Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuerbestellung: Feststellung des Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 S 1 BGB
Betreuerbestellung: Feststellung des Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Darlegung eines Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde in Betreuungssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betreuungsbedarf muss insbesondere bei entgegenstehendem Willen des Betroffenen ausreichend dargelegt werden oder ersichtlich sein
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 07.10.2011 - 99 XVII S 3905
- LG Düsseldorf, 12.01.2012 - 25 T 752/11
- BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1365
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven …
Auszug aus BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12
Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9 mwN). - BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11
Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den …
Auszug aus BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12
Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1896 Abs. 1 a BGB; Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 13 ff. mwN).
- BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14
Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur …
Demgegenüber lässt sich die Erforderlichkeit der Vermögensbetreuung nicht aus bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen herleiten (Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012 - XII ZB 59/12 - FamRZ 2012, 1365 Rn. 10). - OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20
Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung …
Bereits vor der Einführung der Vorschrift war z.B. eine von einem Betroffenen im Rahmen einer Unterbringung zu duldende Behandlung (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, NJW 2006, 1277, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012, XII ZB 59/12, NJW 2012, 2967, juris Rn. 40) bzw. Fixierungen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 6. Mai 1993, 3 ZBR 79/93, FamRZ 1994, 721) so präzise wie möglich anzugeben. - LG Ravensburg, 08.05.2023 - 2 T 14/23
Betreuung: Erweiterung um den Aufgabenbereich der Gesundheitssorge; …
Dabei ist von der konkreten Lebenssituation des Betroffenen auszugehen (BGH FamRZ 2012, 1365).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".