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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.06.1991 | BGH, 01.04.1992

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1140
BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1992,1140)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1992 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1992,1140)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1992,1140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensgemeinschaft - Übertragung in das Alleineigentum - Miteigentum - Vermögen der Eheleute - DDR - FGB - Mündliche Verhandlung - Letzte Tatsacheninstanz - Vermögensauseinandersetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: FGB § 39 Abs. 1 Satz 3; GG Art. 14
    Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Scheidungsrecht; Vermögensteilung nach dem Familiengesetzbuch der DDR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 117, 61
  • MDR 1992, 381
  • NJ 1992, 170
  • FamRZ 1992, 421
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90

    Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90
    Die Vorschrift des § 39 Abs. 1 FGB ist bei entsprechender Auslegung und Handhabung mit dem Grundgesetz vereinbar, wie der Senat in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache XII ZR 202/90 näher dargelegt hat, das diesem Urteil beigefügt und auf dessen Entscheidungsgründe verwiesen wird.

    Wie der Senat in dem Urteil XII ZR 202/90 (unter II 3. b) der Entscheidungsgründe) ausgeführt hat, ist die Teilung der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft durch Übertragung eines gemeinschaftlichen Grundstücks oder vergleichbaren Gegenstandes in das Alleineigentum eines der Ehegatten mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie nur vereinbar, wenn sie durch triftige Gründe gerechtfertigt ist, die hinreichenden Bezug zum Eigentum haben und der die Belange des anderen regelmäßig schonenderen Begründung von Miteigentum entgegenstehen.

    Wie bei verfassungskonformer Anwendung des § 39 Abs. 1 FGB erforderlich (Senatsurteil XII ZR 202/90 unter II. 2. d) der Entscheidungsgründe), hat das Berufungsgericht der Ehefrau gemäß Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift die Erstattung des anteiligen Wertes des Wohnhauses und der sonstigen Gebäude sowie der Anpflanzungen durch Zahlung eines Geldbetrages auferlegt.

    Da über die Erstattung des anteiligen Wertes in Geld gleichzeitig mit der Übertragung des Alleineigentums entschieden werden muß (Senatsurteil XII ZR 202/90 unter II. 2. d) der Entscheidungsgründe), ist grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung maßgebend, mit dem jeder Beteiligte Alleineigentümer der ihm zugeteilten Sachen und Vermögensrechte wird (§ 39 Abs. 3 Satz 1 FGB; vgl. dazu Senatsurteil XII ZR 202/90 aaO) und der jeweils andere Ehegatte seinen Eigentumsanteil verliert.

    a) In seine Überlegungen, ob und an welchen Ehegatten das Wohnhaus usw. zu Alleineigentum übertragen wird, muß das Berufungsgericht auch die Frage einbeziehen, ob dieser Ehegatte in der Lage ist, dem anderen den anteiligen Wert in Geld zu erstatten (Senatsurteil XII ZR 202/90 unter II. 2. d) der Entscheidungsgründe).

    c) Soweit das Berufungsgericht erneut über die Räumung der Ehewohnung zu entscheiden hat, ist zu beachten, daß § 128 Abs. 2 DDR-ZPO nicht mehr gilt und lediglich die Zubilligung einer Räumungsfrist nach § 34 Abs. 1 Satz 2 FGB in Betracht kommt (Senatsurteil XII ZR 202/90 unter IV. der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90

    Einlegung der Revision gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90
    Nach Überleitung des Verfahrens auf den Bundesgerichtshof ließ der Senat durch Beschluß vom 26. Juni 1991 (abgedruckt in DtZ 1991, 377) das Rechtsmittel zu, soweit es sich gegen Nr. 2 bis 4 und Nr. 6 des Berufungsurteils richtet.
  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82

    Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der …

    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90
    Im vergleichbaren Fall der Aufhebung einer Gütergemeinschaft des Bürgerlichen Gesetzbuches, für die ein Wertermittlungsstichtag ebenfalls nicht gesetzlich bestimmt ist, kommt es bei Grundstücken auf den Zeitpunkt der Eintragung des Übernehmers in das Grundbuch an (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - Ivb ZR 62/82 - FamRZ 1984, 254, 256).
  • BezG Cottbus, 29.11.1990 - BFB 115/90
    Auszug aus BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90
    Von dieser Auffassung sind Bezirksgerichte inzwischen abgerückt, insbesondere angesichts der seit dem Beitritt festzustellenden Änderungen der Grundstückspreise, auch als Folge der Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Preisbindung durch § 3 der Verordnung vom 25. Juni 1990 (DDR-GBl I 472; vgl. BezG Cottbus FamRZ 1991, 710 = NJ 1991, 179; BezG Erfurt-Land, Urteil vom 11. Juli 1991 - BFB 107/90).
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 302/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Darüber hinaus ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 des Staatsvertrags und Art. 3 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 (BGBl. II 889), daß das kraft intertemporären Kollisionsrechts maßgebliche Recht der ehemaligen DDR nur angewendet werden darf, wenn und soweit es mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - XII ZR 202/90XII ZR 202/90 - FamRZ 1992, 414, 415; vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Januar 1992 - XII ZR 197/90XII ZR 197/90 - FamRZ 1992, 421, 422 und vom 14. Oktober 1992 - VIII ZR 91/91III ZR 91/91 - NJW 1993, 259, 261).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90

    Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht

    Wie der Senat in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache XII ZR 197/90 entschieden hat, kommt es für die Bemessung der Erstattungsleistung auf die Wertverhältnisse bei Schluß der letzten tatrichterlichen Verhandlung an.
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92

    Bestimmung des Wertermittlungsstichtags

    Zum Wertermittlungsstichtag für den Erstattungsanspruch nach § 39 I 3 DDR-FGB, wenn gemeinschaftliches Grundeigentum durch ein rechtskräftiges Teilurteil in das Alleineigentum eines Ehegatten ohne gleichzeitige Entscheidung über die Erstattung übertragen worden ist (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 117, 61 = DtZ 1992, 120 = LM Heft 8/1992 § 39 DDR-FGB Nr. 2).

    Der Senat hat zwar bereits entschieden, daß für den Erstattungsanspruch nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung maßgebend ist, mit dem jeder Beteiligte Alleineigentümer der ihm zugeteilten Sachen und Vermögensrechte wird und der jeweils andere Ehegatte seinen Eigentumsanteil verliert (vgl. BGHZ 117, 61, 68).

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 38/92

    Wertermittlung bei Ausgleichsanspruch nach Ehescheidung

    Zwar hat der Senat - entgegen der herrschenden Rechtsauffassung in der DDR - entschieden, daß es für die Bemessung des Erstattungsanspruchs nach § 39 Abs. 1 Satz 3 DDR-FGB auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung über den Anspruch ankommt (BGHZ 117, 61, 68), doch sind die zugrundeliegenden Erwägungen auf den hier zu beurteilenden Anspruch nicht übertragbar.
  • OLG Brandenburg, 08.08.2002 - 9 UF 212/01

    Anwendbarkeit des § 826 BGB bei Sittenwidrigkeit der Vollstreckung aus materiell …

    Dies bedeutet aber, dass es auf die Wertverhältnisse bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz ankommt (BGH FamRZ 1992, 421, 423).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 15/91

    Übertragung eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks in das …

    Wie der Senat durch Urteil vom 15. Januar 1992 in der Sache XII ZR 197/90 (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz an.
  • OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06

    Im PKH-Prüfungsverfahren darf keine Vorwegnahme der Hauptsache erfolgen

    Zwar hat der Senat - entgegen der herrschenden Rechtsauffassung in der DDR - entschieden, dass es für die Bemessung des Erstattungsanspruchs nach § 39 Abs. 1 Satz 3 DDR-FGB auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung über den Anspruch ankommt (BGHZ 117, 61, 68), doch sind die zugrundeliegenden Erwägungen auf den hier zu beurteilenden Anspruch nicht übertragbar.
  • OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 10 WF 59/95

