei gehobenem Einkommen eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle zu erwägen ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 227, 41 = FamRZ 2021, 28 Rn. 19 ff.; Rubenbauer/Dose NZFam 2021, 661, 666 f.).

    Dass der Unterhalt des Barunterhaltspflichtigen auf den Betrag begrenzt ist, den er aufgrund des von ihm allein erzielten Einkommens zahlen müsste (Senatsbeschluss BGHZ 227, 41 = FamRZ 2021, 28 Rn. 14), hat auf den Wohnbedarf der Kinder nach ihrem gesamten Barunterhaltsbedarf keinen Einfluss.

    Dieser ist kein Mehrbedarf im eigentlichen Sinne, sondern stellt einen erhöhten Regelbedarf dar (Senatsbeschluss BGHZ 227, 41 = FamRZ 2021, 28 Rn. 24).

  • OLG Bremen, 06.02.2015 - 4 UF 38/14

    Bemessung des Trennungsunterhalts bei sehr guten Einkommensverhältnissen

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Rn. 23 c) Schließlich ist die Annahme des Oberlandesgerichts zutreffend, dass der Quotenunterhalt unter Berücksichtigung eines objektiven Maßstabs im Hinblick auf die Halbteilung die Obergrenze auch bei der konkreten Bedarfsbemessung darstellt (vgl. OLG Bremen FamRZ 2015, 1395, 1396;… Wendl/Dose/Siebert Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 4 Rn. 763; Gutdeutsch NJW 2012, 561, 564).

    Der Wohnbedarf entspricht dem, was der Unterhaltsberechtigte als Mieter (einschließlich Nebenkosten) für eine dem Standard der Ehewohnung entsprechende und angemessen große Wohnung aufzubringen hätte (…Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09 - FamRZ 2012, 517 Rn. 44 mwN; vgl. auch OLG Bremen FamRZ 2015, 1395, 1396).

    Allenfalls ist insoweit ein geringerer Abschlag angemessen (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 6. Februar 2015 - 4 UF 38/14 - juris Rn. 26 f.).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 178/09

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für …

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Der konkrete Wohnbedarf entspricht dem, was der Unterhaltsberechtigte als Mieter (einschließlich Nebenkosten) für eine dem Standard der Ehewohnung entsprechende und angemessen große Wohnung aufzubringen hätte (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09, FamRZ 2012, 517).

    Der Wohnbedarf entspricht dem, was der Unterhaltsberechtigte als Mieter (einschließlich Nebenkosten) für eine dem Standard der Ehewohnung entsprechende und angemessen große Wohnung aufzubringen hätte (Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09 - FamRZ 2012, 517 Rn. 44 mwN; vgl. auch OLG Bremen FamRZ 2015, 1395, 1396).

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 33/86

    Geltendmachung eines vor dem 30. Juni 1977 vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Der eheangemessene Unterhaltsbedarf beim Trennungsunterhalt ist im Falle einer konkreten Bedarfsbemessung nach den Kosten zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des in der Ehe erreichten Lebensstandards erforderlich sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 33/86, FamRZ 1987, 691).

    Rn. 25 aa) Insoweit ist der Tatrichter nicht gehindert, den angemessenen Unterhaltsbedarf konkret durch die Feststellung der Kosten zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des in der Ehe erreichten Lebensstandards erforderlich sind (Senatsurteil vom 1. April 1987 - IVb ZR 33/86 - FamRZ 1987, 691, 693).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Denn bis zu diesem Zeitpunkt wird es der Ehefrau ohnehin nicht zuzumuten gewesen sein, die Ehewohnung zu wechseln (vgl. Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 201/16

    Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein …

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Die andere Hälfte des Kindergelds, die der betreuende Elternteil erhält, ist nicht einkommenserhöhend zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 201/16 - FamRZ 2017, 711 Rn. 10 ff., 15 ff. mwN).
  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des …

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Gleichwohl bleibt das Einkommen auch dann ein geeigneter Anknüpfungspunkt für die Darlegung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Senatsbeschluss BGHZ 217, 24 = FamRZ 2018, 260 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Das gilt bis zu dieser Höhe auch dann, wenn das relevante Familieneinkommen oberhalb dieser Grenze liegt (Senatsbeschluss BGHZ 223, 203 = FamRZ 2020, 21 Rn. 29).
  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 358/19

    Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Rn. 18 a) Das Oberlandesgericht hat zutreffend erkannt, dass die Bemessung des Unterhaltsbedarfs auch beim Trennungsunterhalt wegen des sich aus § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB ergebenden Maßstabs der ehelichen Lebensverhältnisse entsprechend den auch für den nachehelichen Unterhalt nach § 1578 Abs. 1 BGB geltenden Grundsätzen erfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020 - XII ZB 358/19 - FamRZ 2020, 918 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19

    Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus bei Berechnung des nachehelichen …

    Auszug aus BGH, 29.09.2021 - XII ZB 474/20
    Die Frage der Berücksichtigung eines konkreten Wohnbedarfs erstreckt sich auf den gesamten im Streit stehenden Unterhaltszeitraum und gehört zum einheitlichen Anspruch auf Trennungsunterhalt; eine Teilbarkeit kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 224, 54 = FamRZ 2020, 171 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf …

  • BGH, 18.05.2022 - XII ZB 325/20

    Kindesunterhalt: Ausgleich der kostenfreien Zurverfügungstellung von Wohnraum im …

    Die andere Hälfte des Kindergelds, die der betreuende Elternteil erhält, ist nicht einkommenserhöhend zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. September 2021 - XII ZB 474/20, FamRZ 2021, 1965).

