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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2017 - XII ZB 85/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30718
BGH, 26.07.2017 - XII ZB 85/17 (https://dejure.org/2017,30718)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - XII ZB 85/17 (https://dejure.org/2017,30718)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - XII ZB 85/17 (https://dejure.org/2017,30718)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 1686

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegen den Inhaber der Gesundheitssorge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1686 BGB
    Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegen den Inhaber der Gesundheitssorge

  • IWW

    § 1686 BGB, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Entzug der elterlichen Gesundheitssorge; Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegen den Inhaber der Gesundheitssorge; Ausrichtung der Auskunftserteilung am Kindeswohl; Befürchtung eines Missbrauchs der Auskunft durch den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1686
    Entzug der elterlichen Gesundheitssorge; Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegen den Inhaber der Gesundheitssorge; Ausrichtung der Auskunftserteilung am Kindeswohl; Befürchtung eines Missbrauchs der Auskunft durch den ...

  • datenbank.nwb.de

    Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegen gegen den Inhaber der Gesundheitssorge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegen den Inhaber der Gesundheitssorge

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Elternteils

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Elternteils nach Entzug der Gesundheitssorge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftserteilung bei Verstoß gegen Kindeswohl

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Eltern bzw. Elternteile, denen die elterliche Sorge in dem Teilbereich Gesundheitssorge entzogen ist, können Auskunft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch eines Elternteils auf Auskunft über psychotherapeutischer Behandlung des minderjährigen Kindes gegen Jugendamt bei dessen Inhaberschaft der Gesundheitssorge - Kein Auskunftsanspruch bei Gefährdung des Kindeswohls aufgrund Befürchtung der Einflussnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2828
  • MDR 2017, 1306
  • FamRZ 2017, 1666
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.2016 - XII ZB 345/16

    Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Auf …

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - XII ZB 85/17
    Ist den Eltern die Gesundheitssorge entzogen, so richtet sich insoweit der Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes vorrangig gegen den Inhaber der Gesundheitssorge (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2016, XII ZB 345/16, FamRZ 2017, 378).

    Als Auskunftspflichtiger kommt insbesondere das zum Ergänzungspfleger bestellte Jugendamt in Betracht (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2016 - XII ZB 345/16 - FamRZ 2017, 378 Rn. 18 ff.).

    Dies gilt auch im Verhältnis des Pflegers zum anderen - eigentlich zur Auskunft verpflichteten - Elternteil, sofern dieser zu einer Auskunft aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls nicht in der Lage ist (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2016 - XII ZB 345/16 - FamRZ 2017, 378 Rn. 21 f.).

    Eine solche anderweitige Möglichkeit kann gegebenenfalls der Umgang mit dem Kind darstellen, aber auch in sonstigen Informationsquellen bestehen, wenn diese eine ausreichende Kenntnis von den persönlichen Verhältnissen des Kindes vermitteln (Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2016 - XII ZB 345/16 - FamRZ 2017, 378 Rn. 25 f.).

  • OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 13 UF 62/23

    Auskunftsanspruch gegenüber Kind über seine schulischen Leistungen

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn zu besorgen ist, dass der Auskunftsberechtigte die Auskunft in einer Weise verwenden wird, die zu einer Beeinträchtigung des Kindeswohls führt, insbesondere wenn Übergriffe in die elterliche Sorge zu befürchten sind (BGH FamRZ 2017, 1666; OLG München FamRZ 2022, 1536).
  • OLG Bamberg, 14.03.2022 - 2 UF 29/22

    Auskunftsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

    Rn. 17 1. Ein berechtigtes Interesse zur Erlangung von Auskünften über die persönlichen Verhältnisse des Kindes im Sinne des § 1686 BGB besteht in der Regel dann, wenn ein Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Belange des Kindes zu unterrichten (vgl. BGH, 26.07.2017, XII ZB 85/17, Juris Rn 10; OLG Köln, 28.06.2016, 10 UF 21/15, Juris Leitsatz 1 und Rn10;… Götz in Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 1686 Rn 4).
  • AG Wunsiedel, 16.02.2022 - 51 F 347/21

    Auskunftspflicht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

    Berechtigt ist das Interesse dann, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit, insbesondere persönlichen oder brieflichen Kontakt zu dem Kind, hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu unterrichten, vgl. BGH ZKJ 2017, 466; BGH FamRZ 2017, 378.

