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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1145
BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93 (https://dejure.org/1994,1145)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1994 - XII ZR 17/93 (https://dejure.org/1994,1145)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 (https://dejure.org/1994,1145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1154
  • FamRZ 1995, 540
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Das Berufungsgericht hat das Verhalten der Klägerin und ihre Beziehung zu dem neuen Partner S. in rechtlich nicht zu beanstandender Weise unter allen maßgeblichen Gesichtspunkten geprüft, die hier nach der Rechtsprechung des Senats als Härtegrund gemäß § 1579 Nr. 7 BGB in Betracht kommen (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 - IVb ZR 18/88 = BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 3 bis 5 = FamRZ 1989, 487 ff m.w.N.).

    Das kann dann anzunehmen sein, wenn sich die Beziehung des geschiedenen Ehegatten zu seinem neuen Partner in einem solchen Maße verfestigt, daß damit - nach einer zu fordernden gewissen Mindestdauer - gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist (Senatsurteil vom 21. Dezember 1988 aaO. Härtegrund 5).

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des …

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Daraus ergibt sich nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Obliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, vorhandenes Vermögen so ertragreich wie möglich anzulegen, weil auch solche Einkünfte die Bedürftigkeit mindern, die zwar tatsächlich nicht gezogen werden, aber in zumutbarer Weise gezogen werden könnten (Senatsurteil vom 4. November 1987 - IVb ZR 81/86 = BGHR BGB § 1577 Abs. 1 Vermietung 1 = FamRZ 1988, 145, 149 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der …

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die dargelegten Belastungen grundsätzlich - voll - als abzugsfähig anzuerkennen wären, insbesondere, soweit es sich um Aufwendungen handelt, mit deren Hilfe der Beklagte letztlich Eigentum bildet (vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82 n.v.; und vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82 = FamRZ 1984, 358, 360;… auch Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 772).
  • BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 77/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …

    Auszug aus BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die dargelegten Belastungen grundsätzlich - voll - als abzugsfähig anzuerkennen wären, insbesondere, soweit es sich um Aufwendungen handelt, mit deren Hilfe der Beklagte letztlich Eigentum bildet (vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. April 1984 - IVb ZR 77/82 n.v.; und vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82 = FamRZ 1984, 358, 360;… auch Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 772).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zu ihr gehört, von hier nicht gegebenen Ausnahmefällen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - (NJW-RR 1994, 1154 [BGH 25.05.1994 - XII ZR 17/93]/1155)) abgesehen, grundsätzlich auch die Wohngemeinschaft.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03

    Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind …

    Dabei obliegt es letztlich der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des nichtehelichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteil vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 543).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987;… vom 21. Dezember 1988 aaO 490 f.; vom 28. November 1990 - XII ZR 1/90 - FamRZ 1991, 670, 672; vom 25. Mai 1994 - XII ZR 17/93 - FamRZ 1995, 540, 542 f.;… vom 12. März 1997 aaO S. 672).
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