    Die andere Hälfte des Kindergelds, die der betreuende Elternteil erhält, ist nicht einkommenserhöhend zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 29. September 2021 - XII ZB 474/20 - FamRZ 2021, 1965 Rn. 34 mwN).

  • BGH, 15.04.2026 - XII ZB 415/25

    Kindesunterhalt bei Mitbetreuung im "asymmetrischen Wechselmodell"

    In der Folgezeit hat der Senat in nachgelagerten Unterhaltsverhältnissen die von einem Betreuungselternteil erzielten Erwerbseinkünfte um den Barunterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes nach den gemeinsamen Einkünften der Eltern abzüglich des hälftigen auf den Barunterhalt entfallenden Kindergelds und abzüglich des von dem Umgangselternteil geleisteten Barunterhalts bereinigt, weil der betreuende Elternteil dem Kind in dieser Höhe neben dem Betreuungsunterhalt restlichen Barunterhalt in Form von Naturalunterhalt leistet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. September 2021 - XII ZB 474/20 - FamRZ 2021, 1965 Rn. 34 [Trennungsunterhalt] …und vom 15. Februar 2017 - XII ZB 201/16 - FamRZ 2017, 711 Rn. 14 [Elternunterhalt]).
  • BGH, 20.09.2023 - XII ZB 177/22

    Unterhaltsverfahren: Widerruf eines Anerkenntnisses; Bemessung von …

    Soweit der Senatsentscheidung vom 29. September 2021 (XII ZB 474/20 - FamRZ 2021, 1965 Rn. 30, 33) etwas anderes entnommen werden könnte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • OLG Hamm, 04.03.2024 - 4 UF 5/23

    Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt nach Scheidung; Hoher Grad an …

    Rn. 83 Schließlich ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Gunsten der Antragstellerin ein ungedeckter Barunterhalt der Kinder als Abzugsposition anzuerkennen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - XII ZB 474/20 - FamRZ 2021, 1965, Rn. 34 und BGH…, Beschluss vom 18.05.2022 - XII ZB 325/20 - FamRZ 2022, 1366, Rn. 49 ff.).
  • OLG Hamm, 15.01.2026 - 12 UF 165/24

    Unzulässigkeit einer Beschwerde, fehlende Antragstellung, konkreter Bedarf, …

    Rn. 34 Die Kürzung des Wohnbedarfs auf eine kleinere Wohnung mit geringerer Ausstattung widerspreche der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2021 (BGH XII ZB 474/20): Die Antragstellerin müsse sich zum einen nicht auf eine Mietwohnung, die weniger Ausstattungsmerkmale als die Eheimmobilie habe, verweisen lassen.

    Es geht also nicht darum, die Verhältnisse unreflektiert fortzuschreiben, sondern darum, abzuschätzen, wie sich der Lebensstandard nach den ehelichen Verhältnisse für die Zeit nach der Trennung, also vor allem unter Berücksichtigung des Auszugs des anderen Ehegatten, fortentwickelt hätte (vgl. BGH FamRZ 2021, 1965 m. Anm. Seiler).

    Rn. 85 Der konkret zu ermittelnde Wohnbedarf entspricht nach der Rechtsprechung des BGH dem, was der Unterhaltsberechtigte als Mieter (einschließlich Nebenkosten) für eine dem Standard der Ehewohnung entsprechende und angemessen große Wohnung aufzubringen hätte (BGH FamRZ 2021, 1965 Rn. 25;… 2012, 517 Rn. 44 m.w.N.).

    Rn. 99 Diesen Wertungen des Senats steht auch nicht die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des BGH vom 29.09.2021 (FamRZ 2021, 1965 Rn. 29) entgegen.

  • OLG Bamberg, 06.06.2024 - 2 UF 222/23

    Erwerbsobliegenheit im Trennungsunterhalt - kein Abzug von Naturalunterhalt beim …

    Soweit nach neuerer Ansicht des Bundesgerichtshofs (B. v. 29.09.2021, Az. XII ZB 474/20 = FamRZ 2021, 1965; B. v. 18.05.2022, Az. XII ZB 325/20 = FamRZ 2022, 1366) beim das gemeinsame Kind im Residenzmodell betreuenden Elternteil im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ein Abzug für Kindesunterhaltsleistungen in Form von Naturalunterhalt auf Grundlage eines Kindesunterhaltsbedarfs aus dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern vorzunehmen sei, vermag sich der Senat dieser Rechtsansicht nicht anzuschließen.

