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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17988
BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13 (https://dejure.org/2013,17988)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - XII ZB 91/13 (https://dejure.org/2013,17988)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - XII ZB 91/13 (https://dejure.org/2013,17988)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VersAusglG § 33

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichpflichtigen Person erfolgt unabhängig vom Vorliegen einer unzumutbaren Härte

  • isuv.de (Kurzinformation)

    VersAusglG §33
    Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1155
  • MDR 2013, 1102
  • FamRZ 2013, 1547
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13
    Zwar mag die Vermeidung unzumutbarer Härten - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 257, 303 f. = FamRZ 1980, 326, 335) - das Grundmotiv für die Regelungen der §§ 5, 6 VAHRG und jetzt des § 33 VersAusglG dargestellt haben (vgl. BT-Drucks. 9/562 S. 7).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung einer durch den …

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13
    Rn. 14 Der Anwendungsbereich des § 33 VersAusglG ist auch nicht im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift auf solche Fälle zu beschränken, in denen sich durch die Kürzung im Wege des Versorgungsausgleichs bei gleichzeitiger Unterhaltspflicht eine unzumutbare Härte für den ausgleichspflichtigen Ehegatten ergäbe (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 26.02.2020 - XII ZB 531/19

    Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich: …

    Rn. 16 Nicht erforderlich ist, dass sich die Aussetzung der Rentenkürzung auf die Höhe des geschuldeten Unterhalts auswirkt (…Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 18 ff.) oder dass die Unterhaltsbelastung für den Ausgleichspflichtigen ohne die Anpassung eine unzumutbare Härte darstellt (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2013 - XII ZB 91/13 - FamRZ 2013, 1547 Rn. 13 f.).
  • OLG Hamm, 12.03.2024 - 7 UF 153/23

    Anpassung des Versorgungsausgleichs bei erneuter Heirat der geschiedenen …

    Dass darüber hinaus eine Abwägung der Interessen des Ausgleichspflichtigen mit denen der Solidargemeinschaft vorgenommen werden müsste, entspreche nicht der Intention des Gesetzes (BGH, Beschluss vom 27.06.2013 - XII ZB 91/13, NJW-RR 2013, 1155 Rn. 14, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20

    Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten …

    Ebenso wenig muss die Unterhaltsbelastung für den Ausgleichspflichtigen ohne die Anpassung eine unzumutbare Härte darstellen (BGH FamRZ 2013, 1547 Rn. 13 f.).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2014 - 6 UF 200/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich …

    Vielmehr träte dann ein verfassungswidriger Zustand ein, in dem der Ausgleichspflichtige neben der grundsätzlich hinzunehmenden Versorgungskürzung zusätzlich durch Unterhaltszahlungen belastet wird, durch die er in der Freiheit seiner Lebensführung weiter eingeschränkt würde (BGH FamRZ 2013, 189; vgl. auch BGH FamRZ 2013, 1547; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 452).
  • BGH, 01.10.2025 - VII ZB 27/25
    Auch eine so genannte außerordentliche Beschwerde ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135; vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/13, NJW 2003, 3137).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZB 5/21

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Auch eine so genannte außerordentliche Beschwerde ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135; vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/13, NJW 2003, 3137).
  • AG Euskirchen, 16.08.2016 - 39 F 64/15

    Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung …

    Eine Anpassung kommt daher auch wie hier vorgenommen in Betracht, wenn die Leistungsfähigkeit der ausgleichspflichtigen Person (hier des Antragstellers) durch die Rentenkürzung nicht wesentlich beeinträchtigt ist (BGH v. 07.11.2012, XII ZB 271/12; BGH v. 27.06.2013 - XII ZB 91/13;… Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, 12. Aufl., 2015, § 33 Nr. 5, S. 392 f.).
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