    Eheliche Vermögensgemeinschaft

    Auch wenn die Scheidung unter Umständen schon lange Jahre vor dem Beitritt erfolgte, besteht die noch nicht abgewickelte Eigentums- und Vermögensgemeinschaft nach § 13 Abs. 1 FGB fort und wird im Extremfall wiederum Jahre nach dem Beitritt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 39 ff FGB auseinandergesetzt (…Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., EGBGB Art. 234 § 4 Rn. 12; Peters, FamRZ 1994, 673; BGH, FamRZ 1992, 421, 422 [BGH 15.01.1992 - XII ZR 197/90] ; BGH, FamRZ 1992, 923, BezG Frankfurt/O., FamRZ 1993, 1102).
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94

    Auseinandersetzung von Ehegatten hinsichtlich des Eigentums an einem Eigenheim

    Zwar sind für den Erstattungsanspruch nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB regelmäßig die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz maßgebend, wenn - in verfassungskonformer Handhabung dieser Vorschrift - gleichzeitig und umfassend über die Eigentumszuweisung und über den Erstattungsanspruch entschieden wird (Senatsurteil BGHZ 117, 61, 68).
  • OLG Naumburg, 23.03.2001 - 3 WF 40/01

    Ehescheidung vor DDR-Beitritt - keine Umwandlung in Bruchteilseigentum

    Auch wenn die Scheidung wie hier bereits am 26.04.1983 erfolgte, besteht die noch nicht abgewickelte Eigentums- und Vermögensgemeinschaft jedenfalls am Grundstück der Parteien nach § 13 FGB fort und wird im Extremfall wiederum Jahre nach dem Beitritt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 39 ff FGB auseinander gesetzt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1996, 667 im Anschluss an BGH FamRZ 1992, 421 und weitere Nachweise bei Diederichsen in Palandt, BGB, 60. Aufl., Art. 234 § 4, Rz. 9).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZR 187/91

    Berechnung des Erstattungsanspruchs des weichenden Ehegatten bei Entscheidung …

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97

    Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens geschiedener Ehegatten

  • LG Erfurt, 24.11.1999 - 7a T 69/99

    Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Aufhebung eines …

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 223/90

    Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens - …

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 204/90

    Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Übertragung eines gemeinschaftlichen …

  • LG Bautzen, 19.11.1998 - 3 T 174/98

    Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels gegen eine im Grundbuch …

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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2102
BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1991,2102)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1991 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1991,2102)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1991,2102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Bezirksgericht - DDR - Oberstes Gericht

  • rechtsportal.de

    Einlegung der Revision gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 896
  • BB 1991, 1524
  • AnwBl 1992, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1991 - XII ZR 202/90

    Zulassung der Revision gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90
    Durch den am 10. September 1990 eingereichten anwaltlichen Schriftsatz ist ferner die Revision wirksam begründet worden, ohne daß es einer erneuten Begründung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt bedarf (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1991 - XII ZR 202/90 - DtZ 1991, 243, 244).

    Dafür sprechen die gleichen Erwägungen, die bereits im Senatsbeschluß vom 20. März 1991 (aaO.) dargelegt worden sind.

    Soweit in Nr. 5 des angefochtenen Urteils Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung geregelt worden sind, ist nach §§ 621d Abs. 1, 621e Abs. 2 die Anrufung des Bundesgerichtshofs nicht möglich, sondern es kommt allenfalls ein Antrag gemäß § 629c ZPO in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1991 aaO.).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90
    Das am letzten Tag der Revisionsfrist beim ehemaligen Obersten Gericht eingegangene Telegramm hielt auch die vorgeschriebene Schriftform ein (…vgl. Kommentar zur DDR-ZPO aaO. § 151 Anm. 1; Krüger NJ 1976, 675, 676; insoweit ist die Rechtslage nach der ZPO nicht anders, vgl. BGHZ 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] und BVerfG NJW 1987, 2067 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90
    Das am letzten Tag der Revisionsfrist beim ehemaligen Obersten Gericht eingegangene Telegramm hielt auch die vorgeschriebene Schriftform ein (…vgl. Kommentar zur DDR-ZPO aaO. § 151 Anm. 1; Krüger NJ 1976, 675, 676; insoweit ist die Rechtslage nach der ZPO nicht anders, vgl. BGHZ 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] und BVerfG NJW 1987, 2067 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 568/90