    Rn. 33 (5) Soweit nach neuerer Ansicht des Bundesgerichtshofs (Beschluss v. 29.09.2021, Az. XII ZB 474/20 = FamRZ 2021, S. 1965; Beschluss v. 18.05.2022, Az. XII ZB 325/20 = FamRZ 2022, 1366) beim das gemeinsame Kind betreuenden Elternteil im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ein Abzug für Kindesunterhaltsleistungen in Form von Naturalunterhalt auf Grundlage eines Kindesunterhaltsbedarfs aus dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern vorzunehmen sei, vermag sich der Senat dieser Rechtsansicht nicht anzuschließen.

  • OLG Hamm, 04.07.2024 - 4 UF 35/24

    Zumutbarkeit der Aufgabe einer selbstständigen Existenz eines …

    Er entspricht der Differenz zwischen dem Bedarf der Kinder nach dem zusammengerechneten bereinigten Einkommen der Beteiligten und dem vom Antragsgegner nach seinem Einkommen geschuldeten Unterhalt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - XII ZB 474/20 - FamRZ 2021, 1965, Rn. 34; BGH…, Beschluss vom 18.05.2022 - XII ZB 325/20 - FamRZ 2022, 1366, Rn. 49 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 7 UF 77/21

    Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von …

    In Hinblick auf die inzwischen ergangene Entscheidung des BGH vom 29.9.2021 (Az. XII ZB 474/20) und die weitere Entscheidung vom 15.2.2017 (Az. XII ZB 201/16) ist, soweit vorliegend für die Zeit von 2/2013 bis 2/2014 von der Praktizierung eines Residenzmodells auszugehen ist, zu Gunsten des betreuenden Elternteils ein ungedeckter Naturalkindesunterhaltsbedarf in Abzug zu bringen, der ermittelt wird durch Bildung der Differenz des Zahlbetrages nach der Düsseldorfer Tabelle aus dem gemeinsamen Einkommen der Eltern und dem von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil nach seinem eigenen Einkommen zu zahlenden geringeren Betrag (…Berechnungsmethode beispielsweise nachzulesen bei Viehfues, FuR 2022, S. 15 ff.).
  • AG Kelheim, 16.04.2025 - 1 F 265/19

    Nachehelicher Unterhalt, Bedarfsermittlung, Ehebedingte Nachteile, Fiktives …

    Vielmehr ist in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teil des Einkommens der Vermögensbildung zufließt (vgl. beispielhaft: BGH, Urteil vom 30.11.2011 - XII ZR 35/09, FamRZ 2012, 945; Urteil vom 04.07.2007 - XII ZR 141/05, FamRZ 2007, 1532, BGH Beschluss vom 29.09.2021, XII ZB 474/20).

    Rn. 185 Sofern der Unterhaltsbedürftige allerdings wie vorliegend Unterhalt nach der Einkommensquote beansprucht, muss er mangels tatsächlicher Vermutung für den vollständigen Verbrauch der Einkünfte zu Konsumzwecken tatsächlich vortragen und im Bestreitensfall in vollem Umfang beweisen, dass und in welchem Umfang die hohen Einkünfte zur Deckung der ehelichen Lebensverhältnisse tatsächlich verwendet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 102/09, FamRZ 2010, 1637, BGH Beschluss vom 29.09.2021 XII ZB 474/20).

    Rn. 190 Im Beschluss vom 29.09.2021, Az.: XII ZB 474/20 führt der BGH weiter aus, dass der Unterhalt allein dazu bestimmt ist, den laufenden Lebensbedarf zu decken.

  • OLG München, 29.03.2022 - 26 UF 1145/21

    Widerruf eines prozessualen Anerkenntnis im Kindesunterhaltsprozess

    Sie durfte sich eine Wohnung nehmen, die ihrem bisherigen ehelichen Lebensstandard entsprach (BGH FamRZ 2021, 1965).
  • OLG Hamm, 16.09.2022 - 5 UF 44/22

    Höhe des Trennungsunterhalts; Unterhaltsrechtliche Zuordnung eines Wechsels der …

  • OLG Stuttgart, 17.07.2024 - 16 UF 144/23

    Beschwerde gegen die Entscheidung der Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen …

  • OLG Köln, 07.11.2024 - 14 UF 56/24
  • KG, 14.05.2024 - 17 UF 119/22

    Zahlung einer Nutzungsvergütung für die von der Ehefrau allein genutzte …

  • KG, 15.05.2024 - 17 UF 119/22

    Verhinderung der Wohnungszuweisung durch Aufhebungsvertrag und …

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