Rechtsprechung
| BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einrichtung einer Betreuung trotz Bestehens einer wirksamen Vorsorgevollmacht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 S 1 BGB, § 1896 Abs 2 S 2 BGB
Einrichtung einer Betreuung trotz Bestehens einer wirksamen Vorsorgevollmacht - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
Erforderlichkeit einer Betreuung bei fehlender Eignung des Vorsorgebevollmächtigten - Wolters Kluwer
Einrichten der Betreuung für einen Betroffenen trotz Bestehens einer wirksamen Vorsorgevollmacht; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
Steht die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht fest, kann gleichwohl eine Betreuung erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des ... - rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
Einrichten der Betreuung für einen Betroffenen trotz Bestehens einer wirksamen Vorsorgevollmacht; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der ungeeignete Bevollmächtigte - oder: Betreuung trotz wirksamer Vorsorgevollmacht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuung trotz wirksamer Vorsorgevollmacht?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erforderlichkeit der Einrichtung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Verfahrensgang
- AG Leer, 03.09.2021 - 208 XVII K 1734
- LG Aurich, 08.02.2022 - 7 T 293/21
- BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1300
- MDR 2022, 1099
- FGPrax 2022, 215
- FamRZ 2022, 1647
- Rpfleger 2023, 89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.05.2021 - XII ZB 518/20
Eine Betreuung hat nicht den Zweck, das Vermögen des Betroffenen zugunsten eines …
Auszug aus BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20, FamRZ 2021, 1654 und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20, FamRZ 2021, 1236).Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20 - FamRZ 2021, 1654 Rn. 25 mwN …und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 6 mwN).
Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen hat und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20 - FamRZ 2021, 1654 Rn. 27 mwN …und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 7 mwN).
- BGH, 21.04.2021 - XII ZB 164/20
Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten bei bestehender Uneinigkeit zwischen seinem …
Auszug aus BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20, FamRZ 2021, 1654 und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20, FamRZ 2021, 1236).Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (…st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20 - FamRZ 2021, 1654 Rn. 25 mwN und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 6 mwN).
Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen hat und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (…st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2021 - XII ZB 518/20 - FamRZ 2021, 1654 Rn. 27 mwN und vom 21. April 2021 - XII ZB 164/20 - FamRZ 2021, 1236 Rn. 7 mwN).
- BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14
Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer …
Auszug aus BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22
Denn die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt, und unterliegt damit einem anderen - nämlich strengeren - Maßstab als dem bei der Prüfung nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB anzulegenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 - FamRZ 2020, 1297 Rn. 15 mwN und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).Das gilt auch für die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, deren Erforderlichkeit das Landgericht mit Blick auf die nun zu treffenden Feststellungen zur Geeignetheit der Beteiligten zu 1 erneut zu beurteilen haben wird (vgl. zu den Voraussetzungen insoweit und insbesondere zum Vorrang einer Kontrollbetreuung Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
- BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund …
Auszug aus BGH, 15.06.2022 - XII ZB 85/22
Denn die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt, und unterliegt damit einem anderen - nämlich strengeren - Maßstab als dem bei der Prüfung nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB anzulegenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 - FamRZ 2020, 1297 Rn. 15 mwN und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff.).
- BGH, 16.11.2022 - XII ZB 212/22
Betreuungssache: Verpflichtung des Vorsorgebevollmächtigten zur persönlichen …
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 15. Juni 2022 - XII ZB 85/22 - FamRZ 2022, 1647 Rn. 9 mwN).Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen hat und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 15. Juni 2022 - XII ZB 85/22 - FamRZ 2022, 1647 Rn. 10 mwN).
- BGH, 26.03.2025 - XII ZB 178/24
Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung
Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. August 2023 - XII ZB 303/22 - FamRZ 2023, 1748 Rn. 11 mwN und vom 15. Juni 2022 - XII ZB 85/22 - FamRZ 2022, 1647 Rn. 10 mwN). - OLG Braunschweig, 07.08.2025 - 3 W 6/24
Voraussetzungen einer Notgeschäftsführerbestellung
Dabei ist es im Grundsatz nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, Differenzen zwischen den verschiedenen Gesellschaftern zu entscheiden, da der Gesetzgeber die Autonomie der Gesellschaften schützt, indem er deren rechtliche Verhältnisse weitgehend der vertraglichen Gestaltung und der Entscheidung der Gesellschaftsorgane überlässt, so dass die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht als schwerwiegender hoheitlicher Eingriff nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen darf (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 -, NZG 2011, S. 1277 [LG Karlsruhe 28.06.2011 - 11 S 7/10] m. w. N.;… OLG Zweibrücken, Beschluss 30. September 2011 - 3 W 119/11 -, NZG 2012, S. 424; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 W 71/21 (Wx) -, ZEV 2022, S. 738 [BGH 15.06.2022 - XII ZB 85/22] [739 Rn. 11]: "ultima ratio").
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