Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2014 - XII ZB 95/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Berufsergänzungspflegers für die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1835 Abs 3 BGB, § 1915 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 2 Abs 1 BeratHiG, § 1 RVG
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Berufsergänzungspflegers für die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung eines berufsmäßigen Ergänzungspflegers für einen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtling
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung eines berufsmäßigen Ergänzungspflegers für einen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtling
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sozialrecht - Vergütung des Ergänzungspflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütung des berufsmäßigen Ergänzungspflegers
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 14.04.2011 - 54 F 1243/10
- OLG Frankfurt, 12.02.2013 - 6 UF 200/11
- BGH, 16.01.2014 - XII ZB 95/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 640
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.2013 - XII ZB 57/13
Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers für einen mittellosen, …
Auszug aus BGH, 16.01.2014 - XII ZB 95/13
Rn. 5 1. Die für vorliegendes Verfahren maßgeblichen Rechtsfragen hat der Senat - nach Erlass der angegriffenen Entscheidung - mit Beschluss vom 4. Dezember 2013 (XII ZB 57/13 - zur Veröffentlichung bestimmt), auf den in vollem Umfang Bezug genommen wird, entschieden.Rn. 9 Mit Erfolg macht sie jedoch geltend, dass dem Ergänzungspfleger insoweit jedenfalls kein die Beratungshilfesätze übersteigender Anspruch zusteht (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 57/13 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 16.04.2025 - XII ZB 227/24
Festsetzung der Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers
Ein Ergänzungspfleger kann eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er aufgrund seiner Bestellung Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie als Ergänzungspfleger berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22, MDR 2025, 415; vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22, FamRZ 2024, 1897 und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13, juris).Hat das Familiengericht - wie hier - nicht bereits im Zusammenhang mit der Bestellung des Ergänzungspflegers ausgesprochen, dass dieser eine anwaltsspezifische Tätigkeit ausübt, hat das Gericht im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzustellen, ob die Tätigkeit des Ergänzungspflegers die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gerechtfertigt hätte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - MDR 2025, 415 Rn. 10 mwN …und vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 11 mwN zur Verfahrenspflegervergütung; vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. Juli 2023 - XII ZB 115/23 - FamRZ 2023, 1654 Rn. 6 zur Betreuervergütung und Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13 - juris Rn. 7 zur Ergänzungspflegervergütung).
- BGH, 13.12.2017 - XII ZB 436/17
Vergütungsanspruch des Vormunds: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts ohne …
Dass die Mitvormundschaft fehlerhaft angeordnet wurde, lässt die Wirksamkeit der Bestellung jedoch nicht entfallen, so dass die Gerichte im Vergütungsfestsetzungsverfahren hieran gebunden sind (…vgl. für die Bestellung eines Ergänzungspflegers: Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 57/13 - FamRZ 2014, 472 Rn. 10 und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13 - juris Rn. 6). - LG Darmstadt, 21.05.2019 - 5 T 226/18 (2) Dieser Entscheidung steht auch nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung, konkret insbesondere die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2014 (Az. XII ZB 95/13, juris) und vom 04.12.2013 (Az. XII ZB 57/13, juris), entgegen:.
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs führen jedoch ausdrücklich aus, dass die Deckelung der Vergütung des Ergänzungspflegers bei mittellosen Pfleglingen dazu dient, eine Besserstellung gegenüber anderen mittellosen Mandanten des Rechtsanwalts - bei denen die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen wäre - zu vermeiden (…so etwa BGH, Beschl. v. 04.12.2013, Az. XII ZB 57/13, juris Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.01.2014, Az. XII ZB 95/13, juris Rn. 9).
- OLG Bamberg, 13.08.2015 - 2 UF 140/15
Keine Bestellung eines Rechtsanwalts als Mitvormund für einen minderjährigen …
Dies ist vom BGH in dem Beschluss vom 29.05.2013 (FamRZ 2013, 1206-1208) hinsichtlich der UN-Kinderrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention und in dem Beschluss vom 04.12.2013 (FamRZ 2014, 472-473), bestätigt durch Beschluss vom 16.01.2014 (FamRZ 2014, 640) hinsichtlich der EU-Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin-III Verordnung) sowie der Richtlinien 2013/32 EU und 2013/33 EU bestätigt worden. - OLG Jena, 31.07.2024 - 3 WF 60/24
Vergütung des Verfahrensbeistands bei gesonderter Bestellung für das …
Rn. 15 Die Gerichte sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren an die erfolgte Bestellung gebunden (vgl. für die Bestellung eines Mitvormunds: BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 -, FamRZ 2017, 513, juris Rn. 9; für die Bestellung eines Ergänzungspflegers: BGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 57/13 -, FamRZ 2014, 472, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13 -, FamRZ 2014, 640, juris Rn. 6).
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