Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2022 - XII ZB 571/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorrang des Beschlussergänzungsverfahrens bei vorangegangener fehlerhafter Endentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Abs 1 FamFG, § 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG
Vorrang des Beschlussergänzungsverfahrens bei vorangegangener fehlerhafter Endentscheidung - IWW
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Gerichts über die Einleitung eines Kontrollbetreuungsverfahrens als Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 43
Hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine ... - rechtsportal.de
FamFG § 43
Entscheidung des Gerichts über die Einleitung eines Kontrollbetreuungsverfahrens als Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das vom Gericht nicht vollständig erfasste Rechtsschutzbegehren - verdeckte Teilentscheidung oder fehlerhafte Endentscheidung?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Medikamentengabe ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vergessener Antrag - Beschlussergänzung oder Rechtsbeschwerde?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Beschlussergänzung bei fehlerhafte Endentscheidung
Verfahrensgang
- AG Trier, 22.09.2021 - 13d XVII 88/21
- LG Trier, 09.12.2021 - 6 T 68/21
- BGH, 06.07.2022 - XII ZB 571/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1302
- MDR 2022, 1176
- FGPrax 2022, 240
- FamRZ 2022, 1634
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78
Umfang der Ergänzung eines Urteils
Auszug aus BGH, 06.07.2022 - XII ZB 571/21
Hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über § 43 FamFG zu korrigierende Teilentscheidung, sondern eine fehlerhafte Endentscheidung vor, die nur mit den zulässigen Rechtsmitteln angegriffen werden kann (im Anschluss an BGH Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78, NJW 1980, 840).Hat demnach das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über § 43 FamFG zu korrigierende Teilentscheidung, sondern eine fehlerhafte Endentscheidung vor, die nur mit den zulässigen Rechtsmitteln angegriffen werden kann (BGH Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1980, 840 f.; RGZ 105, 236, 242, jeweils zu § 321 ZPO; vgl. BVerwG NVwZ 1994, 1117, 1118 zu § 120 VwGO).
- BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93
Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …
Auszug aus BGH, 06.07.2022 - XII ZB 571/21
Hat demnach das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über § 43 FamFG zu korrigierende Teilentscheidung, sondern eine fehlerhafte Endentscheidung vor, die nur mit den zulässigen Rechtsmitteln angegriffen werden kann (BGH Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1980, 840 f.; RGZ 105, 236, 242, jeweils zu § 321 ZPO; vgl. BVerwG NVwZ 1994, 1117, 1118 zu § 120 VwGO).
- BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22
Betreuungsrechtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung
Denn hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, ist seine Endentscheidung aus diesem Grund nur dann unrichtig und mit den zulässigen Rechtsmitteln angreifbar, wenn das Gericht in der Beschlussformel gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz durch diese Beschlussfassung als erledigt betrachtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2022 - XII ZB 571/21 - FamRZ 2022, 1634 Rn. 11 mwN). - KG, 18.12.2025 - 5 W 170/25
Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bzw. Nachfestsetzung von Kosten
Hat das Gericht dagegen eine bewusste - wenn auch unzutreffende - Entscheidung getroffen, liegt keine gemäß § 321 ZPO zu korrigierende Teilentscheidung, sondern eine fehlerhafte Endentscheidung vor, die nur mit den zulässigen Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Oktober 2021 - VI ZR 1173/20, NJW-RR 2022, 205 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2022 - XII ZB 571/21, NJW-RR 2022, 1302 [juris Rn. 11] zu § 43 FamFG;… Anders/Gehle/Hunke, ZPO, 84. Aufl. 2026, § 321 Rn. 16). - OLG München, 12.03.2025 - 26 UF 85/24
Anschlußbeschwerde, Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Schuldrechtlicher …
Die Beschlussergänzung hat gegenüber der Beschwerde grundsätzlich Vorrang (BGH NJW-RR 2022, 1302; BGH BeckRS 2017, 135544).
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