    Revision gegen Urteil des Bezirksgerichts

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90
    Der Senat teilt aber die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 1991 (4 AZR 568/90 - zur Veröffentlichung bestimmt), daß ein Rechtsmittel auch beim Rechtsmittelgericht fristwahrend eingelegt werden konnte.
  • BGH, 24.01.1991 - V ZB 17/90

    Ein nach dem Recht der ehemaligen DDR unzulässiges Rechtsmittel bleibt unzulässig …

    Auszug aus BGH, 26.06.1991 - XII ZR 197/90
    Soweit der Senat in dieser Frage von dem Beschluß des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 1991 (V ZB 17/90 - DtZ 1991, 213) abweicht, bedarf es keiner Vorlage an den Großen Senat nach § 136 Abs. 1 GVG.
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90

    Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache

    Nach Überleitung des Verfahrens auf den Bundesgerichtshof ließ der Senat durch Beschluß vom 26. Juni 1991 (abgedruckt in DtZ 1991, 377) das Rechtsmittel zu, soweit es sich gegen Nr. 2 bis 4 und Nr. 6 des Berufungsurteils richtet.
  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 256/90

    Revision gegen Berufungsabweisung durch DDR-Bezirksgericht als sofortige …

    Wie schon der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Beschl. v. 26. Juni 1991 - XII ZR 197/90, DtZ 1991, 377 und XII ZR 204/90I ZR 204/90) und der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts (…Urt. v. 10. April 1991 - 4 AZR 568/90, ZIP 1991, 1030, 1031 = DtZ 1991, 378) ausgesprochen haben, ist § 161 i.V.m. 151 DDR-ZPO n.F. dahin auszulegen: Dem Revisionsführer soll, um ihm den Zugang zur Rechtsmittelinstanz zu erleichtern, lediglich die zusätzliche Möglichkeit eröffnet werden, das Rechtsmittel fristwahrend beim Bezirksgericht unmittelbar einzulegen.
  • BGH, 26.06.1991 - XII ZR 204/90

    Revisionsfrist unter Beachtung der Formvorschriften des Rechts der ehemaligen DDR …

    Insbesondere konnte die Revision fristwahrend beim Obersten Gericht der DDR eingelegt werden (vgl. BAG, Urteil vom 10. April 1991 - 4 AZR 569/90 - und Senatsbeschluß vom 26. Juni 1991 - XII ZR 197/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1992 - XII ZR 197/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12622
BGH, 01.04.1992 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1992,12622)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1992,12622)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - XII ZR 197/90 (https://dejure.org/1992,12622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 38/92

    Ermäßigte Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigkeit in den neuen Bundesländern

    Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei in den alten Bundesländern hat und einen in den neuen Bundesländern oder Ost-Berlin wohnhaften Beteiligten vertritt, sind nur dann um 20 % zu ermäßigen, wenn er vor Gerichten oder Behörden tätig wird, die ihren Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) haben (Aufgabe der Senatsbeschlüsse vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90 - RPfleger 92, 495 und 8.4.1992 - XII ZR 223/90 - FamRZ 92, 924).

    Dies steht im Einklang mit Beschlüssen des Senats vom 1. und 8. April 1992 (XII ZR 197/90 = RPfleger 1992, 495 und XII ZR 223/90 = FamRZ 1992, 924).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.1995 - 2 Ko 4/94
    Der Einigungsvertrag sieht jedoch nur die Kürzung der Gebühren, nicht der Auslagen vor (…so auch Madert, JurBüro 1993, S. 735; vgl. auch BGH vom 1.4.1992 - XII ZR 197/90, JurBüro 1993, S. 97).
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