Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 Abs 3 FamFG, § 278 Abs 1 S 1 FamFG, § 293 Abs 1 S 1 FamFG, § 293 Abs 2 Nr 2 FamFG
Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Anhörung des Betroffenen vor Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 293 Abs. 1 S. 1
Notwendigkeit einer Anhörung des Betroffenen vor Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 19.03.2013 - 81 XVII 592/11
- LG Itzehoe, 19.08.2013 - 4 T 140/13
- BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 828
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.10.2012 - XII ZB 181/12
Betreuungsverfahren: Anhörung oder Begutachtung des Betroffenen gegen seinen …
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13
Dass eine Anhörung des Betroffenen entbehrlich ist, ergibt sich auch nicht aus den übrigen Beschlussgründen und ist hier im Übrigen schon deshalb ausgeschlossen, weil bereits die vom Amtsgericht unter gewaltsamer Öffnung der Wohnung des Betroffenen durchgeführte Anhörung verfahrensfehlerhaft war (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 - XII ZB 181/12 -FamRZ 2013, 31 Rn. 11 ff.). - BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11
Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13
Allerdings ist im Einzelfall eine Begründung entbehrlich, wenn aus den weiteren Entscheidungsgründen ersichtlich wird, dass das Beschwerdegericht in zulässiger Weise von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen konnte (Senatsbeschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11 - FamRZ 2012, 968 Rn. 6 mwN).
- BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: …
Rn. 21 (2) Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG setzt allerdings voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7). - BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem …
Das Beschwerdegericht hat aber - wie auch das erstinstanzliche Gericht - die Gründe, aus denen es von einer Anhörung ausnahmsweise absehen will, in den Entscheidungsgründen nachprüfbar darzulegen (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN).Sie war auch nicht ausnahmsweise deshalb entbehrlich, weil aus den weiteren Entscheidungsgründen ersichtlich würde, dass das Beschwerdegericht in zulässiger Weise von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen konnte (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN).
- BGH, 11.01.2017 - XII ZB 329/16
Betreuungssache: Vorraussetzungen für das Absehen von einer erneuten persönlichen …
Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016, XII ZB 519/15, FamRZ 2016, 627 und vom 26. Februar 2014, XII ZB 503/13, FamRZ 2014, 828).Dies setzt allerdings voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (…Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 21 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7 jeweils zu § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG).
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12
Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung: …
Rn. 9 aa) Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN). - BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23
Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im …
Denn nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach dieser Vorschrift voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (…Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 21 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7). - BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16
Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes …
Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN). - BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN zum Betreuungsverfahren).
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