    Das Kindeswohl begrenzt vielmehr den Auskunftsanspruch nur insoweit, als ein Missbrauch des Auskunftsrechts vorliegt, für den konkrete Anhaltspunkte bestehen müssen, vgl. BGH FamRZ 2017, 1666; OLG Hamm FamRB 2016, 186; OLG Hamm MDR 2010, 88; BayObLG FamRZ 1996, 813.

  • OLG Bremen, 12.01.2024 - 4 UF 49/23

    Auskunftsrecht des Kindesvaters für seine beiden bei der Kindesmutter lebenden …

    Die zum 1.1.2023 eingeführte Neuregelung des § 1790 Abs. 4 BGB trägt der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - XII ZB 345/16, FamRZ 2017, 378, Rn. 18 ff; Beschluss vom 26. Juli 2017 - XII ZB 85/17, FamRZ 2017, 1666 Rn. 7) Rechnung, die schon bislang die Auskunftsverpflichtung aus § 1686 BGB über den Wortlaut hinaus auf in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung einem Elternteil vergleichbare Dritten, wie etwa den Vormund oder Pfleger, erstreckte (…vgl. BT-Drs. 19/24445, S. 204).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2017 - 3 O 40/17

    Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über den Aufenthaltsort des Kindes

    Dies ist indes nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.07.2017 - XII ZB 85/17 -, juris Rn. 7) nur dann anzunehmen, wenn das Jugendamt verfahrensrechtlich die Stellung eines Ergänzungspflegers innehat, was hier nicht der Fall ist.
  • KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19

    Rechtspflegerablehnung in einer Kindschaftssache: Ausschluss eines für das Kind …

    Wie auch bereits die Mutter ausgeführt hat, sind die Rechte der Kinder betroffen, da eine Auskunft auch grundsätzlich Bereiche berühren kann, in denen ein minderjähriges Kind persönliche Entscheidung treffen kann (vgl. BGH FamRZ 2017, 1666 Rn. 11;… Müko/BGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1686 Rn. 9).
  • OLG München, 29.03.2022 - 16 UF 1406/21

    Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber einer Ergänzungspflegerin

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn zu besorgen ist, dass der Auskunftsberechtigte die Auskunft in einer Weise verwenden wird, die zu einer Beeinträchtigung des Kindeswohls führt, insbesondere wenn Übergriffe in die elterliche Sorge zu befürchten sind (BGH FamRZ 2017, 1666).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2021 - 3 WF 64/21
    Rn. 29 Solche missbräuchliche Ausnutzung des Auskunftsrechts, welches im Rahmen der Kindeswohlprüfung relevant sein kann und (ausnahmsweise) zu einer Einschränkung bis zur Versagung des Auskunftsrechts führen kann, ist z.B. dann anzunehmen, wenn die Auskunft begehrt wird, um den Aufenthalt des Kindes auszuforschen und einen persönlichen Kontakt herzustellen, der dem Auskunft Begehrenden nach § 1684 Abs. 4 BGB untersagt ist, oder wenn die Auskunft zweckwidrig verwendet werden soll, beispielsweise um das Kind oder den anderen Elternteil bloßzustellen oder aber wenn zu befürchten ist, dass der auskunftsberechtigte Elternteil die Auskunft missbrauchen wird, um im Bereich der ihm entzogenen elterlichen Sorge Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.07.2017 - XII ZB 85/17, juris Rn 11 FamRZ 2017, 1666;… Staudinger-Dürbeck a.a.O, Rz. 11).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2023 - 6 UF 206/22

    Absehen von Kindesanhörung nur aus schwerwiegenden Gründen

    Das berechtigte Interesse des Kindesvaters gemäß § 1686 BGB ist hingegen nur dann anzunehmen, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit, insbesondere persönlichen oder brieflichen Kontakt zu dem Kind, hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu unterrichten (BGH 26.7.2017 - XII ZB 85/17, juris Rn 10).
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